Adblock Plus…die Antwort der User

Deutsche Verlage blamieren sich derzeit bis auf die Knochen… sie bitten die Leser darum die in den Browsern installierten Werbeblocker abzuschalten weil, festhalten, die Verlage sonst kein Geld verdienen.

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Die Antwort der User fällt dementsprechend deutlich aus und die Macher von Adblock Plus bedanken sich via Twitter:

Na bitte, geht doch…

 

Werbung bleibt geblockt

Werbung im Internet kann gehörig nerven und irgendwann kommt für viele der Punkt, an dem sie zu einem Adblocker greifen, um sich der Werbung zu entledigen. Richtig, Werbung nervt immer und deswegen wird auch bei mir der Werbeblocker aktiv bleiben, ohne Ausnahme, für JEDE Webseite.

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Mir ist durchaus bewusst das Online-Medien Werbung schalten müssen um sich finanziell etwas abzusichern. Aber mir ins Gesicht springende Werbebalken oder permanent ins Bild fahrende Blechkarossen irgendwelcher Autohersteller sind nun mal nicht mein Ding…

Entlassungen bei BILD

Gute Nachrichten verbreiten sich schnell. Springer zieht Konsequenzen aus der Flaute auf dem Printmarkt und plant massive Einsparungen sowie einen
Stellenabbau bei der “Bild”-Zeitung.

Es geht um 20 Millionen Euro, sagten mehrere mit den Verhandlungen
vertraute Personen dem Magazin “Spiegel“. Demnach könnten bei der
“Bild”-Gruppe 170 bis 200 Arbeitsplätze gestrichen werden. Zugleich
würden strukturelle Änderungen geprüft. In der Diskussion sei, den
Lokalteil der Berliner “Bild” zusammen mit der “B.Z.” zu erstellen oder
die “B.Z” mit der “Bild Berlin-Brandenburg” zusammenzuführen. Mit
Redaktionsgemeinschaften kennt sich Springer aus – dies gibt es bereits
bei der “Welt”-Gruppe, dem “Hamburger Abendblatt” und der “Berliner
Morgenpost”.

BILD muss weg

Ein Springer-Sprecher nannte die Zahlen zu Sparplänen und
Personalabbau falsch und ohnehin zu hoch. Zugleich bestätigte er, dass Stellenstreichungen in verschiedenen Szenarien geprüft würden und es noch keine Entscheidungen dazu gebe. Er betonte, dass infolge der Digitalisierung in anderen Bereichen Stellen geschaffen würden.

Für den “Welt”-Onlineauftritt hatte Springer zuletzt ein Bezahlmodell
eingeführt. Dies ist auch für die “Bild” vorgesehen. Zudem wird Springer
ab der Fußball-Bundesligasaison 2013/14 die Höhepunkte der jeweiligen
Spieltage digital anbieten. Die Zusammenfassung soll kostenpflichtig
sein.

Indirekt deuten die Äußerungen des Springer-Sprechers auf einen
Richtungswechsel hin. Im März hatte Springer-Chef Mathias Döpfner noch
betont: “Es gibt kein Stellenabbau-Programm.” Für die Finanzierung von
Strukturanpassungen im Gesamtkonzern haben die Berliner laut “Spiegel”
fürs laufende Jahr 50 Millionen Euro zurückgestellt.

Springer verlagert angesichts rückläufiger Printauflagen und
damit sinkender Anzeigenerlöse sein Geschäftsmodell immer stärker ins
Netz. Allein die Auflage der langjährigen Springer-Kassenschlager “Bild”
und “BZ” brach im ersten Quartal um acht Prozent ein. “Der
Jahresauftakt im Printgeschäft war nicht einfach”, gab Döpfner bei der
Vorstellung der Quartalszahlen am Dienstag zu. Derzeit beschäftigt
Springer rund 14.600 Mitarbeiter, wie viel für die “Bild”-Zeitung
arbeiten, gibt der Konzern nicht bekannt.

Quelle: http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE94B00920130512

Es geht hier weiter…

So haben sich Springer/Burda und Co. die Sache mit dem LSR sicherlich nicht vorgestellt.

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In der Praxis hat ein Verstoß gegen die Notifizierungspflichten gravierende Folgen: Ohne Notifizierung darf das Leistungsschutzrecht nicht in Kraft treten. Eine Missachtung der Notifizierungspflichten zieht die Unanwendbarkeit der Vorschrift nach sich, so dass die Vorschrift an einem erheblichen formalen Mangel leidet. [1]

Damit nicht genug, in Artikel2 Punkt 8 der  Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Stand 2009) wird ausdrücklich festgestellt:

Der Schutz dieser Übereinkunft besteht nicht für Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, die einfache Zeitungsmitteilungen darstellen. [2]

Aus meiner Sicht ist somit das LSR vom Tisch und wird in Deutschland nicht zur Anwendung kommen.

Quelle zu [1] http://www.anwaltzertifikat.de/jportal/portal/t/16eq/page/azo.psml;jsessionid=DD1D6FC9BB6A408C528259249AA8B26B.jp64?nid=jazo-AZOIT00002313cmsuri=%2Fazo%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Quelle zu [2] 0.231.15.de PDF

 

Blog offline gegangen

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Finger weg von Snippets

Das sog. Presse-Leistungsschutzrecht ist noch keine Woche alt, schon kommen die Verlage angelaufen und versichern, es war doch alles nicht so gemeint. Zum Beispiel der Heise-Verlag.

Der Heise-Verlag, Erstunterzeichner der sog. “Hamburger-Erklärung” und damit Wegbereiter  des Leistungsschutzrechtes, kann mit dem neuen Recht für Verleger/Verlage nun scheinbar doch nicht so recht leben und so beeilt man sich den verbliebenen Lesern mitzuteilen, das man ja im Grunde nichts dagegen hat wenn weiterhin Links zur Verlagseite gesetzt werden bzw. in Blogs und Webseiten Snippets mit Text von Heise zum Einsatz kommen.

heisestellungnahme

Und hier der nächste Teil der Erklärung:

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Auch wenn Heise (und andere Verlage) vollmundig verkündet, an der im Internet gängigen Praxis (Links/Snippets) nichts ändern zu wollen, ist Vorsicht angebracht. Das Leistungsschutzrecht ist real und es besagt u.a. das ein Wort oder kleinste Teile Text nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, nur, wie lang z.B. kleinste Textteile sein dürfen, dazu findet man im Gesetz keinen Hinweis und auch die Verlage haben sich dazu nicht positioniert aber genau hier werden die Abmahnanwälte zuschlagen, jede Wette !

Also Finger weg von Textlinks und Snippets und zwar bis von den Gerichten Rechtssicherheit geschaffen wurde.