Finger weg von Snippets

Das sog. Presse-Leistungsschutzrecht ist noch keine Woche alt, schon kommen die Verlage angelaufen und versichern, es war doch alles nicht so gemeint. Zum Beispiel der Heise-Verlag.

Der Heise-Verlag, Erstunterzeichner der sog. “Hamburger-Erklärung” und damit Wegbereiter  des Leistungsschutzrechtes, kann mit dem neuen Recht für Verleger/Verlage nun scheinbar doch nicht so recht leben und so beeilt man sich den verbliebenen Lesern mitzuteilen, das man ja im Grunde nichts dagegen hat wenn weiterhin Links zur Verlagseite gesetzt werden bzw. in Blogs und Webseiten Snippets mit Text von Heise zum Einsatz kommen.

heisestellungnahme

Und hier der nächste Teil der Erklärung:

heisestellungnahme1

Auch wenn Heise (und andere Verlage) vollmundig verkündet, an der im Internet gängigen Praxis (Links/Snippets) nichts ändern zu wollen, ist Vorsicht angebracht. Das Leistungsschutzrecht ist real und es besagt u.a. das ein Wort oder kleinste Teile Text nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, nur, wie lang z.B. kleinste Textteile sein dürfen, dazu findet man im Gesetz keinen Hinweis und auch die Verlage haben sich dazu nicht positioniert aber genau hier werden die Abmahnanwälte zuschlagen, jede Wette !

Also Finger weg von Textlinks und Snippets und zwar bis von den Gerichten Rechtssicherheit geschaffen wurde.

 

Schritt für Schritt

Schadenersatzklage gegen Anzeigenerstatterin. Wettermoderator Jörg K. hat eine Schadenersatzklage gegen Claudia Simone D. eingereicht. Eine entsprechende Information der Illustrierten “******” bestätigte ein Sprecher des Frankfurter Landgerichts.

K. verlange 13.352,69 Euro Schadenersatz. Nach Informationen der “******” musste er die Summe für Sachverständigen-Gutachten ausgeben. Die mündliche Verhandlung ist dem Gericht zufolge für den 31. Oktober (09.30 Uhr) anberaumt.

Das Landgericht Mannheim hatte den Wettermoderator am 31. Mai 2011 vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Gericht hatte “begründete Zweifel” an der Schuld Ks.

Der Freispruch ist rechtskräftig.

Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article106641299/Kachelmann-verklagt-Ex-Geliebte-auf-Schadenersatz.html

Lebt Madeleine McCann

Die vor fast fünf Jahren spurlos verschwundene Madeleine McCann könnte neuen Erkenntnissen der britischen Polizei zufolge noch am Leben sein. Neues Beweismaterial deute darauf hin, dass die kleine “Maddie” doch noch gefunden werden könnte, erklärte Scotland Yard in London.

Madeleine Age Progression

Madeleine Age Progression (Photo credit: Metropolitan Police)

Gleichzeitig wurde ein neues Bild veröffentlicht, das zeigt, wie “Maddie” heute im Alter von neun Jahren aussehen könnte.

Kate McCann sagte, sie sei sehr glücklich mit den neuen Foto und könne sich darin selbst erkennen, twitterte der Sky-Reporter Martin Brunt.

Scotland Yard rief erneut zur Mithilfe bei der Suche nach dem Mädchen auf. Jeder, der einen Verdacht habe, wo “Maddie” sein könnte, sollte sich melden.

Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article106225855/Vermisste-Madeleine-McCann-lebt-moeglicherweise.html

Related articles

“Bitte keine Werbung”

Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit gravierende Folgen für die Werbewirtschaft haben.

Das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilte das Landgericht. Erkennbar nicht erwünschte Sendungen seien außerdem eine unzumutbare Belästigung.

Geklagt hatte Lüneburger Rechtsanwalt Henning Grewe gegen die Deutsche Post DHL. “Trotz mehrerer Schreiben an die Post wurden mir immer wieder Ausgaben von “Einkauf aktuell” in den Briefkasten gesteckt”, sagte Grewe. Im Wiederholungsfall droht der Post oder ihren gesetzlichen Vertretern nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Az: 4 S 44/11).

Trotz dreier Schreiben seit Dezember 2010 hatte Grewe die wöchentliche Sendung – ein in Klarsichtfolie verpacktes Programmheft und Werbebroschüren – bis zum vergangenen März noch acht weitere Male erhalten. Eine Unterlassungserklärung wollte die Post nicht abgeben, weil die Kosten und Mühen gemessen an der Belästigung des Klägers zu hoch seien.

Dagegen erhob Grewe Klage beim Amtsgericht. Dieses wies sie ab und sah keinen Unterlassungsanspruch. Der Kläger könne einfach einen “Werbung – nein danke!”-Aufkleber an seinem Briefkasten anbringen. “Das wollte ich aber nicht”, erklärte Grewe. “Ich möchte selbst entscheiden, welche Werbung ich bekomme und welche nicht. Außerdem sehe ich nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen”, begründete Grewe seinen Schritt.

Das Landgericht sah das ähnlich. Ein solcher Aufkleber sei nicht notwendig, wenn der Empfänger auf anderem Wege eindeutig zu verstehen gegeben habe, dass er diese Werbung nicht wünsche. “Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung.”

Bei ihrer Entscheidung beriefen sich die Richter auch auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Selbstbestimmungsrecht garantiert. Das Interesse des Einzelnen am Schutz seiner Individualsphäre habe grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse eines Unternehmens an Werbung. Auch gegen das Gesetz für unlauteren Wettbewerb sei dabei verstoßen worden.

“Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl von Werbeverweigerern wird dies gegebenenfalls dazu führen, dass die bisher bekannte Form der Postwurfsendungen nicht mehr möglich sein wird”, heißt es im Urteil. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Werbewirtschaft ließ die Kammer eine Revision zu.

Quelle: dpa / n-tv

Hans hungert ?

Der ehemalige Bundesfinanzminister Hans Eichel ist mit seiner Klage gegen die Stadt Kassel auf Pensionszahlungen für seine Zeit als Oberbürgermeister gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verneinte am Donnerstag einen Anspruch des SPD-Politikers auf eine solche Zahlung.

Dennoch könnte die Pension Eichels um gut 2.500 Euro steigen: Ihm könnten Bezüge aus seiner Zeit als hessischer Ministerpräsident vom Land zustehen, die anteilig auf die Ministerpension von 7.144 Euro aufgeschlagen
werden könnten.

Schon während der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Georg Herbert deutlich gemacht, dass Auszahlung eines Ruhegehalts aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter neben einer höheren Ministerpension ausgeschlossen sei. Eichels Ansprüche aus seiner Zeit als Oberbürgermeister würden deshalb zu Recht ruhen. Das Bundesministergesetz sehe dies ausdrücklich vor, damit eine Überversorgung eines Beamten vermieden werde, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/hans-eichel-scheitert-mit-pensionsklage/5884884.html