Datenschützer und Internetnutzer protestieren gegen das “Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes”. Durch den am 14. Januar von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf werde die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
“Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus”,
warnt Marcus Cheperu von dem Arbeitskreis.
Die vom Kabinett beschlossene Novellierung erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften. Sie sollen nun zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen. Ist der Angriff auf die Technik abgewehrt, müssen diese Daten rückstandsfrei gelöscht werden. Das gilt auch für die beim BSI gespeicherten Kommunikationsinhalte.
Die Datenschutzaktivisten kritisieren,
der Vorstoß würde die “unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren”.
Diese Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
heise.de
Update:
Um zu verstehen was hier eigentlich vorgeht, muß man sich den neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble durchlesen, speziell den hier aufgeführten Artikel 3/Absatz 9…
Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes
Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) wird folgender
Absatz 9 angefügt:
„(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen
oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen
Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.“
Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.[1]
Passend dazu die Äußerungen eines Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) aus dem Jahre 2007 zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
Ergänzend und als Erläuterung die Aussage von Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

Einmal mehr wird klar, was diese Regierung in diesem Land durchzusetzen gedenkt bzw. wie weit diese Regierung die Überwachung ihrer Bürger noch treiben wird. Präventiver Polizeistaat, der Bürger ist nicht mehr Souverän sondern nur noch Gegner, Gefährder oder Terrorist. Die Regierung hat den eigenen Bürger zum Feind erklärt…zu einem Feind den es unter allen Umständen und offensichtlich mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt.
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