Es ging nie um Terroristen

Ein Treffen von Innen- und Justizministerium zur Datenspeicherung hat statt einer Annäherung die Fronten weiter verhärtet.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muß nun einlenken, forderte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk nach dem Gespräch am Mittwochabend mit ihr.

Vor dem Treffen hatte die FDP-Ministerin bereits die Ablehnung ihres Gesetzentwurfs zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten durch Friedrich scharf kritisiert.

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist hier zu finden… und wird dem Gesetzentwurf des Innenministers  Hans-Peter Friedrichs gegenübergestellt.

Zitat aus dem Gesetzentwurf des Innenministers:

Für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Auskunft nur verlangt werden in Verfahren wegen §§ XXXX OWiG.

Während Leutheusser-Schnarrenberger für Quick Freeze plädiert, bei dem die Verbindungsdaten erst im konkreten Verdachtsfall eingefroren werden sollen, pocht Friedrich auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für alle anfallenden Kommunikationsdaten von Jedermann für sechs Monate.

Friedrichs Ministerium hat den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger fast wörtlich übernommen und lediglich um entsprechende weitere und weitreichendere Passagen ergänzt, siehe OWiG etc, und erklärt jetzt, damit genüge der Gesetzentwurf nun den Vorgaben der EU-Kommission und des Bundesverfassungsgerichts und sei damit kabinettsreif.

Wie heute bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung den Zugriff auf die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Daten, bereits für Fälle von Filesharing grundsätzlich erlaubt.

Damit sollte nun auch dem Letzten klar sein, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung nie -wirklich zu keiner Zeit- um Terror oder Terroristen ging, sondern immer nur darum, die Bevölkerung weiträumig, flächendeckend und bis in den letzten Winkel zu überwachen und für kleinste Vergehen, siehe OWiG, brutalstmöglichst zu strafen.

Kommt Friedrich mit seinem Vorschlag durch, ist die normale und ungestörte Nutzung des Internet nicht mehr möglich… schon kleinste Fehler (hier ist nicht Filesharing a la Megaupload gemeint) eines Users oder ein unliebsamer Kommentar, können dann mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden…

Update 20.04.2012: Auch wenn hier, hier und hier das Urteil des EuGH erläutert bzw. dargestellt wird, dass  “alles nicht weiter schlimm sei” sei an dieser Stelle angemerkt: die entsprechende nationale Gesetzgebung kann sich innerhalb von Tagen ändern… und dann passt es.!

Sicherheit muss der Freiheit dienen

Angesichts einer massiv ausgeweiteten Überwachung des E-Mail-Verkehrs hat die FDP eine Reform der Nachrichtendienste verlangt.

“Es zeigt sich erneut, dass die Nachrichtendienste einer Runderneuerung bedürfen”, sagte die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz am Samstag.

“Nach den Pannen im Fall rechtsextremer Gewalttaten muss man schon fragen, ob hier die Prioritäten richtig gesetzt werden.”

Das eklatante Missverhältnis zwischen 37 Millionen überwachten E-Mails und 213 tatsächlichen Anhaltspunkten sei dafür Anlass genug. Als erster Schritt müsse der Militärische Abschirmdienst abgeschafft werden.

Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast betonte: “Sicherheit muss der Freiheit dienen und nicht umgekehrt.” Die Sicherheitsbehörden müssten grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit wahren.

Quelle: Reuters DEUTSCHLAND

Gläserner Bürger

Behörden fragen immer öfter Kontendaten ab, angeblich um Steuer- und Sozialleistungsbetrug aufzudecken.
Die Zahl der Abfragen im Kampf gegen Sozialmissbrauch und Steuerbetrug ist im vergangenen Jahr um gut zehn Prozent auf 62 333 geklettert, bestätigte das Finanzministerium am Donnerstag. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangte wegen des Anstiegs wie in den Vorjahren ein Eingreifen.

Max Mustermann

Zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch dürfen Behörden seit April 2005 Konten von Bürgern ermitteln. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Stellen Zugriff auf die Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.

Mit dem Kontenabrufverfahren sollen im Interesse der «Steuerehrlichen» Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt werden, Betrüger aufzuspüren. Eingedämmt werden sollen auch Leistungsmissbrauch, Wirtschaftskriminalität und Schwarzarbeit.

Eine Kontenabfrage erfolgt aber erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse.

Stellt sich heraus, dass Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird derjenige um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht auf Betrug, kann das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen.

Nicht jedes einzelne Finanzamt und nicht jede Sozialbehörde kann einfach per Knopfdruck – aus purer Neugier – Konto-Stammdaten abfragen. Der Zugriff auf den Datenpool wird zentral gesteuert. Über den Kontenabruf wird dann im Steuerbescheid informiert.

2011 entfielen von den erledigten Anfragen 54 090 Fälle auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Das waren 5532 mehr als 2010. Lediglich 8243 Fälle betrafen nicht-steuerliche Anfragen von Sozialbehörden. 2010 waren es hier 8138 Abfragen.

Schaar kritisierte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung»

«Eine Maßnahme, die laut Bundesverfassungsgericht eigentlich als Ausnahme gedacht war, hat sich fast zu einer Routine entwickelt.»

Diesem ungehemmten Zuwachs müsse der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten. Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Abrufverfahren zu überprüfen.

Grundsätzlich wurden im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche Konten schon länger – auch vor 2005 – abgefragt. Die alljährlichen Zahlen des Bundeszentralamtes für Steuern sorgen trotz der Einschränkungen immer wieder für eine Debatte über die «gläsernen Bürger» oder den Weg in den «Überwachungsstaat».

Kritiker wie der Steuerzahlerbund etwa sahen in der Vergangenheit unbescholtene Bürger wie Kriminelle behandelt, den Datenschutz mit Füßen getreten und schweren Schaden für den Rechtsstaat heraufziehen.

Pure «Panikmache» sei das, halten Befürworter dagegen. Einwände seien überzogen, aufgezeigte mögliche Fehlgriffe der Behörden Extrembeispiele. Generell müssten sich die «Ehrlichen» nicht sorgen. Einschränkungen beim Recht auf informelle Selbstbestimmung müssten im Interesse der Allgemeinheit hingenommen werden, wird argumentiert. Dies sei bei der Verfolgung von Steuerbetrügern der Fall.

Quelle: http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/60043627/behoerden-fragen-immer-oefter-privatkonto-daten-ab

Von Facebook überwacht

Der Chef der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, hat in einem Zeitungsinterview den Netzwerk-Betreiber Facebook massiv kritisiert.

„Die Gefahr bei Facebook ist, dass Menschen benutzt werden für Dinge, über die sie nicht Bescheid wissen“,

sagte Jahn der Wochenendausgabe der Berliner „taz“. Es gehe nicht, dass Daten gespeichert blieben, obwohl der Nutzer meine, sie gelöscht zu haben. Daten dürften auch nicht einfach weitergegeben werden. „Das nimmt dem Bürger sein Selbstbestimmungsrecht“, sagte Jahn der Zeitung. „Ein Missbrauch der Daten muss unterbunden werden.“

Facebook dürfte nicht länger nur im Kleingedruckten und nebenbei über ihre Speicherpraxis informieren. „Wenn etwa Profile über mein Verhalten erstellt werden, will ich das vorher wissen.“ Zugleich warnte Jahn vor den Möglichkeiten, die Geheimdienste dank Netzwerken wie Facebook neuerdings hätten. Die Stasi etwa hätte Facebook „brutal genutzt“, falls es Facebook zu Zeiten der DDR bereits gegeben hätte.

Sperrgesetz aufgehoben

Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht.

Der Bundestag kippte am Donnerstagabend fast einstimmig die umstrittenen Internet-Sperren. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetz wurde von den Parlamentariern endgültig aufgehoben.

“Selbstregulierung und Transparenz statt einer hochproblematischen Sperr-Infrastruktur sind für uns die richtige Antwort”, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur wenige Tage, in Deutschland sogar nur wenige Stunden.

(2009) Kleiner Versuch mit grosser Wirkung: CareChild testet die Bekämpfung von Internetinhalten mit Kinderpornografie und kommt zu einem beschämenden Ergebnis für die Deutsche Politik.
Nur ein kleiner Versuch mit geringem Aufwand sollte es sein. Nicht länger als 1 Tag sollten die Vorbereitungen (juristisch & technisch) dauern und nach 48 Stunden sollten mindestens die Hälfte von insgesamt 20 Domains, von der offiziellen dänischen Sperrliste für kinderpornografische Webinhalte, nicht mehr erreichbar sein.

Getestet werden sollte u.a. wie schnell lassen sich Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder von denen es zumindest behauptet wird,  abschalten. Wie schnell und unter wieviel Druck reagieren die Provider?

Nach der Veröffentlichung der dänischen Sperrliste im Internet war es erstmals überhaupt möglich solch einen Versuch durchzuführen. Die geballte Sammlung von knapp 3.500 gesperrten Domains sind immerhin eine Datengrundlage, mit der man arbeiten kann.

Juristische Prüfung

Vorher waren jedoch noch Hausaufgaben juristischer Art zu machen. Ein Zugriff auf die gesperrten Seiten kam nicht in Frage. Wie sollte also geprüft werden, ob sich überhaupt kinderpornografische Inhalte darauf befinden? Ein schnell dafür entwickeltes Programm konnte helfen. Es zog lediglich die HTML Seiten (den reinen Text) und prüfte auf Verfügbarkeit und dem vorkommen bestimmter Stichworte. Multimediainhalte (Bilder/Flash/Video etc.) werden dabei nicht heruntergeladen. Ein Stichworttreffer qualifizierte die Seite für den Test.

Zeitaufwand: 1 Arbeitstag

Der Zeitaufwand dafür betrug lediglich ca. 8 Stunden – der Arbeitstag eines Polizisten. Darin eingerechnet ist bereits  der Zeitaufwand für die Programmierung.

Bei dem Versuch wurden die Provider, bei denen die Inhalte physikalisch gespeichert waren, angeschrieben. Neben der Mitteilung der Domain und deren IP Adresse wurde auch mitgeteilt, dass sich die Domain auf der Sperrliste befindet und zur sofortigen Abschaltung selbiger aufgefordert.
Besser und einfacher als erwartet
Im Ergebnis waren 16 Internetdomains, die sich auf der dänischen Sperrliste befanden Geschichte, einige sogar dauerhaft. Bei 4 Domains teilten die Provider mit, es handele sich nicht um illegales Material oder der Seitenbetreiber hätte sogenannte “record keeping documents” vorgelegt, aus denen das (volljährige) Alter der Darsteller hervorgeht.

Die Dokumentation zu dem Versuch, mit ausführlichen Ergebnissen, kann hier heruntergeladen werden:
 CareChild Versuch - Bekämpfung kinderpornografischer Internetseiten CareChild Versuch – Bekämpfung kinderpornografischer Internetseiten.

Beschämendes Ergebnis
Das Ergebnis ist beschämend für die Politik, insbesondere für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Deutsche Sperrliste wird zu grossen Teilen identisch mit der Liste der anderen Länder sein, insbesondere was die Qualität der Seiten angeht. Das diese so leicht und mit derart geringem Aufwand aus dem Netz zu fegen sind, sollte nachdenklich stimmen.

Denn dies hätte letztendlich schon längst in Angriff genommen werden können, statt sich mit naiven Zensurwünschen und der Präsentation brutaler Kinderpornos vor Journalisten und Providern noch vor der Wahl profilieren zu wollen. An dem eigentlichen Problem der kommerzialisierten Kinderpornografie ändert dies alles ohnehin nichts. Diese ist weder von Zensur und Sperrlisten beeinflussbar noch von der schnellen Abschaltung durch Informationen an Provider. Dafür funktionieren die Abläufe und Methoden der überaus gut organisierten kriminellen Strukturen einfach zu gut.

Quelle: Care Child

Carrier IQ protokolliert Surfverhalten

In den USA bahnt sich ein Datenskandal ungeahnten Ausmaßes an. Auf mehr als 141 Millionen Smartphones mit Android, Blackberry-System und Nokias Symbian-Betriebssystem ist die Software Carrier IQ installiert, wie der Hersteller selbst auf der Website angibt. Laut dem US-Blog „The Verge“ finden sich auch in älteren Versionen der iPhone-Systemsoftware Hinweise auf Carrier IQ.

Die Software soll Herstellern und Mobilfunkanbietern nützliche Informationen zur Nutzung von Smartphones liefern, um Probleme im Mobilfunknetz zu erkennen. Doch bei der dafür notwendigen Sammlung der Daten geht Carrier IQ offenbar zu weit.

Die Vorwürfe: Carrier IQ protokollierte SMS-Inhalte ebenso wie das Surfverhalten – selbst bei per SSL verschlüsselten Verbindungen. Dazu bedient sich die Software einer Methode, die sonst nur bei Schadsoftware üblich ist: Die Eingaben werden noch vor der Verschlüsselung direkt von der Tastatur abgefangen.

Zudem könne, wer Zugriff auf die Software erhält, beliebige Befehle auf dem Smartphone ausführen und die Software verstecke ihre eigene Existenz, führt der Blogger aus. Damit wäre die Software im Grunde nicht nur eine Spyware, sondern sogar ein sogenanntes Rootkit. Carrier IQ bestreitet die Vorwürfe. Eine zunächst angestrengte Klage gegen den Blogger Travor Eckhart, der den Skandal öffentlich machte, ließ das Unternehmen allerdings wieder fallen.

Quelle: Handelsblatt