Es ging nie um Terroristen

Ein Treffen von Innen- und Justizministerium zur Datenspeicherung hat statt einer Annäherung die Fronten weiter verhärtet.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muß nun einlenken, forderte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk nach dem Gespräch am Mittwochabend mit ihr.

Vor dem Treffen hatte die FDP-Ministerin bereits die Ablehnung ihres Gesetzentwurfs zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten durch Friedrich scharf kritisiert.

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist hier zu finden… und wird dem Gesetzentwurf des Innenministers  Hans-Peter Friedrichs gegenübergestellt.

Zitat aus dem Gesetzentwurf des Innenministers:

Für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Auskunft nur verlangt werden in Verfahren wegen §§ XXXX OWiG.

Während Leutheusser-Schnarrenberger für Quick Freeze plädiert, bei dem die Verbindungsdaten erst im konkreten Verdachtsfall eingefroren werden sollen, pocht Friedrich auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für alle anfallenden Kommunikationsdaten von Jedermann für sechs Monate.

Friedrichs Ministerium hat den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger fast wörtlich übernommen und lediglich um entsprechende weitere und weitreichendere Passagen ergänzt, siehe OWiG etc, und erklärt jetzt, damit genüge der Gesetzentwurf nun den Vorgaben der EU-Kommission und des Bundesverfassungsgerichts und sei damit kabinettsreif.

Wie heute bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung den Zugriff auf die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Daten, bereits für Fälle von Filesharing grundsätzlich erlaubt.

Damit sollte nun auch dem Letzten klar sein, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung nie -wirklich zu keiner Zeit- um Terror oder Terroristen ging, sondern immer nur darum, die Bevölkerung weiträumig, flächendeckend und bis in den letzten Winkel zu überwachen und für kleinste Vergehen, siehe OWiG, brutalstmöglichst zu strafen.

Kommt Friedrich mit seinem Vorschlag durch, ist die normale und ungestörte Nutzung des Internet nicht mehr möglich… schon kleinste Fehler (hier ist nicht Filesharing a la Megaupload gemeint) eines Users oder ein unliebsamer Kommentar, können dann mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden…

Update 20.04.2012: Auch wenn hier, hier und hier das Urteil des EuGH erläutert bzw. dargestellt wird, dass  “alles nicht weiter schlimm sei” sei an dieser Stelle angemerkt: die entsprechende nationale Gesetzgebung kann sich innerhalb von Tagen ändern… und dann passt es.!

Gegen Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik wegen der Vorratsdatenspeicherung mit einer Klage und verärgert damit Deutschlands Datenschützer.

In vier Wochen soll die Regierung eine Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Internetdaten umsetzen. Doch laut der Datenschützer ist nicht nur dieses Ultimatum, sondern auch die Datensicherung unsinnig.

“Wir brauchen diese Vorratsdatenspeicherung nicht”,

sagte die Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, Dagmar Hartge. Insofern habe sie für die Aufforderung aus Brüssel, bei der Vorratsdatenspeicherung nunmehr endlich tätig zu werden, erst recht kein Verständnis.

Der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung hat zwei Gründe. Das Verfahren schränkt die Bürgerrechte ein. Zudem belegen Studien, dass die Speicherung kaum bei der Verbrechensbekämpfung hilft.

Da die Bundesrepublik die Vorratsdatenspeicherung zwischenzeitlich nutzte, untersuchte etwa das Max-Planck-Institut im Auftrag des Bundesjustizministeriums, ob sich in dieser Zeit die Aufklärungsquote der Behörden verbessert hat.

Das Ergebnis: “Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist”, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler von der FDP. “Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten.”

Illegale Speicherung

Aus den Yahoo-News erfahre ich gerade, dass deutsche Mobilfunkanbieter offenbar sensible Kundendaten deutlich länger und umfassender speichern als bislang bekannt… und erlaubt ist.

Die großen Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speicherten mindestens einen, maximal sechs Monate lang, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert habe, berichtet die “Berliner Zeitung” unter Berufung auf eine Aufstellung der Generalstaatsanwaltschaft München. Danach seien die sogenannten Verkehrsdaten bei mehreren großen Anbietern für 90 Tage vollständig verfügbar. Nur O2 lösche den Großteil der Daten bereits nach sieben Tagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 geurteilt, dass die Unternehmen nur jene Daten erfassen und speichern dürfen, die für Abrechnungszwecke dringend benötigt würden. Alle anderen Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. Nach Ansicht von Datenschützern ist es deshalb unzulässig, den Standort eines Telefonteilnehmers oder die ankommenden Gespräche zu speichern, weil sie bei Inlandstelefonaten nie berechnet würden, berichtet die “Berliner Zeitung” weiter. Der Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung, ein Bündnis von Datenschützern, bezeichnete die Praxis der Telefonanbieter demnach als illegal.(1)

Update: Der Leitfaden zum Datenzugriff der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011 ist auszugsweise im Internet veröffentlicht (PDF). Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte:

“Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter für die Abrechnung nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen. Tatsächlich aber protokollieren Telekommunikationsanbieter bis zu sechs Monate lang, von wem ihre Kunden angerufen wurden, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist.”

Quelle zu (1) http://goo.gl/dItAy

Update: http://www.golem.de/1109/86275.html

Bandenkrieg.?

Picture of Volker Kauder, Chair of the German ...

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So sieht Politik aus… Gemauschel,Geschacher und notfalls auch Erpressung.

Die Union erhöht ihren Druck auf ihren Koalitionspartner FDP, bei der Vorratsdatenspeicherung einzulenken.

“Es ist ein Unding, dass eine europäische Mahnung bei uns eingeht, die auf eine Umsetzung der EU-Richtlinie dringt”, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe nach der CDU-Präsidiumssitzung am Montag in Berlin. Zuvor hatte bereits der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, die Liberalen gemahnt, für eine Lösung bei der umstrittenen Speicherung von Kommunikationsdaten zu sorgen. Es sei ein “bemerkenswerten Vorgang”, wenn die EU-Kommission die Bundesregierung auffordere, endlich die europäische Richtlinie dazu umzusetzen und die Bundesjustizministerin an Recht und Gesetz erinnere.

Die Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht gekippten generellen Vorratsdatenspeicherung ist seit Monaten ein Streitthema zwischen Union und FDP. CDU und CSU fordern, dass die Kommunikationsdaten aller Bürger auch ohne konkreten Verdacht für eine bestimmte Frist von den Telefon- und Internet-Anbietern gespeichert werden. Die Unionsparteien berufen sich dabei auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Die EU-Kommission hat wiederum in einem Brief die Umsetzung durch Deutschland angemahnt.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Kommunikationsdaten aber nur in konkreten Verdachtsfällen nachträglich einfrieren lassen. Ein Richter soll bei diesem “Quick-Freeze”-Verfahren entscheiden, ob die Daten entsperrt und verwendet werden dürfen. Ansonsten wären sie zu löschen. Die Kommission habe eindeutig festgestellt, dass der von Leutheusser-Schnarrenberger unterbreitete Vorschlag zum Einfrieren der Daten nicht der Richtlinie entspreche, kritisierte Unions-Fraktionschef Kauder jedoch.

Für ihren Kurs hat die FDP-Politikerin aber die Unterstützung ihrer Partei. FDP-Chef Philipp Rösler unterstrich deshalb am Montag, bei der Vorratsdatenspeicherung gebe es noch eine Reihe offener Fragen zu klären.

Strittig ist auch, ob es einen Zusammenhang zwischen der Vorratsdatenspeicherung und der in der schwarz-gelben Regierung debattierten Steuerentlastung gibt. “Mit mir als Parteivorsitzendem wird es keine sachfremden Tauschgeschäfte zwischen unterschiedlichen Inhalten geben”, betonte Rösler.

Dagegen hatte Unions-Fraktionschef Kauder gefordert, nach der Verständigung auf Steuerentlastungen müsse sich die FDP bei der Datenspeicherung bewegen. CDU-Generalsekretär Gröhe widersprach dem allerdings ebenso wie Rösler. “Die Vorratsdatenspeicherung ist überfällig – völlig unabhängig davon, welche Spielräume es in anderen Fragen gibt”, sagte der CDU-Generalsekretär. In der Koalition werde einzeln über Themen entschieden.

Quelle: http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE7630CP20110704

Quick Freeze

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, German pol...

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Endlich kommt Bewegung in die Sache und ich denke, mit der von der Ministerin vorgestellten Methode -die im übrigen in anderen Staaten schon längst erfolgreich angewendet wird- kann man leben.

“Quick-Freeze” … schnelles Einfrieren von Daten, die “für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich” sind.

Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will eine Vorratsdatenspeicherung künftig auch unter strengen Auflagen nicht mehr zulassen. Die FDP-Politikerin plant, statt der anlasslosen Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, ein Gesetz vorzulegen, dass es ermöglicht, bei einem “hinreichenden Anlass” die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten zu verhindern.

Demnach sollen die Daten unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer “Sicherungsanordnung” von Polizei oder Staatsanwaltschaft festgehalten werden können. Nach einer Prüfung könnten die Daten dann von einem Richter zur weiteren Verwendung bestimmt werden, ansonsten sind sie sofort zu löschen.

Die Ministerin argumentiert, sie versuche damit, den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden in Einklang zu bringen – “unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes”. Konkret geht es um den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lang, von wo aus und wie oft telefoniert, E-Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt. Ihr Lösungsansatz vermeide eine “Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger”, durch die von ihr geplante “gezielte Speicherung” würde die Menge der zu speichernden Daten “auf das notwendige Maß begrenzt”, betont sie.

Schwedische Provider speichern keine IP-Daten mehr

Schwedische Zugangsanbieter wollen Daten über die Vergabe von IP-Adressen nicht mehr speichern. Damit unterlaufen die Provider das am 1. April in Kraft getretene neue IPRED-Gesetz, das Rechteinhabern per Gerichtsbeschluss Zugriff auf auf IP-Adressdaten gewährt. Nachdem die Provider All Tele und Bahnhof bereits angekündigt hatten, auf die Speicherung der Daten zu verzichten, hat mit Tele2 nun auch einer der größten schwedischen Zugangsanbieter nachgezogen.
Damit solle der Schutz der Privatsphäre seiner Kunden gestärkt werden, erklärte Tele2-Chef Niclas Palmstierna gegenüber der Nachrichtenagentur TT. Damit werde auch ein offensichtliches Bedürfnis der Kunden erfüllt.

heise.de