Blog offline gegangen

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

Leistungsschutzrecht

Der Plan deutscher Verlage, eine vernünftige Suche im Netz zukünftig unmöglich zu machen, in Textform…

Etwas Statistik

50 Prozent der User in Europa lesen Nachrichten online.

Das ist die Aussage einer am Donnerstag veröffentlichten Statistik des US-Marktforschungsinstituts comScore. Diesen Zahlen zufolge waren im November 2011 insgesamt 379,4 Millionen Europäer im Internet und davon besuchten 181,5 Millionen mindestens eine Nachrichtenseite.

Störend an diesem Ergebnis ist, dass ausgerechnet die BILD als einzige deutsche Zeitung in der Statistik erscheint.

Da hätte ich dann doch ein anderes Blatt erwartet…

Quelle: COMSCORE

WARNUNG vor DNS-Changer

Es scheint sich doch um ein ernsteres Problem zu handeln…

Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) rät Internetbenutzern zu einem Schnell-Check gegen einen besonders gefährlichen Trojaner namens DNS-Changer.

Bei einer Infektion mit der Schadsoftware DNS-Changer wurde auf einem betroffenen Computer das DNS-System so manipuliert, dass der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage von populären Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen umgeleitet hat, schreibt die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) in Bern in einer Medienmitteilung.

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/InternetAus-am-8-Maerz/story/28903698

Die Logik des NDR: Einen bestrafen und damit Tausende erziehen!

NDR lässt kritischen Blog abmahnen

Wie jetzt bekannt wurde, hat der NDR noch im Dezember 2009 den Autor des Blog’s “Meine Zwangsanmeldung” abmahnen lassen. Dieser hat auf seinen Seiten kritisch über den NDR aber auch über die GEZ berichtet. Der Autor des Blog’s, Bernd H. schreibt dazu folgendes:

Nach dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung vom 8. Dezember 2009 vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts muss dieser Block stark “überarbeitet” werden. Deshalb muss ich ihn vorübergehend für diese “Überarbeitungsmaßnahmen” schließen. Die Zensur betrifft Vorgänge, die in den Sommer des Jahres 2008 zurückreichen. Diese Vorgänge darf ich nicht mehr erwähnen. Viel mehr darf ich jetzt auch nicht sagen. Am 15. Januar 2010 fällt das Gericht ein Urteil, in dem mir für diesen Blog möglicherweise noch weitere Einschränkungen auferlegt werden.

An dieser Stelle sollte man den NDR bzw. die entsprechenden Mitarbeiter des NDR aber auch die Richter am Hamburger Landgericht evtl. auf Artikel 5 des Grundgesetzes hinweisen, dort steht:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Ganz offensichtlich ist unter den gut bezahlten Mitarbeitern des NDR der Realitaetsverlust schon sehr weit fortgeschritten wenn man dort glaubt, mit einer solchen Aktion die Berichterstattung über die Machenschaften des NDR bzw.der GEZ im Internet unterbinden zu können. Auch sollten die Hamburger Richter endlich mal erkennen, dass sich die freie Meinungsäußerung mit solch weltfremden Urteilen nicht ersticken lassen wird.

Weil mir persönlich die Webseiten von Herrn H. immer gut gefallen haben und ich dort zu keiner Zeit abwertende,falsche und/oder gar unwahre Aussagen gefunden habe, werde ich der Bitte des Herrn H. an dieser Stelle nachkommen und seinen Aufruf hier veröffentlichen.

Erklärung zur Zensur des NDR und zum endgültigen Ende des Blogs

Dem NDR ist es gelungen, den Blog “Meine Zwangsanmeldung” an seiner empfindlichsten Stelle zu treffen: Ich muss nämlich radikal alle Hinweise darauf eliminieren, wo und wie ich mich unter Anwendung eines grundgesetzlich verbrieften Rechts gewehrt habe. Auf diese Maßnahme wird innerhalb des Blogs auch immer wieder direkt oder indirekt hingewiesen, sei es durch mich oder sei es durch die Abmahnkanzlei, die der NDR-Mitarbeiter mit der Durchsetzung der Zensur beauftragt hat. Dieser zu eliminierende Teil meines Blogs ist offensichtlich für den NDR die Achillesferse, sonst ist für mich ein solch massiver Einsatz kostspieliger und aggressiver juristischer Mittel einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber einem freien Journalisten kaum zu verstehen.

Prinzip: “Einen bestrafen und damit Tausende erziehen!”

Der Blog existierte seit dem 25. Januar 2007 und hat mittlerweile ausgedruckt einen Umfang von 136 Din-A-4-Seiten. Diese nach Verstößen durchzusehen, wäre für mich zwar nicht unmöglich, ich würde jedoch nie echte Gewissheit haben, ob ich nicht doch irgendeine Kleinigkeit übersehen hätte. Herr Siekmann könnte mich praktisch lebenslänglich mit Vertragsstrafen bombardieren. Lebenslänglich, weil der Unterlassungsanspruch unbefristet ist. Selbst die Einbeziehung anwaltlicher Hilfe wäre keine 100%ige Garantie und es käme zudem sehr teuer, 136 Seiten kontrollieren zu lassen.

Die bisher erfolgreich zensierten Teile des Blogs stammen aus dem Sommer 2008, sind also schon etwas älter. Warum hat man mich seitens des NDR nicht schon vorher benachrichtigt und mir auch gleich die Rechtsgrundlagen genannt? Ich wurde nie direkt aufgefordert, die Sachen rauszunehmen. Es kam ohne Vorwarnung das Anwaltsschreiben mit der Abmahnung und dem Gegenstandswert von 50.000 Euro nebst der obligatorischen exorbitanten Kostennote.

Mittlerweile habe ich mir weitere Gedanken zu dem aktuellen Geschehen gemacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Nicht der NDR-Mitarbeiter Klaus Siekmann ist auf die Idee gekommen, sondern mutmaßlich der Intendant Lutz Marmor sowie mutmaßlich der mutmaßlich direkte Vorgesetzte und Chefjustitiar des NDR, Herr Dr. Werner Hahn. Man hat sich (nach meiner Theorie) lange und intensiv überlegt, wie ich zu stoppen sei und hat dann in den Untiefen deutscher Zensurrechtsprechung eben diese geniale Möglichkeit erspäht, mit der nun (nach so langer Zeit) argumentiert wird. Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters, also Herr Siekmann. – Wie gesagt, das ist jetzt meine Vermutung. Unstreitig finanziert der NDR ja auch den Prozess und nicht der Kläger selbst. Dafür gibt es Belege, d.h. entsprechende Emails eben dieses Chefjustitiars, Dr. Hahn.

Ich habe den Blog bisher immer so geschrieben, dass er in sich schlüssig blieb. Ich habe z.B. praktisch keine Änderungen nachträglich in ältere Einträge gemacht. Selbst grobe Rechtschreibfehler habe ich so gut wie nie rückwirkend korrigiert.

Ich habe in dem Blog niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemanden beleidigt (Schmähkritik).
Dies wurde mir auch nie von dem agierenden NDR-Mitarbeiter vorgeworfen.

Der NDR verlangt nun aber von mir, dass ich bereits vor langer Zeit gemachte Einträge schwärze, bzw. einfach *verschwinden* lasse. Ich darf kein Wort mehr über diese Geschehnisse verlieren und auch keine Andeutungen machen. Das Orwell-Buch “1984″ schildert solche tiefgreifenden Zensurmaßnahmen sehr anschaulich.

Da ich mich nicht in existentielle Gefahren bringen will, lasse ich den Blog also lieber ganz gesperrt. Damit ist die letzte Kontrollmöglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allerdings zerstört: die journalistische Kontrolle!

Journalismus unter Angst ist kein freier Journalismus, sondern Ausdruck einer Diktatur!

Damit dass ich den Blog nun schließe, ziehe ich mich jedoch nicht zurück, sondern wechsle lediglich vorübergehend die Taktik.

Fakten zählen nicht

Die Diskussion um die “Sperren gegen Kinderpornographie” wird weiterhin mit unbewiesenen und wenig wahrscheinlichen Behauptungen geführt.
Es ist eigentlich keine Neuigkeit, dass die Apologeten der “Netzsperren gegen Kinderpornographie” weder durch übertriebene Sachkenntnis noch durch vehementes Klammern an die Realität glänzen. Ob die Bundesfamilienministerin Indien als Land ohne Regelungen zur Kinderpornographie bezeichnet oder die erhöhten Ermittlungszahlen als Anstieg der Straffälle weiter über die offiziellen FAQs zu den Websperren kolportiert – sie zeigt (wie so manch anderer Politiker) damit schlichtweg, dass Fakten in der politischen Auseinandersetzung nicht zählen.

Der Iran ist schuld

Hierbei sprang ihr der auch sonst nicht um einfache Begründungen verlegene BKA-Chef Jörg Ziercke zur Seite. Für ihn sind es nicht Indien oder Kasachstan, sondern nunmehr der Iran und China, die als Vorzeige-Pro-Kinderporno-Länder dienen müssen. Auch hier sind die Fakten (Im Iran steht auf Pornographie unter Umständen die Todesstrafe) unbedeutend, wenn doch emotionales Störfeuer reicht, um die Sympathien auf die eigene Seite zu ziehen.

Es wäre zur Bewertung des Themengebietes Iran und Kinderpornographie durchaus essentiell, zu erfahren, wie viele der vom BKA beanstandeten Seiten denn im Iran gehostet werden und wie viele Versuche seitens der Behörde, die Seiten löschen zu lassen, nicht erfolgreich waren. Aber auch hinsichtlich der anderen von den Netzsperrenbefürwortern ins Feld geführten Ländern und Behauptungen stellen sich solche Fragen. Wie viele der angeblich 30 bis 40 Staaten haben z.B. allgemeine Regelungen gegen Pornographie, so dass es keine expliziten gegen Kinderpornographie geben muss? Und wie viele der betreffenden Seiten werden von diesen Ländern aus ins Netz gestellt? Antworten auf diese Fragen wären auch angesichts der Tatsache bedeutsam, dass auf den bisher veröffentlichten Sperrlisten vor allem in den USA und Europa gehostete Sites auftauchten und Vorwürfe gegen als “Kinderporno-Schurkenstaaten” diffamierte Länder wie Indien schnell zurückgenommen werden mussten.

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