Leistungsschutzrecht

Der Plan deutscher Verlage, eine vernünftige Suche im Netz zukünftig unmöglich zu machen, in Textform…

„Total Buy Out“… Wer schnorrt hier wirklich

Wer bei Youtube einen Film hochlädt, der ist dort mit einem Nutzernamen registriert. Dieser Nutzername ist deutlich lesbar und nicht versteckt.

Trotzdem machen diese Medien sich nicht die Mühe, den Namen des Users zu nennen. Sie geben als Quelle einfach „Internet“ an und damit hat sich für sie der Fall erledigt.

Der Urheber des verwendeten Materials wird weder erwähnt, noch in irgendeiner Art entschädigt. Die Medien dagegen verdienen an dem Content, denn sie blenden ihn in ihrem kommerziellen Produkt ein.

Der Schnorrer ist der, der das Video ins Netz gestellt hat? Oder ist es nicht vielleicht völlig anders und die Medienhäuser schnorren sich durch die Welt der privaten Bilder und Videos, ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen und ohne eine ordentliche Quellenangabe?

Weiter geht es dann hier:

Etwas Statistik

50 Prozent der User in Europa lesen Nachrichten online.

Das ist die Aussage einer am Donnerstag veröffentlichten Statistik des US-Marktforschungsinstituts comScore. Diesen Zahlen zufolge waren im November 2011 insgesamt 379,4 Millionen Europäer im Internet und davon besuchten 181,5 Millionen mindestens eine Nachrichtenseite.

Störend an diesem Ergebnis ist, dass ausgerechnet die BILD als einzige deutsche Zeitung in der Statistik erscheint.

Da hätte ich dann doch ein anderes Blatt erwartet…

Quelle: COMSCORE

“Bitte keine Werbung”

Ein Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit gravierende Folgen für die Werbewirtschaft haben.

Das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stelle einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, urteilte das Landgericht. Erkennbar nicht erwünschte Sendungen seien außerdem eine unzumutbare Belästigung.

Geklagt hatte Lüneburger Rechtsanwalt Henning Grewe gegen die Deutsche Post DHL. “Trotz mehrerer Schreiben an die Post wurden mir immer wieder Ausgaben von “Einkauf aktuell” in den Briefkasten gesteckt”, sagte Grewe. Im Wiederholungsfall droht der Post oder ihren gesetzlichen Vertretern nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Az: 4 S 44/11).

Trotz dreier Schreiben seit Dezember 2010 hatte Grewe die wöchentliche Sendung – ein in Klarsichtfolie verpacktes Programmheft und Werbebroschüren – bis zum vergangenen März noch acht weitere Male erhalten. Eine Unterlassungserklärung wollte die Post nicht abgeben, weil die Kosten und Mühen gemessen an der Belästigung des Klägers zu hoch seien.

Dagegen erhob Grewe Klage beim Amtsgericht. Dieses wies sie ab und sah keinen Unterlassungsanspruch. Der Kläger könne einfach einen “Werbung – nein danke!”-Aufkleber an seinem Briefkasten anbringen. “Das wollte ich aber nicht”, erklärte Grewe. “Ich möchte selbst entscheiden, welche Werbung ich bekomme und welche nicht. Außerdem sehe ich nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen”, begründete Grewe seinen Schritt.

Das Landgericht sah das ähnlich. Ein solcher Aufkleber sei nicht notwendig, wenn der Empfänger auf anderem Wege eindeutig zu verstehen gegeben habe, dass er diese Werbung nicht wünsche. “Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung.”

Bei ihrer Entscheidung beriefen sich die Richter auch auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Selbstbestimmungsrecht garantiert. Das Interesse des Einzelnen am Schutz seiner Individualsphäre habe grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse eines Unternehmens an Werbung. Auch gegen das Gesetz für unlauteren Wettbewerb sei dabei verstoßen worden.

“Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl von Werbeverweigerern wird dies gegebenenfalls dazu führen, dass die bisher bekannte Form der Postwurfsendungen nicht mehr möglich sein wird”, heißt es im Urteil. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Werbewirtschaft ließ die Kammer eine Revision zu.

Quelle: dpa / n-tv

Zensurvorwurf an österreichisches Justizministerium

Mitarbeiter des österreichischen Justizministeriums und der Gerichte wurde der Zugriff auf eine Website mit kritischen Inhalten verwehrt. Es handelte sich dabei um den Blog von Florian Klenk, dem stellvertretenden Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung Falter. Offenbar trat die Sperre in Kraft, kurz nachdem auf der Website kritische Berichte über das Justizministerium veröffentlicht wurden.
Von einem Informanten aus dem Justizministerium habe die Redaktion Unterlagen erhalten, in denen es um den Umgang des Ministeriums mit strafrechtlichen Untersuchungen gegen Prominente ging.
Diese belegten, dass Verfahren unter anderem gegen Politiker, Manager, oder auch Amtsärzte eingestellt wurden, weil das Ministerium mit offenbar streitbaren Argumenten gegen eine Anklage entschieden habe. Es soll sich dabei um Fälle von Bestechung, Datenverrat oder Amtsmissbrauch gehandelt haben.
Der kritische Artikel ging letzten Mittwoch online. Am selben Tag noch wurde die Seite für Mitarbeiter des Ministeriums gesperrt. Beim Versuch diese abzurufen, erhielten sie folgende Meldung: “Die von Ihnen angeforderte Seite enthält Inhalte aus den Bereichen Glücksspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing. Der Zugriff wurde daher verweigert.“
Zudem erhielten sie eine Warnung, dass Internet-Zugriffe automatisch protokolliert würden und im Falle eines konkreten straf- oder disziplinarrechtlichen Verdachtes ausgewertet werden könnten.

Die Zeitung Falter hakte am Montag beim Ministerium nach und beschwerte sich gleichzeitig darüber, dass “Florian Klenk trotz mehrmaliger Anfragen ganz bewusst nicht mehr zu Hintergrundgesprächen in das Justizressort eingeladen wird.“
Das Ministerium reagierte prompt und nannte die Vorwürfe “absurd.“ Klenks Website wurde wieder freigegeben.

Internet überholt Zeitung

Das Internet setzt seinen Siegeszug bei den deutschen Mediennutzern ungebrochen fort. So nutzen mit 22,1 Mio. Menschen mittlerweile bereits 45 Prozent der Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 64 Jahren täglich das Web.
Allein im vergangenen Jahr kamen 2,5 Mio. tägliche Internetnutzer hinzu. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) in der aktuellen «Allensbacher Computer- und Technik-Analyse» (ACTA) für das Jahr 2008.

«Mit dem Internet verschiebt sich nicht einfach nur das Mediengefüge, sondern es entsteht vielmehr eine völlig neue Informationskultur»,

erklärte IfD-Geschäftsführerin Renate Köcher gestern, Donnerstag, in München.
Diese Entwicklung habe für die klassischen Medien einschneidende Konsequenzen. So sei das Internet im Informationsalltag der Unter-40-Jährigen hierzulande bereits präsenter als die Zeitung. Während die Zeitungsbranche mit sinkenden Auflagen- und Verkaufszahlen in Folge der Abwanderung vieler Leser ins Web kämpft, erfreuen sich entsprechende News-Portale im Netz zunehmender Beliebtheit. Die Online-Plattformen des Magazins Spiegel erreicht laut ACTA 2008 etwa drei Mio. Nutzer pro Woche, ein Wachstum von 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch andere Nachrichtenportale wie FAZ.net (47 Prozent), Welt Online (39 Prozent) oder Bild.de (41 Prozent) erzielten Zuwächse.
Wenn es um die Schnelligkeit einer Meldung geht, habe das Internet gegenüber anderen Medien eindeutig die Nase vorne. Besonders deutlich wird die Verschiebung in der Mediennutzung laut der ACTA-Analyse bei den jüngeren (unter 25 Jahren) Bundesbürgern. So gaben innerhalb der 20- bis 39-Jährigen mit 51 Prozent bereits mehr als die Hälfte der Befragten an, das Internet als wichtigste Informationsquelle für das aktuelle Geschehen zu nutzen.
Die Zeitung, die immerhin noch 46 Prozent als wichtigste Quellen sehen, wurde somit in diesem Jahr erstmals überholt. Auch die Bedeutung des klassischen Fernsehens beginnt in dieser Altersgruppe massiv zu bröckeln. Erzielte der TV-Bereich noch vor drei Jahren einen Wert von 74 Prozent, zeichnet sich 2008 mit einem Rückgang auf 67 Prozent ein mehr als deutlicher Abwärtstrend ab.