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“Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne im Namen des Marktes ist verhindert worden”, zeigte sich Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament und Mitglied im Industrieausschuss, größtenteils erleichtert über das Abstimmungsergebnis in zwei Ausschüssen des EU-Parlaments: Am gestrigen Montagabend wurden Änderungsanträge zum geplanten Gesetzespaket zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes befürwortet, mit dem nationale Regulierungsbehörden mit Rechteverwertern freiwillige Standards zum Schutz “gesetzeskonformer Inhalte” erarbeiten können. Der von der zuständigen Berichterstatterin Catherine Trautmann vorgelegte Kompromiss plädiert anders als zuvor eingebrachte Ergänzungsvorschläge konservativer Abgeordneter nicht zwangsweise für die Umsetzung von in Frankreich und Großbritannien vorangetriebenen Bestimmungen, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen und Warnhinweisen per E-Mail gekappt werden sollen (System der “Three Strikes” beziehungsweise “Riposte Graduée”). Allerdings legt er vergleichbaren nationalen Regelungen auch keine Hindernisse in den Weg.

Die Proteste von Bürgerrechtlern seien bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis hilfreich gewesen, meinte Harms weiter, da viele Parlamentarier ohne diese die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge nicht bemerkt hätten. Die Debatte habe aber auch gezeigt, dass der französische Vorschlag, gegen Provider und Nutzer deutlich schärfer vorzugehen, auch viele Sympathien unter den Abgeordneten genieße. Entwarnung vor der entscheidenden 1. Lesung des gesamten “Telecom-Pakets” im September könne daher keineswegs gegeben werden. Die Grünen würden sich aber bemühen, “dass das französische Modell auch bei der Plenarabstimmung scheitert”.

Ursprünglich sollten nationale Regulierer nach Ansinnen französischer, britischer und deutscher Abgeordneten der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) technische Dienstleister und Provider anweisen können, Internetnutzern im Fall “spezifischer Probleme” etwa aufgrund vermuteter Urheberrechtsverstößen Warnungen zu schicken. Um die jeweiligen Verstöße zu entdecken, sollten die Provider den Internetverkehr mit Hilfe staatlich autorisierter Software überwachen und filtern. Die nationale Regulierungsbehörde wiederum sollte durchsetzen, dass die abgemahnten Kunden den Provider nicht einfach wechseln können. Solchen Begehren der Musik- und Filmindustrie hatte das EU-Parlament eigentlich bereits im April entschieden abgelehnt. Trotzdem tauchten sie nun in anderer Form versteckt in den vielen hundert Änderungsanträgen zur Telco-Regulierung wieder auf.

heise.de

Es hat dieses mal noch nicht geklappt…aber sie werden es weiter versuchen…
Eine lückenlose Internetüberwachung, wie sie Konservative auf Drängen der Unterhaltungs- und Medienindustrie im Telekommunikations-Paket verankern wollten, wird es nicht geben. Abgeordnete des EU-Parlaments haben im Industrie-Ausschuss (ITRE) und Binnenmarkt-Ausschuss (IMCO) am gestrigen Montagabend über rund 1000 Änderungsanträge zum sogenannten Telecom-Paket abgestimmt, die in über 30 Kompromissvorschlägen zusammengefasst wurden. Dabei wurde der von der zuständigen Berichterstatterin Catherine Trautmann (Sozialisten) vorgelegte Kompromissvorschlag angenommen. Inzwischen soll es auch bei den Konservativen mehr Skepsis gegenüber einer “Internetüberwachung” geben.

Der Kompromiss hebelt die bisher in anderen Ausschüssen verabschiedeten Änderungsvorschläge aus. Gleichwohl wird mit ihm dennoch die Formulierung “gesetzeskonforme Inhalte” in das Telekommunikationspaket eingeführt. Diese Formulierung verankert einen urheberrechtlichen Regelungskomplex im Gesetzespaket. Mitgliedsstaaten können daran weitere Regelungen anknüpfen. Frankreich könnte so sein “Three Strikes”-Modell an der Richtlinie andocken. Aus diesem Grund drängen auch die Bürgerrechtsaktivisten darauf, den Begriff “gesetzeskonform” ersatzlos zu streichen.

heise.de

Heimlich still und leise versucht wieder ein deutscher Verband, die Nutzung des Internet zu erschweren…geht es nämlich nach dem Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), sollte die Verletzung von Urheber-, Patent- und Markenrechten in Zukunft wie physischer Diebstahl bestraft werden.
Die geheimen Verhandlungen zwischen EU, USA, Japan, Schweiz, Kanada und einigen weiteren Staaten über ein neues Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) laufen seit Monaten, ohne dass Informationen darüber an die Öffentlichkeit gedrungen sind.
Lediglich aus einem internen Diskussionspapier, das Wikileaks zugespielt wurde, sind Einzelheiten über die Pläne bekannt. Demnach planen die Verhandlungspartner, Verletzungen von Urheber-, Patent- und Markenrechten stärker zu verfolgen und härter zu bestrafen.
So sollen die Zoll- und Strafverfolgungsbehörden neue Befugnisse bekommen.
Auch Zwangsfiltermaßnahmen bei ISPs gegen den Up- und Download urheberrechtlich geschützter Werke sind Gegenstand der Verhandlungen, wie Googles Chefjurist William Patry berichtete.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat weitreichende eigene Vorstellungen davon, welche Maßnahmen ACTA vorsehen soll. Laut einem internen BDI-Papier für die nächste ACTA-Verhandlungsrunde am 16. Juli 2008, fordert der BDI unter anderem:

“Der Anreiz, geistiges Eigentum zu brechen, der durch die momentane Sanktionenlosigkeit besteht, muss genommen werden. Das Minimum müsste die Einführung der existierenden Strafrahmen sein, welche für physischen Diebstahl gelten.”

Geht es nach dem BDI, sollen demnach Urheberrechtsverstöße oder Patentverletzungen grundsätzlich mit hohen Haftstrafen geahndet werden. Der BDI wünscht sich dabei eine “spezielle Berücksichtigung der Internetpiraterie”, wie es in dem Papier heißt.

Den Zoll will der BDI dabei zu einer Polizei für geistiges Eigentum ausbauen, die sich speziell dem “Auffinden von kopierter Ware“ widmet. Dazu seien entsprechende “Ressourcen und Weiterbildung für den Zoll” bereitzustellen.
Bei Erfolg der neuen Durchsuchungsmaßnahmen sollte die “Einleitung von Strafverfahren von Amts wegen” vorgesehen werden. Am Ende müssten den Tätern “abschreckende Schadensersatzhöhen” drohen. Auf der politischen Ebene spricht sich der BDI für die Schaffung eines “Koordinators für geistiges Eigentum” auf EU-Ebene aus.

Das EU-Parlament, das bei den ACTA-Verhandlungen wieder nicht einbezogen ist, beschäftigt sich inzwischen auch mit den Geheimplänen. In einem für das EU-Parlament vom Urheberrechtsexperten Claudio Dordi von der Bocconi Universität in Mailand erstellten Bericht wurde Anfang Juni 2008 Kritik an den bei ACTA herangezogenen Statistiken zur Verletzung geistiger Eigentumsrechte geübt.
Dordi mahnte mehr Transparenz bei den Verhandlungen und die Beachtung geltender Schrankenbestimmungen aus dem Urheberrecht für ACTA an.

Die US-Regierung behauptet fortlaufend, keine Leute zu foltern, gleichzeitig wird jedoch eingestanden, “Waterboarding” als Verhörmethode anzuwenden. Der neokonservative Author
und Journalist Christopher Hitchens, ein ehemaliger Trotzkist der sich zum eisernen Befürworter des Irakkriegs wandelte, konnte gerade einmal wenige Sekunden der leichtesten Form von Waterboarding ertragen und schlussfolgerte hinterher:

“Glauben sie mir, es ist Folter.”

In Vanity Fair beschriebt Hitchens seine Erfahrung:

“In dieser unheilvollen Dunkelheit, kopfüber, verblieb ich eine Weile bis ich plötzlich spürte wie ein langsamer Schwall Wasser in meine Nase lief. Entschlossen um durchzuhalten, und sei es nur für die Ehre meiner Vorfahren aus der Navy die so oft auf hoher See in Gefahr waren, hielt ich eine Weile den Atem an, musste dann ausatmen und - wie man erwarten konnte - wieder einatmen.
Das Einatmen sog die feuchten Tücher dicht an meine Nasenlöcher, als wäre mein Gesicht von einer riesigen, feuchten Pranke plötzlich umschlossen um mich zu töten.
Unfähig um zu bestimmen ob ich ein- oder ausatmete, und eher von schierer Panik als nur von Wasser überflutet, löste ich das zuvor arrangierte Signal aus und fühlte die unglaubliche Erleichterung, hochgezogen zu werden und die durchtränkten, erstickenden Lappen vom Gesicht gezogen zu bekommen.

Hier der ganze Bericht mit Video

Was von vielen schon befürchtet und in div. Blog’s und Webseiten beschrieben wurde…wird in naher Zukunft Realitaet werden. Der europäische Teil des Internet wird komplett zensiert.
Die Vorbereitungshandlungen verschiedener Gruppierungen für eine umfassende Internet-Zensur in Europa sind bereits sehr weit fortgeschritten wie die Beispiele England (Three Strikes) und Frankreich (Riposte Graduée) aufzeigen und sollen jetzt in einem weiteren Schritt auf alle Staaten der EU ausgeweitet werden.
Unter dem Vorwand nur sog. Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) verfolgen und bestrafen zu wollen, haben England und Frankreich eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht…die bereits jetzt schon eine normale Nutzung des Internet in diesen Ländern faktisch unmöglich macht.
Wie weit die Zensur des Internet tatsächlich gehen wird und was darüber hinaus noch geplant wird, zeigt dieser Artikel bei heise.de

Bürgerrechtler verschärfen Kritik an EU-Plänen zur Internetüberwachung
Zivilgesellschaftliche Organisationen lehnen auch die inzwischen vorgelegten “Kompromissvorschläge” zur Änderung des EU-Gesetzespakets zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes entschieden als massiven Versuch zur Netzzensur ab. Die Vorschläge zu einem behördengesteuertes Überwachungssystem führen, schreibt die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net. In einer Art E-Mail-Kampagne könnten Nutzer künftig unter Androhung von Klagen aufgrund angeblich ausgemachter Kopierschutzverletzungen zum Einsatz von Filtersoftware und “Spyware” genötigt werden. Als “Beweis” müssten die Rechteverwerter allein Logdateien anführen.
Die Bürgerrechtler, die gemeinsam mit der britischen Open Rights Group mit dem Blog netzpolitik.org einen Protestaufruf gegen das Vorhaben initiiert haben, sprechen von einer “harten” Variante der unter anderem in Frankreich und Großbritannien geplanten Bestimmungen, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen und Warnhinweisen per E-Mail gekappt werden sollen (System der “Three Strikes” beziehungsweise “Riposte Graduée”). Der neue Kompromissantrag 4 beschreibt die so genannte Präventivphase des “abgestuften Gegenschlags”. Die “relevanten” Behörden könnten laut Analyse der Bürgerrechlter technische Dienstleister anweisen, Internetnutzern im Fall “spezifischer Probleme” Warnungen zu schicken. Mit einer weiteren geplanten Klausel würde das Prinzip eingeführt, dass Regulierungsbehörden mit Branchen zusammenarbeiten sollen, die ein Interesse am “Schutz und Förderung rechtmäßiger Inhalte” haben.

Andere Änderungsanträge erlauben laut Quadrature du Net weit gefasste Zugriffe auf Verbindungsdaten für alle “juristischen Personen” ohne Zustimmung der betroffenen Nutzer. Es sollten standardisierte technischer Systeme eingerichtet werden, die die Verletzung geistiger Eigentumsrechte automatisch unterbinden, aufspüren und verhindern sollten. Dabei würden Justizbehörden umgangen. Die Standards dafür sollen laut Kompromissantrag 5 von den nationalen Regulierungsbehörden in Kooperation mit der EU-Kommission entwickelt werden. Das EU-Parlament selbst wollen die Abgeordneten daran nicht einmal beteiligten.

Kompromissantrag 4 stelle ferner einen “direkten Angriff auf die Netzneutralität dar”, meinen die Bürgerrechtler. Technischen Dienstleistern würde damit gestattet, Restriktionen einzusetzen, um etwa “neue Dienste zu ermöglichen”. In Zusammenhang mit Kompromissantrag 2 und 3 würde dies eine “Einschränkung jedweder Möglichkeit der Nutzer” erlauben, “legale Inhalte zu nutzen oder sie zu verteilen oder legale Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen.” Diese Formulierung bereite dem Filtern von Protokollen sowie dem Verbot von Software den Weg, die an sich vollkommen legal ist. Die Bürgerrechtler empfehlen daher die Ablehnung der Kompromissvorschläge 2 bis 7.

Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt davor, dass das EU-Parlament direkt auf ein “sowjetisches Internet” zusteuere. Softwareproduzenten und Internetprovider würden darin gemeinsam die Verkehrsströme nach den Vorgaben Hollywoods kontrollieren. Wer das Netz für eigene Dienste nutzen wolle, müsse bei den Regulierern um Erlaubnis fragen. Insgesamt sei der Prozess der Beratung des Richtlinienpakets, über das die federführenden Ausschüsse im EU-Parlament am morgigen Montag abstimmen sollen, von speziellen Interessengruppen gekapert worden.

“Populäre Softwareanwendungen wie Skype oder sogar Firefox könnten in Europa für illegal erklärt werden, falls sie nicht durch eine Verwaltungsbehörde zertifiziert würden”, befürchtet der Brüsseler FFII-Repräsentant Benjamin Henrion. Die gesamte offene Entwicklungsumgebung des Internet würde damit unterlaufen. “Die Agenda, eine chinesische Internetmauer in Europa zu errichten, geht auf das Konto einiger Ultra-Copyright-Lobbyisten”, ergänzt FFII-Präsident Alberto Barrionuevo. Die gesamte europäische Wirtschaft sei durch den Vorstoß bedroht, da sich die Unternehmen nicht einmal mehr Virtual Private Networks einfach so installieren könnten.

Endgame

Endgame

Endgame

Die Herstellung von Treibstoffen aus Pflanzen hat die Preise für Lebensmittel weltweit um 75 Prozent ansteigen lassen. So das Ergebnis eines bislang unveröffentlichten vertraulichen Berichts der Weltbank. Für die Befürworter von Biosprit, die damit die Emission von CO2 und die Abhängigkeit vom Öl vermindern wollen, ist dieses Ergebnis eine herbe Klatsche, besonders für die US-Regierung, die den Einfluss der Förderung von Biosprit auf die Nahrungsmittelpreise heruntergespielt habe, wie der Guardian hervorhebt. Möglicherweise hält die Weltbank den Bericht noch zurück, um die US-Regierung auf dem G8-Gipfel nicht zu brüskieren.

Internal World Bank study delivers blow to plant energy drive

Biofuels have forced global food prices up by 75% - far more than previously estimated - according to a confidential World Bank report obtained by the Guardian.

The damning unpublished assessment is based on the most detailed analysis of the crisis so far, carried out by an internationally-respected economist at global financial body.

The figure emphatically contradicts the US government’s claims that plant-derived fuels contribute less than 3% to food-price rises. It will add to pressure on governments in Washington and across Europe, which have turned to plant-derived fuels to reduce emissions of greenhouse gases and reduce their dependence on imported oil.

Senior development sources believe the report, completed in April, has not been published to avoid embarrassing President George Bush.

“It would put the World Bank in a political hot-spot with the White House,” said one yesterday.

The news comes at a critical point in the world’s negotiations on biofuels policy. Leaders of the G8 industrialised countries meet next week in Hokkaido, Japan, where they will discuss the food crisis and come under intense lobbying from campaigners calling for a moratorium on the use of plant-derived fuels.

Hier weiter:

Das Bundesinnenministerium hat das Grobkonzept des elektronischen Personalausweises (ePA) vorgestellt, der ab 2010 den heute gültigen Ausweis ablösen soll. Der dann nur noch scheckkartengroße Ausweis mit einem kontaktlosen Speicherchip soll dem eGovernment Auftrieb verleihen und der Wirtschaft neue Einsparpotenziale eröffnen. Von der auf dem Chip gespeicherten elektronischen ID soll auch der Bürger profitieren, weil sie für Internet-Käufe, zur Altersverifikation, aber auch zur Nutzung als elektronische Wegfahrsperre im Auto herangezogen werden kann.

Das auf 116 Seiten ausgebreitete Grobkonzept ist zur Kommentierung an verschiedene Behörden, Fachverbände und IT-Spezialisten verschickt worden. Der kommende elektronische Personalausweis besteht dem Papier zufolge aus drei Komponenten. Wie bisher dient er hoheitsrechtlichen Zwecken wie der Identitätsfeststellung durch Polizei und andere Behörden. Er besitzt aber auch eine elektronische ID, die Bürger und Wirtschaft nutzen können. Schließlich kommt er mit einem Speicherbereich, in den der Bürger optional eine qualifizierte elektronische Signatur unterbringen kann.

heise.de

Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen in Bayern
Schon vom 1. August an soll die Polizei in Bayern heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr sowie zur Verhinderung schwerwiegender Straftaten durchführen und dafür auch heimlich in die Wohnungen Verdächtiger eindringen dürfen. Der federführende Innenausschuss des bayerischen Landtags hat Ende vergangener Woche den Weg frei gemacht für eine entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes. Die Novelle soll am morgigen Donnerstag von den Landesparlamentariern mit der Mehrheit der CSU verabschiedet werden, was nach dem grünen Licht der Innenpolitiker als Formsache gilt. Die ebenfalls im Landtag vertretenen Fraktionen von SPD und Grünen haben gegen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses gestimmt und werden sich dem Vorhaben wohl auch in der Plenarsitzung widersetzen.
Ähnliche Befugnisse zum “verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme” wie für die Polizei will die allein regierende CSU auch dem bayerischen Verfassungsschutz einräumen. Eine entsprechende Empfehlung für eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes des Landes hat der Innenausschuss ebenfalls bereits mit leichten Änderungen am Entwurf der bayerischen Staatsregierung freigegeben. Gleichzeitig sollen damit auch die Kompetenzen der Staatsschützer zur Einholung von Daten privater zur Terrorabwehr, zum Einsatz des IMSI-Catchers oder zum großen Lauschangriff ausgeweitet werden.

Deutlich umfangreicher sind die im Ausschuss angenommenen Änderungen von CSU-Abgeordneten am Entwurf der Landesregierung zum neuen Polizeigesetz. Die Ermittler können demnach IT-Systeme von Verdächtigen heimlich ausforschen, die für eine künftige “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Die heimliche Online-Durchsuchung soll aber auch möglich sein, wenn “konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen die begründete Annahme rechtfertigen”, dass die “Gefährder” eine schwerwiegende Straftat nach Artikel 30 des bayerischen Polizeigesetzes begehen werden.

heise.de

Bürgerrechtler und Blogger rufen zu Protesten gegen jüngste Änderungsanträge zur geplanten Novelle des EU-Gesetzespakets zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes auf. In den umstrittenen Vorschlägen konservativer Abgeordneter geht es vor allem um die Einführung einer Regelung, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen gekappt werden sollen (”Three-Strikes”-Bestimmung). Generell soll die Nutzung illegaler Inhalte durch ein staatlich lizenziertes Überwachungssystem verhindert werden. Die Änderungsanträge würden aber noch weit darüber hinausgehen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net aus Frankreich und der britischen Open Rights Group mit dem Blog netzpolitik.org. Es würde auch das Prinzip der Freiheit und Offenheit des Internet in Form der Netzneutralität gefährdet.

Europäische Internetnutzer könnten mit den Vorschlägen verpflichtet werden, Spyware auf ihren Rechnern zu installieren, warnen die Aktivisten. So könnten die Surfer von der legalen Nutzung des Kommunikationsmediums abgehalten werden – “im scheinbaren Interesse ihrer Sicherheit”. Das Recht, freie Software für den Internetzugang zu verwenden, sei so nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Netzneutralität würde direkt angegriffen. Zugleich sei für die Provider und andere technische Mittlerinstanzen die Verpflichtung vorgesehen, Möglichkeiten zur vorbeugenden Kontrolle für Inhalte und somit für Zensur zu schaffen. Durch weitere Änderungen könnten Verwaltungsbehörden Zugangsanbieter de facto zu Hilfspolizisten der Verwerterindustrie machen, die über sie einschüchternde Nachrichten an die Nutzer ohne gerichtliche Aufsicht schicken dürfte.

“Die Politiker, die sich an diesen Sommermanövern beteiligen, zeigen ihre Missachtung für Europa und ihr Mandat”, wettert Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl. “Sie vertrauen darauf, dass eine Woche vor der Sommerpause schon niemand hinschauen wird, wenn sie das Telekommunikations-Gesetzespaket von seinem ursprünglichen Ziel Konsumentenschutz abbringen. Sie pflastern den Weg für Überwachung und Filterung des Internets durch Privatfirmen, Sondergerichte und technische Maßnahmen Orwellscher Ausmaße.” Dies sei sowohl für die Freiheitsrechte als auch für die wirtschaftliche Entwicklung Europas inakzeptabel. Die EU-Abgeordneten erinnerte Beckedahl daran, dass sie im Frühjahr erst Vorstöße für die Zensur und das Filtern von Netzzugängen entschieden abgelehnt hätten.

Die Internetnutzer rufen die Bürgerrechtler auf, sich noch im Lauf der Woche vor den entscheidenden Ausschussabstimmungen am Montag an ihre Volksvertreter in Brüssel zu wenden und sie auf die verheerenden “Torpedo-Ergänzungen” hinzuweisen. Sie haben dazu eine Wiki-Seite eingerichtet mit ganz konkreten Anleitungen auf Deutsch, Englisch und Französisch, wie konkret welche Abgeordnete per E-Mail und Telefon kontaktiert werden sollten. Die Hinweise reichen bis hin zu detaillierten Gesprächsvorgaben für Anrufe. Ziel ist es den Parlamentariern nahe zu legen, gegen die Änderungsanträge zu votieren.

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