“Ein reiner Schutz großer Unterhaltungskonzerne im Namen des Marktes ist verhindert worden”, zeigte sich Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament und Mitglied im Industrieausschuss, größtenteils erleichtert über das Abstimmungsergebnis in zwei Ausschüssen des EU-Parlaments: Am gestrigen Montagabend wurden Änderungsanträge zum geplanten Gesetzespaket zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes befürwortet, mit dem nationale Regulierungsbehörden mit Rechteverwertern freiwillige Standards zum Schutz “gesetzeskonformer Inhalte” erarbeiten können. Der von der zuständigen Berichterstatterin Catherine Trautmann vorgelegte Kompromiss plädiert anders als zuvor eingebrachte Ergänzungsvorschläge konservativer Abgeordneter nicht zwangsweise für die Umsetzung von in Frankreich und Großbritannien vorangetriebenen Bestimmungen, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen und Warnhinweisen per E-Mail gekappt werden sollen (System der “Three Strikes” beziehungsweise “Riposte Graduée”). Allerdings legt er vergleichbaren nationalen Regelungen auch keine Hindernisse in den Weg.
Die Proteste von Bürgerrechtlern seien bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis hilfreich gewesen, meinte Harms weiter, da viele Parlamentarier ohne diese die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge nicht bemerkt hätten. Die Debatte habe aber auch gezeigt, dass der französische Vorschlag, gegen Provider und Nutzer deutlich schärfer vorzugehen, auch viele Sympathien unter den Abgeordneten genieße. Entwarnung vor der entscheidenden 1. Lesung des gesamten “Telecom-Pakets” im September könne daher keineswegs gegeben werden. Die Grünen würden sich aber bemühen, “dass das französische Modell auch bei der Plenarabstimmung scheitert”.
Ursprünglich sollten nationale Regulierer nach Ansinnen französischer, britischer und deutscher Abgeordneten der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) technische Dienstleister und Provider anweisen können, Internetnutzern im Fall “spezifischer Probleme” etwa aufgrund vermuteter Urheberrechtsverstößen Warnungen zu schicken. Um die jeweiligen Verstöße zu entdecken, sollten die Provider den Internetverkehr mit Hilfe staatlich autorisierter Software überwachen und filtern. Die nationale Regulierungsbehörde wiederum sollte durchsetzen, dass die abgemahnten Kunden den Provider nicht einfach wechseln können. Solchen Begehren der Musik- und Filmindustrie hatte das EU-Parlament eigentlich bereits im April entschieden abgelehnt. Trotzdem tauchten sie nun in anderer Form versteckt in den vielen hundert Änderungsanträgen zur Telco-Regulierung wieder auf.
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