Bayern und die Online-Durchsuchung

Die Bespitzelungspläne Bayern’s gehen offenbar weiter als bisher angenommen, wie jetzt bekannt wurde…hat die bayerische Datenschutzbehörde die Landesregierung wegen ihrer Pläne kritisiert, in Bayern das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Vorbereitung der Onlinedurchsuchung zu erlauben.
Die Datenschützer (und nicht nur die Datenschützer) halten diese Pläne für verfassungsrechtlich bedenklich. Anders ausgedrückt, diese Pläne sind ein ganz klarer Verfassungsbruch.
Der stellvertretende Landesdatenschützer Karlheinz Worzfeld kritisierte die Pläne der Landesregierung:

Bayern erweise sich “erneut als risikofreudiger Pionier auf dem Feld verfassungsrechtlich problematischer Regelungen”

Die bayrische Landesregierung will – anders als die Bundesregierung – Strafverfolgern nicht nur das heimliche Betreten der Wohnung erlauben.
Sie sollen nach den Plänen von Justizministerin Beate Merk diese sogar durchsuchen dürfen.
Datenschützer Worzfeld:

Dieses Vorgehen werfe “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken” auf.

Worzfeld sieht in den Plänen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Für heimliche Durchsuchungen der Wohnungen müsse das Grundgesetz geändert werden.
Die Bundesregierung habe aber “aus gutem Grund im Entwurf des Bundeskriminalamtsgesetzes von der Einführung eines solchen heimlichen Betretungs- und Durchsuchungsrechtes Abstand genommen.”

Justiziministerin Merk will die Onlinedurchsuchung bei schwersten Straftaten wie Terrorismus oder Kinderpornografie einsetzen.
Worzfeld:

Dem widerspreche jedoch, dass die Onlinedurchsuchung “bei über 50 Straftatbeständen zulässig sein soll.” Diese beschränkten “sich bei genauer Betrachtung auch nicht auf schwerste Kriminalität”.

Die Datenschützer befürchten nun, “dass Onlinedurchsuchungen in der Praxis künftig als Standardmaßnahme auch in Fällen geringerer Bedeutung eingesetzt werden.”
Kommt Bayern mit dem geplanten Verfassungsbruch durch, könnten in Zukunft alle Bundesländer ähnlich verfahren und am Gesetz vorbei, die Grundrechte der Bürger endgültig “abschaffen”…