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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

Da ich wenig Zeit und schon gar keine Lust habe mich mit den Verlagen zu streiten, werden derzeit keine Links auf dieser Seite mehr eingebunden was zur Folge hat, dass ich unter Artikeln auch keine Quellen mehr angeben kann und ohne Angabe der Quelle ist ein Artikel nun mal nutzlos.

Sollte der Bundespräsident dieses Gesetz unterschreiben, werde ich die Konsequenz ziehen, die Kommentarfunktion hier deaktivieren und diesen Blog dauerhaft abschalten/löschen lassen… auch um die Mitarbeiter von WordPress.com (bei denen ist dieser Blog gehostet) vor möglichen überzogenen Forderungen deutscher Abmahngeier zu schützen.

BlackHole, 25.03.2013

 

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist noch kein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Der Bundespräsident hat dieses Gesetz noch nicht unterschrieben.

Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

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BlackHole, 25.03.2013

 

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Trotzdem… es [] wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2009 vorgesehen, ein entsprechender Gesetzentwurf wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und am 14. November 2012 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2013 wurde das Gesetz im Bundestag mit 293 Ja-Stimmen zu 243 Nein-Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat billigte am 22. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Diese sogenannten Snippets sind in der Regel kürzer als drei Sätze und werden häufig im Internet in Suchergebnissen zusammen mit dem Titel und der URL (oder als Teil der URL) angezeigt. Den Verlagen soll das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen ist damit z.B. für Blogs nicht mehr zulässig, sofern nicht zuvor bereits eine andere Regelung (Lizenzierung) mit dem Verlag getroffen worden ist.

Ende Februar 2013 änderte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf in entscheidenden Punkten ab: Suchmaschinen sollen „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre. Der Gesetzgeber hat es allerdings bewusst unterlassen im Gesetz festzulegen was genau unter “einzelne Wörter” oder “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist. Das birgt z.B. für Blogger unkalkulierbare Risiken und Blogger werden zuerst unter diesem Gesetz zu leiden haben.

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BlackHole, 25.03.2013

Heute bei Google+

Und jetzt also IRAN ?

Christoph R. Hörstel studierte in München Sinologie, Französisch und Spanisch und erlangte 2002 an der Universität Basel ein Master-Diplom für Marketingstrategie[1]. Seit 1985 bereiste er Afghanistan und Pakistan. Andere Aufträge führten ihn auch nach Indien, Irak, Iran, Jordanien und Syrien. Ab 1985 war er beim ARD-Fernsehen als Sonderkorrespondent, später auch als Nachrichtenmoderator mit 2.500 live-Sendungen sowie als leitender Redakteur tätig. Hörstel wechselte 1999 zu Siemens mobile als Leiter der Bereichskommunikation und gründete 2001 die Regierungs- und Unternehmensberatung Hörstel Networks in München. Er war Coach für ISAF-Führungskräfte der Bundeswehr und Gastdozent am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik in Hamburg.

Hörstel wurde dadurch bekannt, dass er im Jahre 2001 während des Sturzes der Taliban der einzige westliche Journalist in Kabul war. Das Visum hatte er über seine Kontakte zu Gulbuddin Hekmatyar erhalten. Durch seine Kontakte zu Islamisten wirkte er 2006 mit, ein Gespräch zwischen Bundestagsabgeordneten der SPD und der FDP sowie dem Hamas-Minister für Flüchtlingsangelegenheiten einzuleiten.[2] Anschließend verlor Hörstel – nach eigenen Angaben „auf Wunsch der Bundesregierung“ – seine Position als Beiratsmitglied der Deutsch-Arabischen Gesellschaft (DAG). Als Hintergrund hierfür vermutete Hörstel in einem Interview mit der umstrittenen orthodox-schiitischen Website „Muslim-Markt“ u.a. seine Absichtsbekundung, „dass ich die Palästina-Politik der Bundesregierung mit politischen Mitteln zertrümmern helfen werde, bis sie in kleinen Stücken am Boden liegt – restlos.“[3]

Quelle Text: Wikipedia

“Chemtrail-Spinner”

Nun haben es die “Chemtrail-Spinner” schwarz auf weiß, es sind Verrückte… Spinner… Dummköpfe oder wie ich es sagen würde, es sind und bleiben Idioten.

darf die Anhänger der Giftwolken-Theorie ungestraft “Neonazis und Verrückte” nennen. Diese umstrittene Äußerung, die [] in einer E-Mail von sich gegeben hatte, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Im Augenblick ist es recht ruhig an der Chemtrail-Front… das Urteil scheint Wirkung zu zeigen…

Die beobachtete Zunahme in Häufigkeit und Ausbreitung von Kondensstreifen am Himmel hängt vor allem mit dem starken Wachstum des Flugverkehrs zusammen. Allein in Deutschland hat sich die Zahl der Beförderungsleistung durch Flüge seit den 1980er Jahren verfünffacht. Bei über zwei Millionen Starts und Landungen pro Jahrkommt es dementsprechend zur Entwicklung einer deutlich größeren Zahl an Kondensstreifen als vor diesem Zeitpunkt.

Wer sich einen kleinen Überblick darüber verschaffen möchte, wieviele Flugzeuge allein über Deutschland unterwegs sind, der sollte sich HIER mal schlau machen.

Kondensstreifen sind anthropogene Wolken aus Eiskristallen oberhalb von etwa 8 km. Sie entstehen, wenn sich heiße Triebwerksabgase von Luftfahrzeugen mit kalter Luft vermischen. Gelegentlich ist die Wolkenbildung auch an den Flügel- oder Propellerspitzen von Flugzeugen zu erkennen. Diese können außerdem in Bodennähe auftreten und bestehen dann aus Wassertröpfchen.

Quelle: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article106130376/Kachelmann-Urteil-sorgt-fuer-Protest-in-Berlin.html

Kolonie Griechenland ?

English: Nigel Farage.

Image via Wikipedia

Nigel Farage legt nach. Der von Deutschland in die Diskussion gebrachte Sparkommissar für Griechenland hat am Mittwoch für eine heftige Debatte und sogar Nazi-Vergleiche im Europaparlament gesorgt. Der europakritische britische EU-Abgeordnete Nigel Farage verglich einen solchen Sparkommissar mit einem „Gauleiter“, also einem regionalen Nazi-Funktionär:

Er habe gedacht, es müsse ein Witz sein, „dass das deutsche Finanzministerium vorschlägt, dass ein EU-Kommissar, manche mögen sagen ein Gauleiter, und seine Leute ein Gebäude in Athen besetzen und die Verwaltung des Landes übernehmen“. Er habe nicht für möglich gehalten, dass die EU so tief sinke.

Dies sei zwar nur eine Verhandlungsposition gewesen, aber „niemand kann abstreiten, dass Griechenland heute nicht mehr als eine Kolonie ist“, fügte Farage hinzu. Am Wochenende war ein deutscher Vorschlag bekannt geworden, dass ein von der Eurogruppe eingesetzter Haushaltskommissar nach Athen geschickt wird und dort von der Regierung des hochverschuldeten Landes die Hoheit über die Haushaltspolitik übernimmt.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/international/britischer-eu-abgenordneter-farage-sparkommissar-ist-wie-ein-gauleiter/6139000.html