Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat vor der Nutzung des sozialen Netzwerkes Facebook gewarnt. Das Surfen auf diesen Seiten sei “eine risikogeneigte Tätigkeit”, sagte Voßkuhle.
Beispielsweise wüssten die Nutzer nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt würden. Voßkuhle kritisierte auch eine drohende “Schieflage” zwischen der Macht des Unternehmens, dessen Server außerhalb von Deutschland stehen, und der auf 16 Bundesländer zersplitterten Kontrolle der Datenschützer.
Voßkuhle deutete an, dass das Bundesverfassungsgericht gezwungen sein könnte zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt.
„Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.“
Meine Vermutung: Man sucht nach einem Grund die Nutzung von Facebook in Deutschland notfalls zu verbieten. Gerade mit Sicht auf die Ereignisse in div. Staaten -dort wurden bekanntlich die Demos etc. via Facebook koordiniert-würden die hektischen Versuche deutscher Politiker, jetzt auch das Bundesverfassungsgericht in die Sache zu involvieren, Sinn machen.
Anders gesagt, deutschen Politikern geht es nicht um den Datenschutz sondern-angesichts der derzeit beschissenen Lage- denen geht der Arsch auf Grundeis, die haben Angst, dass auch in Deutschland die Revolte losbricht und man nichts mehr kontrollieren kann. Mit einem Verbot von Facebook, soll zumindest der Teil der Kommunikation, der sich beharrlich deutscher Kontrolle verweigert, vollständig unterbunden werden.
Wie gesagt, dass ist nur eine Vermutung von mir, es muß nicht dazu kommen. Facebook hält sich nach eigenen Angaben an europäisches Recht… auch beim Datenschutz. Facebook hat seinen Sitz in Irland, ein Ansprechpartner wäre für deutsche Datenschützer also in Reichweite wenn es tatsächlich um den Schutz von Daten geht… und in diesem Fall müsste dann auch das Bundesverfassungsgericht nicht tätig werden.
Lassen wir uns also überraschen…






