Der Präventivstaat ist nicht die Vorstufe zum Faschismus – er ist bereits faschistisch!
Als die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernahmen, errichteten sie ein regelrechtes Terrorregime. Durch eine Unzahl von Verordnungen schalteten sie systematisch alle politischen Gegner aus. Die ersten Opfer waren die Kommunisten und Sozialdemokraten, deren Parteien verboten und deren Mitglieder verhaftet wurden. Gesetze, die angeblich zum „Schutz von Volk und Staat“ dienen sollten, beschränkten massiv die verfassungsmäßigen Grundrechte. In Folge dessen kam es beispielsweise zu Einschränkungen der Pressefreiheit oder Verminderung des Rechts der freien Meinungsäußerung. Willkürliche Durchsuchungen und Beschlagnahmung von Eigentum waren demnach erlaubt und kamen in großer Anzahl vor. Im nächsten Schritt wurde eine allumfassende Überwachung eingeführt. Bewacher der Nazis überprüften Haushalte und Personen, um alle Tätigkeiten oder Äußerungen, die nicht der nationalsozialistischen Ideologie entsprachen zur Anzeige zu bringen. Zu diesem Zwecke errichtete man Sondergerichte, die politische Vergehen ahndeten und drakonische Strafen aussprachen. Häufig kam es unter den Menschen zu einer Welle von Verdächtigungen und Verleumdungen, oftmals aus Angst selber als Sympathisant eines Täters zu gelten oder auch nur aus Bosheit. Selbst vor den eigenen Verwandten und sogar den eigenen Kindern war man nicht sicher. In einer solchen gestörten Atmosphäre konnte man sich der Gefahr einer Verhaftung nur durch beharrliches Schweigen entziehen. Weiter nutzte die Geheime Staatspolizei eine Vielzahl von Spitzeln zur Aufklärung verborgener politischer Bewegungen. Entdeckten solche Kundschafter, von ihnen als staatsfeindlich angesehene Aktivitäten, so dauerte es nicht lange bis die ersten Verhaftungen durchgeführt wurden. Die meisten Betroffenen nahm man in „Schutzhaft“, wo sie zumeist gefoltert wurden oder brachte sie in Konzentrationslager. Die Verhaftungen erfolgten häufig in der Nacht, so dass Personen ohne großes Aufsehen von einem Tag zum Anderen verschwanden.
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Die EU plant, die heimlichen Durchsuchungen von Rechnern bald in ganz Europa zu erlauben.
Die EU will mittelfristig im gesamten Bereich der EU die so genannten Onlinedurchsuchungen erlauben. Ermittlungsbehörden könnten auf diese Weise in der gesamten Union Rechner heimlich durchsuchen. Die Pläne dazu wurden erstmals auf dem Treffen der EU-Innen- und Justizminister im November bekannt. Großbritannien will nicht mehr warten, bis ein entsprechendes Gesetz oder eine Richtlinie verabschiedet ist. Stattdessen wolle man ohne juristische Grundlage Rechner durchsuchen lassen. Die Zeitung “The Times” berichtet, dass Ermittler aus Deutschland, Frankreich oder anderen EU-Ländern bald bei britischen Behörden um Erlaubnis bitten könnten, einen britischen Rechner zu durchsuchen.
Schuldig…
Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) darf künftig private Computer ausspähen. Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete über Weihnachten das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Befugnisse, das auch Online-Durchsuchungen erlaubt.
Es habe “keine durchgreifenden Bedenken” gegen das Gesetz gegeben, sagte Köhlers Sprecher Martin Kothe am Montag. Die Neuregelungen tritt damit zum Jahresanfang 2009 in Kraft.
Die Grünen haben bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt.
“Schallende Ohrfeige für die Grundrechte”
Der von Bund und Ländern anvisierte Kompromiss bei der umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) stößt auf scharfe Kritik bei FDP, Linken und Grünen. Proteste kommen auch von sogenannten Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht entgegen SPD-Forderungen aus den Ländern nicht gestärkt werden soll. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar begrüßte in einer ersten Reaktion gegenüber heise online “alle Veränderungen, die den Datenschutz verbessern”. Bislang sei die Einigung aber nicht ganz vollzogen und es könnten noch weitere Korrekturen erfolgen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sieht den Verhandlungsspielraum dagegen einmal mehr restlos ausgeschöpft. Der CDU-Politiker rechnet damit, dass das BKA-Gesetz in diesem Jahr in Kraft treten kann.
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Was bedeutet das BKA-Gesetz wirklich.?
BKA-Gesetz: Überwachen bis der Baum kommt
Autor: Daniel Neun, Mittwoch, 12. November 2008, 11:25
“Was ist der Unterschied zwischen einem Kondom und dem Grundgesetz? Na klar – ohne Grundgesetz ist sicherer”.
So oder so ähnlich könnte ein Flurwitz im Innenministerium von Wolfgang Schäuble und August Hanning, oder irgendeiner anderen Bundesbehörde lauten.
Das BKA-Ermächtigungsgesetz, was heute mit williger 2/3-Mehrheit durch das ehrloseste Parlament abgenickt wird was die Deutschen jemals hatten, bedeutet u.a. die faktische Aufhebung des Artikels 13 unseres Grundgesetzes.
Ab sofort werden unter dem technischen wie infrastrukturellen Witz von der “Onlinedurchsuchung” Bundespolizisten des BKA (neben weiteren Vollmachten) willkürlich jede Wohnung ohne irgendeinen richterlichen Beschluss in Deutschland aufbrechen, dort Kameras und Mikros installieren und rund um die Uhr, wie im Käfig, ausspionieren dürfen.
Aus dem heute zur Abstimmung stehenden Original-Gesetzentwurf nach Empfehlung des Innenausschusses:
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Das Ende von Freiheit und Demokratie in Deutschland…BKA wird Stasi 2.0
375 Parlamentarier stimmten heute für weitere Einschränkungen von Freiheit und Demokratie in Deutschland, nur 168 dagegen, ganze 6 enthielten sich.
Das neue BKA- Gesetz erlaubt der Behörde erstmals die heimliche Durchsuchung privater Computer sowie das Abhören und die Videoüberwachung von Privatwohnungen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Gesetz im üblichen Singsang als nötig und angemessen im Kampf gegen den angeblichen Terror.
Nur die Vertreter von FDP, Linken und Grünen warnten in einer letzten hitzigen Debatte vor der massiven Verletzung von Grundrechten und Privatsphäre. FDP und Grüne kündigten zudem eine Klage gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Der Bundesrat soll nun noch vor Weihnachten über das Gesetz entscheiden, damit es ab 2009 in Kraft treten kann. Es erlaubt dem BKA erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern bereits die Abwehr terroristischer Gefahren ohne näher zu bestimmen was überhaupt eine terroristische Gefahr darstellt.
Merkel’s Kettenhund Schäuble warnte vor einer “Diffamierungskampagne” der Gegner des BKA-Gesetzes mit den Worten:
Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille, und dieses Gesetz wird dem gerecht. Man dürfe dem BKA zur Abwehr des internationalen Terrorismus nicht weniger Befugnisse zugestehen, als sie jede Landesbehörde habe. Wir reagieren auf neue technologische Entwicklungen – mit der Bewahrung unserer freiheitlichen Grundrechte. Das BKA dürfe ausschließlich gegen die eng eingegrenzten Terrorgefahren vorbeugend vorgehen.
Er sehe einer Verfassungsbeschwerde “mit großer Gelassenheit” entgegen.
Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte:
Dieses Gesetz atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates.
Das Gesetz sei eine “Lizenz zur Willkür”.
Der Vize-Vorsitzende des Innenausschusses, Max Stadler (FDP), bemängelte, das Gesetz sei ein weiterer Schritt in Richtung ausufernder Präventionsstaat.
Erbitterter Widerstand gegen das Gesetz kommt nicht nur von der Opposition. Auch viele Aktionsbündnisse, private Blog’s und Webseiten, Rechtsexperten, Juristen und Staatsrechtler äußerten vor der Bundestagsentscheidung Bedenken.
Protest kam unter anderem auch vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesärztekammer. Sie alle bemängelten z.B. eine Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechts ihrer Klientel.