Es ging nie um Terroristen

Ein Treffen von Innen- und Justizministerium zur Datenspeicherung hat statt einer Annäherung die Fronten weiter verhärtet.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muß nun einlenken, forderte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk nach dem Gespräch am Mittwochabend mit ihr.

Vor dem Treffen hatte die FDP-Ministerin bereits die Ablehnung ihres Gesetzentwurfs zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten durch Friedrich scharf kritisiert.

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist hier zu finden… und wird dem Gesetzentwurf des Innenministers  Hans-Peter Friedrichs gegenübergestellt.

Zitat aus dem Gesetzentwurf des Innenministers:

Für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Auskunft nur verlangt werden in Verfahren wegen §§ XXXX OWiG.

Während Leutheusser-Schnarrenberger für Quick Freeze plädiert, bei dem die Verbindungsdaten erst im konkreten Verdachtsfall eingefroren werden sollen, pocht Friedrich auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für alle anfallenden Kommunikationsdaten von Jedermann für sechs Monate.

Friedrichs Ministerium hat den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger fast wörtlich übernommen und lediglich um entsprechende weitere und weitreichendere Passagen ergänzt, siehe OWiG etc, und erklärt jetzt, damit genüge der Gesetzentwurf nun den Vorgaben der EU-Kommission und des Bundesverfassungsgerichts und sei damit kabinettsreif.

Wie heute bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung den Zugriff auf die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Daten, bereits für Fälle von Filesharing grundsätzlich erlaubt.

Damit sollte nun auch dem Letzten klar sein, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung nie -wirklich zu keiner Zeit- um Terror oder Terroristen ging, sondern immer nur darum, die Bevölkerung weiträumig, flächendeckend und bis in den letzten Winkel zu überwachen und für kleinste Vergehen, siehe OWiG, brutalstmöglichst zu strafen.

Kommt Friedrich mit seinem Vorschlag durch, ist die normale und ungestörte Nutzung des Internet nicht mehr möglich… schon kleinste Fehler (hier ist nicht Filesharing a la Megaupload gemeint) eines Users oder ein unliebsamer Kommentar, können dann mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden…

Update 20.04.2012: Auch wenn hier, hier und hier das Urteil des EuGH erläutert bzw. dargestellt wird, dass  “alles nicht weiter schlimm sei” sei an dieser Stelle angemerkt: die entsprechende nationale Gesetzgebung kann sich innerhalb von Tagen ändern… und dann passt es.!

Ein Anfang ist gemacht

ACTA

Tausende Menschen haben am Samstag in ganz Deutschland gegen das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen Acta demonstriert.

Nach Polizeiangaben versammelten sich alleine in München 16.000 Demonstranten. In Berlin und Köln zählten die Behörden jeweils 2000 Menschen.

In Dortmund sprachen Teilnehmer von mindestens 2500 Demonstranten. Die Umzüge seien friedlich verlaufen. Insgesamt waren in mehr als 50 deutschen Städten Proteste geplant. Auch in anderen europäischen Ländern machten Acta-Kritiker mobil.

Das Acta-Abkommen hatten elf Staaten und Staatenbünde 2010 ausgehandelt: Australien, Kanada, die EU, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. Die EU hat die Vereinbarung bereits im Januar unterzeichnet, sie muss aber noch vom Europäischen Parlament und vom Bundestag gebilligt werden. Wegen Bedenken von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Deutschland noch nicht unterschrieben.

Die Acta-Gegner befürchten, dass das Abkommen die Meinungsfreiheit im Internet massiv einschränken würde. So müssten Internet-Provider künftig Daten kontrollieren, die sie weiterleiten, um nicht selbst bei Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen zu werden. Außerdem drohten Internet-Nutzern empfindliche Eingriffe in den Datenschutz und Netzsperren.

Befürworter des Abkommens wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) argumentieren dagegen, Hauptziel sei, die gewerbliche Produkt- und Markenpiraterie in der Breite zu bekämpfen, und nicht etwa illegale Musicdownloads zu verfolgen. Acta berühre weder bestehende Datenschutzregeln, noch werde der Zugang zum Internet behindert oder würden Webseiten zensiert.

http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE81A04F20120211

Noch ein Plagiat

Sie gilt immer noch als die “faulste Europa-Abgeordnete”… und damit nicht genug, jetzt wird man ihr den Doktortitel auch noch aberkennen. Grund: auch Silvana Koch-Mehrin hat für ihre Doktorarbeit dreist von anderen abgeschrieben…


Die Universität Heidelberg will der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin ihren Doktortitel aberkennen und hat ein förmliches Entziehungsverfahren eingeleitet. Grund seien mehrere festgestellte Plagiate in ihrer Dissertation zum Fach Wirtschaftsgeschichte, die von der Uni als erheblicher Regelverstoß gewertet würden. Die Verleihung der Doktorwürde sei damit rechtswidrig gewesen und könne zurückgenommen werden. Derzeit erwarte der zuständige Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät eine Stellungnahme Koch-Mehrins zu den Vorwürfen, hieß es aus der Universität. Dazu sei man laut Promotionsordnung verpflichtet, bevor der Titel aberkannt werde. Wörtlich heißt es: “Vor der Beschlussfassung ist die betroffene Person zu hören.” Man sei aber bereits im förmlichen Entzugsverfahren, der Verdacht habe sich erhärtet. Für die nötige Stellungnahme hat man der Politikerin eine mehrwöchige Frist zugestanden. Universitätssprecherin Marietta Fuhrmann-Koch wollte die Informationen am Dienstag nicht bestätigten, sagte aber, die Kommission prüfe derzeit “entlang eigener Bewertungsmaßstäbe, ob es zu gravierenden Verstößen gekommen ist”. Die Ergebnisse der Prüfung würden in jedem Fall veröffentlicht. Eine Veröffentlichung sei Ende Mai oder spätestens Anfang Juni vorgesehen. Von der betroffenen Politikerin hieß es am Dienstag: “Kein Kommentar.”

Quelle:http://www.presseportal.de/pm/2790/2041802/der_tagesspiegel/rss

Neelie Kroes bekennt sich zur Netzneutralitaet

European Commissioner Viviane Reding
Image via Wikipedia

Die designierte EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, hat in ihrer Anhörung im EU-Parlament gestern in Brüssel ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität abgegeben. Einschränkungen des Zugangs der Nutzer durch Service-Provider aus kommerziellen Gründen lehnte sie entschieden ab. Lediglich Gründe der Sicherheit oder Spamabwehr könnten die Verletzung des Prinzips rechtfertigen. Ebenso offen unterstütze Kroes einen stärkeren Einsatz von Open-Source-Produkten innerhalb der EU, sie sei ein Verfechter von Interoperabilität. Dagegen blieb die noch amtierende Wettbewerbskommissarin vorsichtig, was Fragen zum Urheberrecht anbelangt.

Kroes sagte, “wir müssen sehr wachsam sein gegenüber neuartigen Bedrohungen der Netzneutralität”, und verwies auf die Diskriminierung von VoIP-Angeboten durch Netzanbieter in Europa. Die EU-Kommission bereitet zur Netzneutralität einen Bericht vor, der Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Darin soll Kroes’ Stimme erhebliches Gewicht haben, falls sie am 26. Januar als Nachfolgerin ihrer Vorgängerin Viviane Reding (siehe Foto) bestätigt werden sollte.

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