“Winkeladvokat” ist Beleidigung

Oh… ganz üble Sache das, jetzt darf ich eines meiner Lieblingsworte auch nicht mehr verwenden.

Der Begriff Winkeladvokat gilt als eine Beleidigung. Auch wenn dem Wort kein eindeutiger Bedeutungsinhalt zukomme, sei es negativ besetzt, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 5 O 344/10), wie die “Neue Juristische Wochenschrift” berichtet. So verstehe man darunter eine Person, die entweder intellektuell nicht in der Lage sei, den anwaltlichen Beruf standesgemäß auszuüben oder sich dazu Methoden befleißige, die mit Moral und Gesetz in Konflikt stehen.

Die Richter untersagten damit einem Rechtsanwalt, einen Kollegen als Winkeladvokaten zu bezeichnen. Der Beklagte hatte sich an dem seiner Meinung nach wettbewerbswidrigen Außenauftritt des Klägers gestört. Dieser firmiere auf seiner Homepage, seinem Briefkopf und in Telefonverzeichnissen mal als Sozietät, dann wieder als Bürogemeinschaft. In einer E-Mail an die Rechtsanwaltskammer Köln hatte er den Kollegen deshalb als Winkeladvokat bezeichnet.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Winkeladvokat-ist-Beleidigung-article5211701.html

Wenig Vertrauen in die Justiz

Kafka, Franz: Der Prozeß. Roman. Berlin: Die S...

Image via Wikipedia

Normalerweise bin ich ja kein Freund von irgendwelchen Umfragen… zu oft schon wurden Umfragen manipuliert z.B. durch Fragestellungen die mitunter Antworten schon suggerieren…

Dennoch möchte ich hier auf die Umfrage der Roland-Rechtsschutz-Versicherungen und des Instituts für Demoskopie Allensbach hinweisen. Es geht um Recht und Gesetz und die Frage, ob und in welchem Ausmaß die Deutschen ihren Gesetzen, ihren Richtern vertrauen.

Gerade mit Blick auf das noch laufende Verfahren gegen Jörg Kachelmann, spricht das Ergebnis eine deutliche Sprache.

Rund zwei Drittel der Deutschen haben nach einer Umfrage sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in Gerichte und Gesetze.

Dennoch meint eine Mehrheit von 60 Prozent, dass vor dem Gesetz nicht alle Bürger gleich behandelt werden.

Laut der Studie der Roland-Rechtsschutz-Versicherungen und des Instituts für Demoskopie Allensbach sehen viele Befragten sehen höhere Chancen auf ein günstiges Urteil, wenn sich der Betroffene einen bekannten Anwalt leisten kann oder an den “richtigen Richter” gerät.

74 Prozent kritisieren zudem, dass Verfahren zu lange dauern. 60 Prozent beklagen zu milde Urteile besonders gegen jugendliche Täter. Zwar fürchtet nur eine Minderheit, in einen Prozess verwickelt zu werden.

Gleichwohl empfinden mehr als 60 Prozent der Bevölkerung den Gedanken an eine Prozessbeteiligung als unangenehm, vor allem Frauen und Ältere.

Entsprechend will gut die Hälfte der Bevölkerung einen Gerichtsprozess vermeiden und würde gegebenenfalls nachgeben, selbst wenn sie sich im Recht fühlt.

Dabei sind die Deutschen der Studie zufolge umso konfliktscheuer, je enger die emotionale Bindung an den Kontrahenten ist: 76 Prozent würden nicht gerichtlich gegen enge Familienangehörige wie Eltern oder Kinder vorgehen.

Gute Nachricht: FDP will Zensurgesetz kippen

Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.

“Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”,

sagte sie.

“Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert”

Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.

“Ich gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung auf eine Antwort auf die Anfrage des Bundespräsidenten verständigt, wir halten die Regelung in dem Gesetz für untauglich, um das Ziel der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet zu erreichen.”

sagte Homburger weiter.

Quelle: heise.de

Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland

Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland: “Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. ‘Turn Piracy into Profit‘ ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.

Die Piratenpartei Deutschland sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken aufzuklären. Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf Privatkopien gestärkt wird. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteinhaber und einige zwielichtige Gesellschaften. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Dieser Praxis muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Basierend auf Informationen des Portals gulli.com und des Blogs des Rechtsanwalts Thomas Stadler ist die folgende Zusammenfassung entstanden, in der die Arbeitsweisen der Abmahnindustrie genauer dargestellt werden.

(Hier weiter.)

NEIN…das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum…

NEIN, NEIN und nochmals NEIN… das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum, das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum und das Internet wird auch in Zukunft kein rechtsfreier Raum sein.
Warum.?? Ganz einfach, weil im Internet immer schon das Recht des jeweiligen Staates galt bzw. gilt.!
Betrug im Internet ist genau so strafbar wie der Betrug im realen Leben, eine Beleidigung im Internet wird genau so verfolgt wie eine Beleidigung im realen Leben… Diebstahl im Internet (hier mehr auf geistiges Eigentum bezogen) kann genau so verfolgt werden wie Diebstahl im realen Leben.
Wann begreifen deutsche Politiker endlich, dass man nicht für jeden Furz der im Internet gelassen wird, neue Gesetze zu schaffen braucht. Es reicht völlig aus bereits bestehende Gesetze zur Anwendung zu bringen… man muß es nur wollen.

Was für oben genannte Beispiele gilt, dass gilt naürlich auch für das ungeliebte Kind der Politik, für den Datenschutz. Auch der Datenschutz im Internet ließe sich ohne Probleme wenigstens im Ansatz durchsetzen wenn man es nur wollte. Dann hätten sich auch Aussagen wie diese:

“Der Datenschutz im Internet ist bisher nicht einmal ansatzweise geregelt. Es darf sich niemand wundern, dass es in diesem rechtsfreien Raum drunter und drüber geht”

von ganz allein erledigt. Diesen Spruch brachte übrigens der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.
Weichert fordert weiter:

Die Bundesregierung müsse die katastrophale Situation nach der Bundestagswahl zügig beheben und ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet vorlegen.

Ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet ist gar nicht nötig -man muß nicht immer wieder das Rad neu erfinden- es würde schliesslich ausreichen, ein bestehendes Datenschutzgesetz im Internet anzuwenden.
Genau hier liegt aber das Problem, Datenschutz in Deutschland ist praktisch nicht gegeben und wenn im realen Leben ein Gesetz nicht funktioniert dann funktioniert es nun mal auch im Cyberspace nicht.
So einfach ist das.
Das Internet war noch nie und wird auch nie ein rechtsfreier Raum sein… es gelten immer die Gesetze des jeweiligen Landes… aber eben nur dann… wenn auch im realen Leben ein Gesetz für den speziellen Fall vorhanden ist und funktioniert.

Frankreich: Gesperrt und trotzdem zahlen oder “was nicht paßt, wird passend gemacht”

Abstimmen bis es paßt, daß war offensichtlich die Devise der französischen Content-Mafia als es darum ging, im Senat die neue Fassung des Loi Internet et Création durchzubringen…

kopierer

Diesmal blieb die Überraschung aus. Im dritten Anlauf hat die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag ein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verabschiedet. Mit 296 Stimmen setzte der konservative Flügel das “Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” gegen 233 Gegenstimmen durch, berichten französische Medien. Morgen wird der Senat über die neue Fassung des Loi Internet et Création abstimmen. Auch in dieser Kammer dürfte dem Gesetzentwurf die Mehrheit sicher sein.

Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen vor. Die neue Regelung, die heute verabschiedet wurde, fordert zudem, dass die gesperrten Nutzer die Providergebühren weiter bezahlen. Eine neu zu schaffende Behörde, die Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet (HADOPI), soll Mahnungen per Mail verschicken und bei der dritten Überschreitung eine Sperre verfügen – ohne unabhängige richterliche Kontrolle. Damit steht das Gesetz im Widerspruch zu einer Abstimmung im europäischen Parlament, die vor kurzem mehrheitlich beschloss, dass Internetsperren nur per Gericht verfügt werden können.

Hier der ganze Beitrag:

Frage: Warum werden Raubmordkopierer eigentlich nicht gleich erschossen ?