WARNUNG vor DNS-Changer

Es scheint sich doch um ein ernsteres Problem zu handeln…

Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) rät Internetbenutzern zu einem Schnell-Check gegen einen besonders gefährlichen Trojaner namens DNS-Changer.

Bei einer Infektion mit der Schadsoftware DNS-Changer wurde auf einem betroffenen Computer das DNS-System so manipuliert, dass der Webbrowser die Benutzer bei Abfrage von populären Webseiten unbemerkt auf manipulierte Seiten der Kriminellen umgeleitet hat, schreibt die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) in Bern in einer Medienmitteilung.

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/digital/internet/InternetAus-am-8-Maerz/story/28903698

Kein Filterzwang

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Der EuGH folgte damit im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April 2011.

Zugangsanbieter können  nicht zum Einbau elektronischer Filter gezwungen werden, um das Herunterladen etwa von Musikdateien zu verhindern. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines belgischen Internetproviders in einem verkündeten Urteil.

Demnach dürfen solchen Diensteanbietern keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden. Zudem müsse das Recht auf freien Datenaustausch gewahrt bleiben, entschied der EuGH. (Az: C 70/10).

Im aktuellen Fall hatte die belgische Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten, das Gema-Pendant SABAM, geklagt, weil Internetnutzer Musik über den Provider Scarlet heruntergeladen hatten, ohne die Musik zu bezahlen. Sie nutzten dafür ein sogenanntes Peer-to-Peer-Programm. Damit können Nutzer direkt Verbindung zu Rechnern anderer Nutzer aufnehmen, um mit diesen Daten auszutauschen – zum Beispiel Musikdateien.

Der Provider war deshalb zunächst von einem belgischen Gericht verpflichtet worden, elektronische Sperrfilter einzubauen. Auf die Berufung des Providers entschied der EuGH nun, dass solch eine aktive Überwachung sämtlicher Kundendaten einer „allgemeinen Überwachung“ gleichkomme, die mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sei. Zudem würde solch eine Pflicht zu einer Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Providers führen, da er ein kostspieliges und allein auf seine Kosten betriebenes Überwachungssystem einrichten müsste.

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“Three Strikes” nun doch für Deutschland geplant

Die Bundesregierung plant nun doch ein “Three Strikes-Modell”… nach dem es zukünftig möglich sein soll, Internetzugänge auf Zuruf der Content-Mafia zu sperren.

Im Hinblick auf das erhebliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden  volkswirtschaftlichen Schaden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daran interessiert, dass
Internet-Zugangsanbieter und Rechteinhaber stärker zusammenarbeiten. Eine Möglichkeit ist, dass Internet-Zugangsanbieter auf Veranlassung der Rechteinhaber Warnhinweise an Kunden schicken, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

 

 

Panikmache mit einer nicht eintreten wollenden Pandemie

Zensur findet nicht statt.

In den USA wird mal wieder darüber nachgedacht, wie man -ohne mit der Verfassung und/oder dem Gesetz zu kollidieren- das Internet flächendeckend regulieren/überwachen kann. Die Idee,  welche jetzt Mitarbeitern des Government Accountability Office (GAO) gekommen ist, ist einfach und… sie lässt sich -vorausgesetzt man kann die Pandemie-Panikmache noch ein wenig steigern- dem Bürger recht gut vermitteln und auch problemlos umsetzen.

Vor wenigen Tagen hat das Government Accountability Office (GAO) davor gewarnt, dass beim Ausbruch einer schweren Grippewelle der Zugang zum Internet gestört und Telearbeit beispielsweise im Börsenhandel durch Überlastung behindert werden könnte. Bei einer Pandemie würden, so hat zuvor das Heimatschutzministerium vermutet, mehr Menschen Zuhause bleiben und stärker das Internet nutzen.

Nun, in den USA wird darüber nur nachgedacht/diskutiert und es ist mehr als fraglich ob überhaupt -auf Grund dieser Gedanken/Überlegungen- weiter in die Rechte und Grundfreiheiten der Amerikaner eingegriffen wird. Das Recht auf Information lassen sich die Amerikaner nicht so einfach beschneiden und/oder gar ganz nehmen… davor schützt u.a. eine funtionierende Verfassung.

Anders sieht es z.B. in Europa aus, da ist es durchaus vorstellbar, dass Informationen -auf Grund fehlender und/oder völlig unzureichender Gesetze/Grundrechte – auf Zuruf gefiltert werden, dass man vorhandene Informationen mal eben zensiert.   Beispiel Deutschland:  Laut Grundgesetz ist in Deutschland eine Vorab-Zensur von Inhalten verboten. Artikel 5 ist eindeutig:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 5 schützt uns also “nur” vor einer Vorab-Zensur… so war es und so ist es.  Aber ist es auch tatsächlich so.?

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“Man bereitet die Leute darauf vor, dass das Internet manipuliert wird.”

Datenschützer gegen Internet-Sperren
Nach der Ankündigung von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, im Zusammenhang mit Kinderpornografie Internet-Sperren “nicht auszuschließen”, kündigen Datenschützer ihre Bedenken an.

Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, kritisierte Internet-Sperren mit bereits bekannten Argumenten: Während die Täter solche Sperren leicht umgehen könnten, passiere in Wirklichkeit überhaupt nichts gegen Kinderpornografie. Es handle sich dabei um “reinsten Populismus und Aktionismus”, so Zeger.

Vor allem die Ermittlungen im Zuge der Polizeioperation “Geisterwald” gegen ein Pädophilenforum im Internet haben die Diskussion über Internet-Sperren wieder angeheizt.

Bandion-Ortner wiederholte am Dienstag im Rahmen der Tagung “Wir sind Internet” des Verbandes der österreichischen Internet Service Provider (ISPA), ihren Standpunkt, dass man Internet-Sperren per se nicht ausschließen soll, aber deren Sinnhaftigkeit genau prüfen müsse. Bandion-Ortner will sich die Maßnahmen, die in Deutschland gesetzt worden sind, anschauen.

“Es werden falsche Erwartungen geweckt”
“Das Internet kann man nicht sperren”, betont hingegen Datenschützer Zeger. Hier würden völlig falsche Erwartungen erweckt. Kriminelle würden nicht im offiziellen Internet operieren, sondern in anderen Netzwerken. Zegers Befürchtung, sollte es hierzulande zu Maßnahmen wie in Deutschland kommen: “Die lachen darüber und wissen, jetzt haben sie die kommenden Jahre wieder Ruhe.”

Der Datenschützer sieht allerdings ohnehin eine andere Intention hinter den “Pseudosperren”: “Man bereitet die Leute darauf vor, dass das Internet manipuliert wird.”

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