Vertrag von Lissabon: Die EU-Verfassung „ist ein Staatsstreich“

Gespräch mit dem ÖDP-Vorsitzenden und Kläger gegen den Lissaboner Vertrag, Klaus Buchner

Rund einen Monat vor dem 2. Referendum in Irland ist die Zukunft des Lissaboner Vertrags weiter offen. Bereits vergangenes Jahr reichte u.a. der Chef der Ökologisch-Demokratischen Partei, Klaus Buchner, in Karlsruhe Verfassungsklage gegen den Vertrag ein. Der Politiker hält die Vorlage für „einen Staatsstreich“, der demokratische Grundrechte und soziale Mindeststandards abschafft, zudem Angriffskriege ausdrücklich ermöglicht. Den Bundestagsabegordneten hätte der Text demnach bei ihrer Abstimmung gar nicht vorgelegen. Die „Berliner Umschau“ sprach am Rande der Demonstration gegen den EU-Vertrag am 5. September mit Klaus Buchner.

Berliner Umschau: Sie demonstrieren gegen Ratifizierung und Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages. Was sind denn Ihre Hauptkritikpunkte daran?

Klaus Buchner: Der Vertrag schafft faktisch unsere Demokratie ab. Er ist mehr oder weniger ein Staatsstreich. Unser Grundgesetz hebt ganz wesentlich auf die Demokratie ab – da gibt es die Ewigkeitsklauseln, nach denen bestimmte Kriterien der Demokratie niemals abgeschafft werden können. Durch den Vertrag von Lissabon werden sie abgeschafft. Das ist im wörtlichen Sinne ein Staatsstreich.
Der 2. Punkt ist, daß dieser Vertrag ausgesprochen unsozial ist.
Der Artikel 151 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union sagt ausdrücklich, alle Sozialgesetzgebung unterliegt der Bedingung, daß die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht gestört wird.
Der 3. Punkt ist der Zwang zur Aufrüstung und der Möglichkeit für Angriffskriege.
Es werden Kriege ums Öl explizit formuliert. Es ist auch ausdrücklich formuliert, daß bei rechtmäßiger Niederschlagung von Aufruhr und Aufstand – so steht es wörtlich in der europäischen Menschenrechtskonvention – gezielt getötet werden darf. Das heißt, daß nicht nur in Demonstrationen geschossen werden darf, sondern auch Leute herausgeholt und hingerichtet werden können. Das ist meiner Meinung nach ein Skandal. Das muß unter die Leute gebracht werden, daß das in diesem Vertrag steht.

B.U.: Sie sagen, die Demokratie wird abgeschafft. Aber das Grundgesetz bleibt doch weiter in Kraft – auch mit seinen schützenden Elementen?

K.B.: Das Grundgesetz bleibt nur soweit in Kraft, solange ihm nicht irgendeine kleine Verordnung der EU widerspricht. Die kleinste Verordnung der EU, auch wenn sie nicht demokratisch abgestimmt ist, hat Vorrang vor unserem Grundgesetz. Und die Konflikte sind jetzt schon da. Das Grundgesetz schreibt demokratische Grundprinzipien vor, das Grundgesetz verbietet Angriffskriege. Das wird bereits jetzt durchbrochen.

B.U.: Die Abgeordneten des Bundestages haben diesem Vertrag mit großen Mehrheit zugestimmt. Wußten die es nicht besser? Es gibt ja immerhin das Gerücht, der Vertragstext hätte bei der Abstimmung noch gar nicht vorgelegen?

K.B.: Das ist richtig. Ich habe u.a. die Aussage des Abgeordneten Gauweiler. Die schriftliche Form des konsolidierten Vertrags kam erst nach der Abstimmung. Einige Abgeordnete hatten eine nicht-autorisierte Version – ich betone: nicht-autorisierte Version – 3 bis 5 Tage vor der Abstimmung auf ihrem Rechner. Alleine das auszudrucken, hätte das Büro für lange Zeit stillgelegt. Das heißt, es war nicht möglich, eine konsolidierte Form zu lesen und überhaupt durchzuarbeiten. Die Abgeordneten haben abgestimmt, ohne den Vertrag zu kennen.

B.U.: Sollten die Abgeordneten den Text nicht kennen? Was ist Ihre Einschätzung?

K.B.: Ich habe die Aussage eines SPD-Abgeordneten – den Namen kann ich logischerweise nicht sagen – der meinte, meine Parteiführung hat gesagt, der Vertrag ist gut, also habe ich zugestimmt.

B.U.: Sie haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diesen Vertrag geklagt. Was waren Ihre Erfahrungen, Ihre Erlebnisse bei diesem Verfahren.

K.B.: Für mich war erschütternd, daß die militärischen Aspekte dieses Vertrags nicht verhandelt worden sind. Sie standen auf der Tagesordnung als letzter Punkt. Vorher wurde die Heizung abgeschaltet – es war Februar, es war kalt. Die Leute haben gefrohren, jeder wollte heimgehen. Die Richter haben diesen letzten Punkt dann einfach nicht mehr verhandelt. Über militärische Aspekte sollte nicht gesprochen werden.

B.U.: Nun ist die, besser: eine EU-Verfassung schon drei Mal gescheitert. Erst an Polen, dann an Frankreich und den Niederlanden und schließlich an Irland. Jetzt müssen die Iren noch eimal abstimmen. Was glauben sie, wird bei einem erneuten irischen Nein ein fünftes und vielleicht sechstes Mal abgestimmt?

K.B.: Das ist möglich. Angela Merkel hat gesagt, wir lassen die Leute so lange abstimmen, bis sie Ja sagen.

Die Fragen stellte Martin Müller-Mertens

Lissabon-Gesetz wird durchgepeitscht

CSU gibt Widerstand auf. Kritiker aus verschiedenen Parteien rufen zur Protestdemonstration unter dem Motto »Nein zur EU-Diktatur« am 5. September in Berlin auf.

Im schläfrigen Superwahlkampf passieren hinter den Kulissen unglaubliche Dinge. In Geheimgesprächen haben sich die Bundestagsparteien unter Ausschluss der LINKEN auf ein neues Gesetz geeinigt, das den demokratiefeindlichen Lissabonner Vertrag der EU in kürzester Frist völkerrrechtsverbindlich machen soll. Zur 1. Lesung am 26. August wurden die Abgeordneten aus den Sommerferien geholt, die 2. und 3. Lesung samt der Schlussabstimmung soll bereits am 8. September erfolgen.

Eigentlich hatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juni den Supranationalisten einen Dämpfer verpasst. Die Karlsruher Richter hatten das bisherige deutsche Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag für glatt verfassungswidrig erklärt und forderten vor dem Übergang zu einem europäischen Bundesstaat eine Volksabstimmung. Anstatt dies zum Anlass einer breiten gesellschaftlichen Debatte über das Verhältnis von nationaler Souveränität und europäischer Integration zu nehmen, haben dieselben Parteien, die von Karlsruhe abgemahnt wurden, nun im Eiltempo ein neues Lissabon-Begleitgesetz vorgelegt. Die Hektik ist aus ihrer Sicht verständlich: Man will vor der nunmehr zweiten Volksabstimmung in Irland am 2. Oktober dem störrischen Inselvölkchen einbläuen, dass es mit einem erneuten NEIN zu »Lissabon« innerhalb der EU isoliert wäre.

Dass sich über die putschartige Verabschiedung des neuen Gesetzes keinen öffentlichen Aufschrei gibt, hängt auch damit zusammen, dass die CSU ihre zunächst geäußerte Kritik dem Frieden in der Großen Koalition geopfert hat. Immerhin sechs CSU-Abgeordnete hatten im Frühjahr gegen das erste Lissabon-Begleitgesetz gestimmt, darunter der heutige Generalsekretär Alexander Dobrindt. Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hatte als einer der Kläger in Karlsruhe ganz wesentlich zum Verfassungsurteil Ende Juni beigetragen. Im Anschluss an den Richterspruch hatte die CSU starke Pflöcke für ein neues Lissabon-Begleitgesetz eingeschlagen: Das Agieren deutscher Regierungsvertreter in Brüssel müsse über eine Art imperatives Mandat an Parlamentsbeschlüsse gebunden werden, in wichtigen Fragen habe das Volk direkt zu entscheiden, hörte man von der bayrischen Unionspartei im Juli.

Diese Punkte hat sich die CSU in den parteiübergreifenden Kungelrunden fast vollständig abhandeln lassen. Selbst der CSU-Rebell Gauweiler dürfte dem neuen Lissabon-Begleitgesetz am 8. September wohl zustimmen, weil mit seiner Verabschiedung – so der »schwarze Peter« Ende August in einer FAZ-Gastkolumne – angeblich »viel erreicht« wurde. »In Bezug auf zwölf Arten von Beschlüssen darf der deutsche Vertreter im Rat beziehungsweise im Europäischen Rat nach der neuen Regelung einem EU-Beschluss nur dann zustimmen, wenn ein parlamentarisches Zustimmungsgesetz vorliegt.«

Völlig anderer Ansicht ist Klaus Buchner, der wie Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte. »Das Begleitgesetz enthält nur Placebos, weil schon das Karlsruher Urteil in seinen Vorgaben sehr unzulänglich war.« Besonders empört den Vorsitzenden der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), dass die Obersten Richter keinen Anstoß an einem rechtsverbindlichen Verweis des Lissabon-Vertrages nahmen, wonach die Todesstrafe oder Todesschüsse auf Demonstranten kein Verstoß gegen Grundrechte seien, wenn es gelte, »einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen«. Pikant: Rechtsprofessor K.A. Schachtschneider, ursprünglich Gauweilers Anwalt im Lissabon-Verfahren, berät nun Buchner und seine ÖDP. Eine weitere Verfassungsklage will Buchner ausdrücklich nicht ausschließen.

Einstweilen setzt er auf den außerparlamentarischen Protest: Buchner gehört zu den Unterstützern einer bundesweiten Demonstration, die unter dem Motto »Nein zur EU-Diktatur! Volksentscheid über den Lissabonner Vertrag« am 5. September in Berlin stattfinden wird.

KOPP Verlag

Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst gestoppt. Das Gericht sieht Defizite bei den Beteiligungsrechten in EU- Angelegenheiten von Bundestag und Bundesrat. Das Begleitgesetz zum EU-Vertragswerk sei verfassungswidrig, da es Bundestag und Bundesrat zu wenig Mitspracherechte einräume, hielten die Richter in ihrem Urteil vom Dienstag fest. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die EU bislang nicht ausreichend beteiligt.
Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter. Dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Vertragswerk mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, ändert nichts daran. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, muss nun das Begleitgesetz nachgebessert werden. Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck. Denn die EU möchte den Lissabon-Vertrag bis Ende 2009 in Kraft setzen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

Tschechien-Präsident: «Lissabon-Vertrag ist tot»

Trotz der Annahme des EU-Reformvertrags durch den tschechischen Senat will Präsident Vaclav Klaus das Dokument vorerst nicht unterzeichnen.
Vaclav Klaus verwies am Mittwochabend darauf, dass mehrere bei der Abstimmung unterlegene Senatoren eine zweite Verfassungsklage gegen den Reformvertrag angekündigt haben. Er wolle zunächst das Urteil abwarten, sagte der tschechische Präsident, der den Reformvertrag von Lissabon stets scharf kritisiert hat. Klaus erklärte, für ihn sei «der Lissabon-Vertrag tot». Das Abstimmungsergebnis sei «ein weiteres trauriges Beispiel des Versagens unserer politischen Elite».

Das Unrecht des Vertrages von Lissabon

Heute begann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlung der Klagen gegen den Lissabon-Vertrag der EU.

Von KARL ALBRECHT SCHACHTSCHNEIDER, 10. Februar 2009 -

Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, Reformvertrag genannt, setzt die Politik der europäischen Integration fort, die mit den Römischen Verträgen 1953 und 1957 begonnen wurde und durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997 und den Vertrag von Nizza 2001 weiterentwickelt wurde. Durch den letzten großen Beitritt von 12 Staaten vor allem im Osten und Südosten der Union 2004 und 2007 leben in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 500 Millionen Menschen. Die Integrationspolitiker wollen die Union auf eine neue Vertragsgrundlage stellen, die aber weitgehend das geltende Vertragswerk, den sogenannten Besitzstand, beibehält. Nachdem der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, der Verfassungsvertrag, in Frankreich und in den Niederlanden durch Volksabstimmung gescheitert ist, versucht der Vertrag von Lissabon dieses Vertragswerk im Wesentlichen, wenn auch ohne den ambitiösen Namen Verfassung zur Geltung zu bringen. Dieser Vertrag unterscheidet weiterhin den Vertrag über die Europäische Union (EUV) von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den bisher geltenden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt. Zugleich wird durch Art. 6 EUV die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in Nizza 2000 nur deklariert worden war und bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte, verbindlicher Teil des Vertragswerks. Der Sache nach machen die Verträge die Verfassung der Europäischen Union aus. Hinzu kommen eine große Menge von Rechtsakten der Union, vor allem Richtlinien und Verordnungen, die fast alle Lebensbereiche ordnen, vor allem die der Wirtschaft. Das Unionsrecht, das unser Leben weitreichend und tiefgehend bestimmt, findet sich zudem in einer breiten Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit, die sich in mehr als einem halben Jahrhundert entwickelt hat und deren amtliche Sammlung fast zwanzig Meter im Regal in Anspruch nimmt.

Deutschland hat den Vertrag von Lissabon bisher genauso wenig wie Großbritannien, Polen, Tschechien und weitere Mitgliedstaaten ratifiziert, weil erst noch dessen Verfassungsmäßigkeit von den nationalen Verfassungsgerichten entschieden werden soll. Auch in Österreich ist Verfassungsklage gegen den allerdings schon ratifizierten Vertrag eingereicht, wie in Deutschland (u.a.) von mir verfaßt. Die Iren haben den Vertrag durch Volksabstimmung abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert, aber man versucht, ihn doch so, wie er ist, oder ein wenig abgewandelt durchzusetzen.

Falls der Vertrag von Lissabon zur Geltung kommt, verabschieden sich die Völker der Union endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage ihrer politischen Kultur sind. Deutschland darf nach dem Integrationsartikel des Grundgesetzes nur „zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“ (Absatz 1 Satz 1 des Art. 23 GG). Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht, wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büßen den Grundrechteschutz im Wesentlichen ein. Der Föderalismus der Mitgliedstaaten, die bundesstaatlich gestaltet sind, wird geschwächt; denn die Länder werden durch Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zu „regionalen Selbstverwaltungen“ herabgestuft. Dem Grundsatz der Subsidiarität wird die Wirksamkeit genommen. All die genannten Verfassungsprinzipien stehen nicht zur Disposition der Politik. Sie sind in Art. 1 GG, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ verpflichtet, und in Art. 20 GG, wonach „die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist (Absatz 1) und vor allem „alle Staatsgewalt vom Volkes ausgeht“, die „vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird (Absatz 2), verankert. Die Grundsätze dieser Artikel und insbesondere die „Gliederung des Bundes in Länder“ entzieht Art. 79 Abs. 3 GG einer Verfassungsgesetzänderung. Sie sind, was gewichtiger ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen und darum jeder Politik entzogen, welche Verwirklichung des guten Lebens aller in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit sein will und sein muß, wenn sie der Würde des Menschen gerecht werden will.

Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, daß zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser. In den Verfassungen der Völker ist verankert, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen. Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, daß im Europäischen Parlament „die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind“ (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, daß es aus „Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zusammengesetzt“ sei (Art. 14 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt. Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab. Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im Wesentlichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, daß die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, daß sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat. Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Maßnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet.

Hier weiter:

Karlsruhe verhandelt ab heute mündlich über den “Vertrag von Lissabon”

Heute begann vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung zum sog. “Vertrag von Lissabon”…

Der Vertrag von Lissabon soll die Gebrauchsanweisung für die weitere europäische Integration sein – stößt aber wegen seiner erweiterten Befugnisse für die Union auf Widerstand: Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler will wie weitere Kläger verhindern, dass Bundespräsident Horst Köhler das Papier ratifiziert,

schreibt heute der FOCUS.

Die Kläger rügen, Lissabon verstoße gegen das Demokratieprinzip, gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und die souveräne Staatlichkeit, wie sie das Grundgesetz garantiert,

schreibt der FOCUS weiter.
Zur Frage ob Karlsruhe den Vertrag von Lissabon noch stoppen kann schreibt der Stern unter anderem:

Ja. Damit der Vertrag, wie geplant, Anfang 2010 in Kraft treten kann, müssen ihn alle 27 Mitgliedsstaaten ratifizieren. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht nur inhaltliche Änderungen verlangen sollte, wäre der Vertrag damit faktisch gestorben. Deutschland ist das wichtigste Land in der EU und zudem Gründungsmitglied. Eine Ausnahmeregelung für die Bundesrepublik ist undenkbar. Aber selbst wenn nur das kleine Irland den Vertrag ablehnen sollte, gibt es nur noch wenige Chancen. Damit wäre nach der EU-Verfassung das zweite umfassende Reformwerk gescheitert.

Karlsruhe hat für diese Verhandlung 2 Tage eingeplant…

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