GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind.

Wie die GEMA tatsächlich tickt, beschreibt der nachfolgend verlinkte Artikel:
DIE “SOLIDARPRINZIPIEN” EINER SOLIDARGEMEINSCHAFT – Das geheime Finanzierungsumverteilungssystem der GEMA

Otto Krause ist von Beruf Tonsetzer. Otto Krause setzt sich ans Klavier, erfindet Töne und lässt diese Töne dann von anderen spielen oder singen. Seine erfolgreiche Zeit als Tönesetzer hatte Otto Krause in den 60er-, 70er- und 80er-Jahren. Verschiedenste Schlager, gesungen von bekannten Schlagersängerinnen, TV- Werbe- und Filmmusik wurden damals zu Hits, andere Tonerfindungen wurden sog. “Gassenhauer” auf zahllosen Schützen festen und Vereins feiern, aber auch Hotelbar- und Kurveranstaltungen.Otto Krause zehrt von seinen Toneingebungen als Tönesetzer noch heute, und zwar nicht schlecht. Otto Krause ist Mitglied der GEMA. Otto Krause ist sogar ordentliches Mitglied der GEMA. Dies konnte er nach Satzung der GEMA vor langer Zeit deshalb werden, weil er der GEMA nachweisen konnte, dass er mit seinen Tonsetzungen über die GEMA erheblich mehr an Tantiemen verdiente als Otto Normalkomponist/Texter.

Otto Krause war jahrzehntelang Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates. Unter seiner Leitung und Anregung führte die GEMA 1998 ein hoch kompliziertes Multiplikationssystem ein, das ihn nach Meinung gut informierter Kreise vom einfachen Millionär zum vielfachen Millionär hochkatapultierte. Der GEMA-Aufsichtsrat hatte Anfang der…

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10.000 EURO sind zu wenig

Kool Savas um 10.000 Euro ärmer. Der Rapper muss wegen einer durch eine Beleidigung verursachte schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung ein Schmerzensgeld in dieser Höhe an Wettermoderator Jörg K. zahlen. Das hat das Landgericht Berlin in einem nun veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Kool Savas, mit bürgerlichem Namen Savas Yurderi, hatte sich 2010 auf mehreren Konzerten, unter anderem in Basel und Freiburg, über Jörg K. ausgelassen.

K. klagte, weil er sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Er forderte Unterlassung und Geldentschädigung. Kool Savas berief sich auf die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit. Außerdem seien die Äußerungen nur vor einem begrenzten Publikum gefallen. Er könne nichts dafür, wenn Fans illegale Konzertmitschnitte ins Internet stellen. Zwar sei K. auch auf seiner Homepage mit “**********” bezeichnet worden, kaum einer habe dies aber bemerkt. Denn mit der geänderten Schreibweise würden Internetsuchmaschinen den Begriff nur schwer finden.

Das Gericht folgte der Argumentation des Rappers nicht. Er habe auf Ks. Kosten gezielt mit seinen Beleidigungen “Sympathie bei seinem Publikum” gewinnen wollen. Die Äußerungen seien vor allem auch deshalb nicht von der Kunstfreiheit gedeckt, weil sie im Rahmen der hier separat zu betrachtenden Moderationen zwischen den Songs gefallen seien. Und diese alleine stellten keine für ein künstlerisches Werk typische “schöpferische Gestaltung” dar, so die Berliner Richter. K. sei permanent herabgewürdigt und in seiner Ehre verletzt worden.

Die Höhe des Schmerzensgeldes von 10.000 Euro zuzüglich Zinsen sei angemessen, da nur etwa 10.000 Menschen die Äußerungen bei den Auftritten und im Internet zur Kenntnis genommen hätten.

Az.: 27 O 393/11

Zahltag

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Image via Wikipedia

34 Jahre nach dem Tod von Elvis Presley hat in München ein Prozess um die in Deutschland erzielten Gewinne mit dessen Liedern begonnen.

Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte einen entsprechenden Bericht des “Handelsblatt“, demzufolge die Rechtsnachfolger des “King of Rock’n'Roll” von dessen Plattenfirma eine Nachvergütung und zukünftige Bezahlung für seine Hits wollen.

Ein erster mündlicher Verhandlungstermin habe bereits in der vergangenen Woche stattgefunden. Am 18. November solle nun eine Entscheidung verkündet werden, sagte die Sprecherin. Dabei gehe es aber zunächst nur um eine Auskunftsforderung – ob und wenn in welcher Höhe Ansprüche auf Nachzahlungen bestehen, werde noch nicht entschieden.

Hinter der Klage stehen die in Memphis in den USA ansässige Elvis Presley Enterprises sowie der Prozesskostenfinanzierer Calunius. Die Klage richtet sich gegen das Label Arista, das zum Sony-Konzern gehört. Dessen deutsche Musiksparte Sony Music hat ihren Sitz in München. Wie Calunius in Memphis erklärte, werfen die Rechtsnachfolger dem Plattenlabel vor, Presley ausgebeutet zu haben und davon bis heute zu profitieren.

Drei Jahre vor seinem Tod im Jahr 1976 hatte der für Erfolge wie “Jailhouse Rock“, “Heartbreak Hotel” oder “Hound Dog” stehende Sänger für 5,4 Millionen Dollar (3,75 Millionen Euro) die Rechte an allen seinen Hits an seine Plattenfirma verkauft. Die Kläger wollen nun für die im Zeitraum von 2002 bis 2023 mit den Hits erzielte Erlöse Geld erhalten. Laut “Handelsblatt” beziehen sie sich dabei auf eine 2002 in Kraft getretene Änderung des sogenannten Bestseller-Paragraphen. Seitdem muss der Urheber eines Werkes für dessen Nutzung angemessen vergütet werden. Ist die Vergütung zu niedrig, kann diese seither nachträglich angepasst werden.

© 2011 AFP

Katja Günther ist zurück

Ach ja, fast hätte ich vergessen Katja Günther zu begrüßen. SIE ist wieder da… quasi auferstanden und SIE gibt sich jetzt seriös.

Mit eigener Webseite und so. Ja, es ist DIE Katja Günther, in deren Namen noch heute massenhaft Mahnungen verschickt werden und die sich deswegen noch im letzten Jahr vor Gericht verantworten musste.

Sie hat sich äußerlich nicht sehr verändert und wer will… der kann ja ältere Bilder dieser Person zum Vergleich heranziehen.( Seht bei Sat1 mal nach )

Für den Fall dass noch jemand Ansprüche gegen diese Person geltend machen möchte, Katjalein hat eine Anschrift hinterlassen.

Katja Günther Rechtsanwältin
Strafrecht München
Residenzstraße 18
80333 München
Tel.: 089 / 59 08 20 12
Fax.: 089 / 59 08 13 46
Mobil.: 0170 / 77 56 176
E-Mail: katja.guenter@kglaw.de”

Man sollte sich allerdings keine zu große Hoffnungen machen, DIE hat in der Vergangenheit schon so oft gelogen, mich würde wundern wenn DIE jetzt auf ehrliche Weise ihr Geld verdient.

Ach so… für die Techniker unter den Lesern, Katja’s Webseite ist mit Joomla in Version 1.5 realisiert, keine große technische Herausforderung also.

Die Domain strafverteidigerin-muenchen.de ist -und das ist eigentlich nicht üblich- nicht auf den Namen Katja Günther registriert… dies bedeutet, Katja Günther ist nicht Vertragspartner der DENIC und somit auch nicht die an der Domain materiell Berechtigte.

Da kommen bei mir ja schon wieder Fragen auf…

Die Show ist gelaufen

Pyeongchang wird die Olympischen Winterspiele im Jahr 2018 ausrichten. München und die französische Bewerberstadt Annecy unterlagen bei der Abstimmung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) im südafrikanischen Durban bereits im ersten Wahlgang.

Von den 95 abgegebenen Stimmen erhielt Pyeongchang 63, München bekam 25 und nur sieben gingen an Annecy. Für einen Sieg im ersten Durchgang waren 48 Stimmen notwendig.

Zuletzt waren 1995 die Winterspiele für Salt Lake City 2002 bereits im ersten Wahlgang vergeben worden.

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Chaos wohin man sieht…

Die Reihen lichten sich. Die ehemaligen “Freunde” von Karl Theodor zu Guttenberg gehen zunehmend auf Abstand. Strahlemann hat auch sie belogen und betrogen wo es nur ging… die Bundeswehrreform… ein einziges Chaos.

Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sorgt sich um die Zukunft der Bundeswehr. Er rückt wegen großer Probleme mit der Bundeswehrreform sogar vom gestürzten CSU-Hoffnungsträger Karl-Theodor zu Guttenberg ab. „Soldaten, Arbeitsplätze, Standorte – die Fragen sind ungelöst“, kritisierte Seehofer in der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag). Auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht sich in seinen Bedenken bestätigt. „Ich habe immer eine Gesamtanalyse gefordert, bei der die Auswirkungen einer Bundeswehrreform und einer Aussetzung der Wehrpflicht auf alle anderen tangierten Bereiche umfassend geprüft werden“, teilte Herrmann in München mit.

Im vergangenen Jahr hatten Seehofer und Herrmann hatten die Abschaffung der Wehrpflicht sehr skeptisch beurteilt, konnten sich aber gegen Guttenberg nicht durchsetzen – unter anderem, weil dieser von einer Welle des Zuspruchs in den Medien getragen wurde. Inzwischen treten die Probleme des Guttenberg-Erbes im Verteidigungsministerium zutage. Die Kritiker monieren, dass es überhaupt keinen durchdachten Reformplan gegeben habe. Nachfolger Thomas de Maizière (CDU) hat sich zwar nicht öffentlich von Guttenberg distanziert, aber bereits angekündigt, dass die Reform nicht mehr in dieser Wahlperiode zu bewältigen ist.

Der einstige Polit-Superstar Guttenberg bekommt in der Partei nicht mehr die volle Rückendeckung. Ihm wird inzwischen unionsintern vorgehalten, dass er sich den Sparforderungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht nur beugte, sondern sich im Einsparen besonders hervortun wollte. Die CSU will nun erreichen, dass das der Bundeswehr verordnete Sparziel von mehr als acht Milliarden Euro bis 2015 abgemildert wird. Das ganze Ausmaß der Probleme sei ihm erst bei einem Gespräch mit de Maizière vergangene Woche klar geworden, sagte Seehofer der „Augsburger Allgemeinen“. Guttenberg habe ein „militär- und strukturpolitisches Desaster“ hinterlassen, beklagte ein ungenanntes Mitglied der Staatsregierung in der Zeitung.

Herrmann sagte, insbesondere fehle eine Antwort auf die Frage, „wie anstelle der Wehrpflichtigen künftig genügend Freiwillige für den Wehrdienst rekrutiert werden können“. Dies sei nicht nur eine Frage des Geldes, „sondern auch unseres Patriotismus“. Herrmann befürchtet, „dass wir bald eine Reihe leerstehender Kasernen haben werden“. Vor allem müsse aber klar sein, welche Ziele und Aufgaben die Bundeswehr der Zukunft im Ausland wie im Inland verfolgen soll. „Ich gehe davon aus, dass unter diesen Aspekten die ambitionierten Sparziele viel zu hoch gesteckt sind.“

„Erster Punkt ist, dass die 8,3 Milliarden Euro Einsparziel reduziert werden müssen“, sagte Johannes Hintersberger, der Leiter des Arbeitskreises Wehrpolitik in der Landtags-CSU. Die Sparvorgabe habe Guttenberg „zumindest ein Stück weit akzeptiert“. Nun zeige sich, „dass bei den 8,3 Milliarden Euro wenig nachvollziehbar dargestellt wurde und wird, wie das mit der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr einhergehen kann.“ Hintersberger schlug vor, die alljährlichen Pensions- und Versorgungsleistungen von 3,6 Milliarden Euro an nicht mehr aktive Soldaten aus dem Etat des Ministeriums herauszunehmen.

Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger warf der Union vor, die Bundeswehr zu ruinieren. „Die Bundeswehrreform wurde völlig überstürzt und planlos vom Zaun gebrochen, ihre Auswirkungen nicht bedacht“, kritisierte er. „Es hätte rechtzeitig ein System entwickelt werden müssen, wie eine ausreichende Anzahl Freiwilliger angeworben werden kann.“

Quelle:  (dapd/dpa)