“Winkeladvokat” ist Beleidigung

Oh… ganz üble Sache das, jetzt darf ich eines meiner Lieblingsworte auch nicht mehr verwenden.

Der Begriff Winkeladvokat gilt als eine Beleidigung. Auch wenn dem Wort kein eindeutiger Bedeutungsinhalt zukomme, sei es negativ besetzt, entschied das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 5 O 344/10), wie die “Neue Juristische Wochenschrift” berichtet. So verstehe man darunter eine Person, die entweder intellektuell nicht in der Lage sei, den anwaltlichen Beruf standesgemäß auszuüben oder sich dazu Methoden befleißige, die mit Moral und Gesetz in Konflikt stehen.

Die Richter untersagten damit einem Rechtsanwalt, einen Kollegen als Winkeladvokaten zu bezeichnen. Der Beklagte hatte sich an dem seiner Meinung nach wettbewerbswidrigen Außenauftritt des Klägers gestört. Dieser firmiere auf seiner Homepage, seinem Briefkopf und in Telefonverzeichnissen mal als Sozietät, dann wieder als Bürogemeinschaft. In einer E-Mail an die Rechtsanwaltskammer Köln hatte er den Kollegen deshalb als Winkeladvokat bezeichnet.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Winkeladvokat-ist-Beleidigung-article5211701.html

Wenig Vertrauen in die Justiz

Kafka, Franz: Der Prozeß. Roman. Berlin: Die S...

Image via Wikipedia

Normalerweise bin ich ja kein Freund von irgendwelchen Umfragen… zu oft schon wurden Umfragen manipuliert z.B. durch Fragestellungen die mitunter Antworten schon suggerieren…

Dennoch möchte ich hier auf die Umfrage der Roland-Rechtsschutz-Versicherungen und des Instituts für Demoskopie Allensbach hinweisen. Es geht um Recht und Gesetz und die Frage, ob und in welchem Ausmaß die Deutschen ihren Gesetzen, ihren Richtern vertrauen.

Gerade mit Blick auf das noch laufende Verfahren gegen Jörg Kachelmann, spricht das Ergebnis eine deutliche Sprache.

Rund zwei Drittel der Deutschen haben nach einer Umfrage sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in Gerichte und Gesetze.

Dennoch meint eine Mehrheit von 60 Prozent, dass vor dem Gesetz nicht alle Bürger gleich behandelt werden.

Laut der Studie der Roland-Rechtsschutz-Versicherungen und des Instituts für Demoskopie Allensbach sehen viele Befragten sehen höhere Chancen auf ein günstiges Urteil, wenn sich der Betroffene einen bekannten Anwalt leisten kann oder an den “richtigen Richter” gerät.

74 Prozent kritisieren zudem, dass Verfahren zu lange dauern. 60 Prozent beklagen zu milde Urteile besonders gegen jugendliche Täter. Zwar fürchtet nur eine Minderheit, in einen Prozess verwickelt zu werden.

Gleichwohl empfinden mehr als 60 Prozent der Bevölkerung den Gedanken an eine Prozessbeteiligung als unangenehm, vor allem Frauen und Ältere.

Entsprechend will gut die Hälfte der Bevölkerung einen Gerichtsprozess vermeiden und würde gegebenenfalls nachgeben, selbst wenn sie sich im Recht fühlt.

Dabei sind die Deutschen der Studie zufolge umso konfliktscheuer, je enger die emotionale Bindung an den Kontrahenten ist: 76 Prozent würden nicht gerichtlich gegen enge Familienangehörige wie Eltern oder Kinder vorgehen.

Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland

Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland: “Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. ‘Turn Piracy into Profit‘ ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.

Die Piratenpartei Deutschland sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken aufzuklären. Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf Privatkopien gestärkt wird. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteinhaber und einige zwielichtige Gesellschaften. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Dieser Praxis muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Basierend auf Informationen des Portals gulli.com und des Blogs des Rechtsanwalts Thomas Stadler ist die folgende Zusammenfassung entstanden, in der die Arbeitsweisen der Abmahnindustrie genauer dargestellt werden.

(Hier weiter.)

NEIN…das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum…

NEIN, NEIN und nochmals NEIN… das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum, das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum und das Internet wird auch in Zukunft kein rechtsfreier Raum sein.
Warum.?? Ganz einfach, weil im Internet immer schon das Recht des jeweiligen Staates galt bzw. gilt.!
Betrug im Internet ist genau so strafbar wie der Betrug im realen Leben, eine Beleidigung im Internet wird genau so verfolgt wie eine Beleidigung im realen Leben… Diebstahl im Internet (hier mehr auf geistiges Eigentum bezogen) kann genau so verfolgt werden wie Diebstahl im realen Leben.
Wann begreifen deutsche Politiker endlich, dass man nicht für jeden Furz der im Internet gelassen wird, neue Gesetze zu schaffen braucht. Es reicht völlig aus bereits bestehende Gesetze zur Anwendung zu bringen… man muß es nur wollen.

Was für oben genannte Beispiele gilt, dass gilt naürlich auch für das ungeliebte Kind der Politik, für den Datenschutz. Auch der Datenschutz im Internet ließe sich ohne Probleme wenigstens im Ansatz durchsetzen wenn man es nur wollte. Dann hätten sich auch Aussagen wie diese:

“Der Datenschutz im Internet ist bisher nicht einmal ansatzweise geregelt. Es darf sich niemand wundern, dass es in diesem rechtsfreien Raum drunter und drüber geht”

von ganz allein erledigt. Diesen Spruch brachte übrigens der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.
Weichert fordert weiter:

Die Bundesregierung müsse die katastrophale Situation nach der Bundestagswahl zügig beheben und ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet vorlegen.

Ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet ist gar nicht nötig -man muß nicht immer wieder das Rad neu erfinden- es würde schliesslich ausreichen, ein bestehendes Datenschutzgesetz im Internet anzuwenden.
Genau hier liegt aber das Problem, Datenschutz in Deutschland ist praktisch nicht gegeben und wenn im realen Leben ein Gesetz nicht funktioniert dann funktioniert es nun mal auch im Cyberspace nicht.
So einfach ist das.
Das Internet war noch nie und wird auch nie ein rechtsfreier Raum sein… es gelten immer die Gesetze des jeweiligen Landes… aber eben nur dann… wenn auch im realen Leben ein Gesetz für den speziellen Fall vorhanden ist und funktioniert.

EU-Parlament beharrt auf Schutz der Grundrechte im Netz

In der Debatte um das Telecom-Paket der EU besteht das EU-Parlament in einer Empfehlung für den Ministerrat auf den Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte im Internet. Gleichzeitig erkennen die Parlamentarier an, dass kriminelle Aktivitäten im Netz entschieden bekämpft werden müssen. Die Mitgliedsstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass dabei Freiheiten der Bürger nicht eingeschränkt werden. So dürfe die Verbreitung kontroverser politischer Ansichten nicht verfolgt werden.
Das Internet sei ein unverzichtbares Werkzeug für demokratische Prozesse und die politische Willensbildung, schreiben die Abgeordneten den Ministern ins Pflichtenheft. Regierungen und Institutionen selbst sollten das Internet für mehr Transparenz nutzen, etwa bei der Offenlegung von Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus sei das Netz ein Schlüsselinstrument für die weltweite Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, etwa durch Blogging. Durch diese Offenheit sei das Medium gleichzeitig anfällig für Eingriffe von Interessenvertretern oder der öffentlichen Hand sowie für den Missbrauch als Überwachungsinstrument, warnt das Parlament.
Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sollten solchen Herausforderungen mit einem angemessenen Regelwerk begegnen, das die Daten, die Privatsphäre sowie die Grundrechte der Bürger schützt und die positiven Effekte des Netzes fördert, ohne die Augen vor den Problemen zu verschließen. Das kann nach Ansicht der Parlamentarier durchaus Einschränkungen gewisser Grundrechte bedeuten, wenn dies angebracht, angemessen und im Einklang mit geltenden Gesetzen und demokratischen Prinzipien geschieht. Eine Zensur, insbesondere von Suchmaschinen, dürfe es nicht geben.
Rat und Kommission sollten eine umfassende Strategie gegen Cybercrime entwickeln. Dabei solle zusammen mit Providern, Ermittlungsbehörden und Nutzervertretern über Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl und Betrug beraten werden. Besonderer Schutz soll den Kindern im Netz zuteil werden. Das Parlament spricht sich – wie zuvor schon die Kommission – für eine Kriminalisierung des sogenannten “Grooming” aus, der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit sexuellen Absichten.
Beim Schutz der Urheberrechte verlangen die Parlamentarier Augenmaß, insbesondere müssten Strafen dem Verstoß angemessen ausfallen. Die systematische Überwachung aller Nutzer zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen müsse untersagt werden. Dabei müssten die Grundrechte der Nutzer gewahrt bleiben sowie gegen die teils “exzessiven” Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen seitens der Rechteinhaber vorgegangen werden.

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