Es ging nie um Terroristen

Ein Treffen von Innen- und Justizministerium zur Datenspeicherung hat statt einer Annäherung die Fronten weiter verhärtet.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muß nun einlenken, forderte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Donnerstag im Bayerischen Rundfunk nach dem Gespräch am Mittwochabend mit ihr.

Vor dem Treffen hatte die FDP-Ministerin bereits die Ablehnung ihres Gesetzentwurfs zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten durch Friedrich scharf kritisiert.

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist hier zu finden… und wird dem Gesetzentwurf des Innenministers  Hans-Peter Friedrichs gegenübergestellt.

Zitat aus dem Gesetzentwurf des Innenministers:

Für Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darf die Auskunft nur verlangt werden in Verfahren wegen §§ XXXX OWiG.

Während Leutheusser-Schnarrenberger für Quick Freeze plädiert, bei dem die Verbindungsdaten erst im konkreten Verdachtsfall eingefroren werden sollen, pocht Friedrich auf eine nicht anlassbezogene Speicherfrist für alle anfallenden Kommunikationsdaten von Jedermann für sechs Monate.

Friedrichs Ministerium hat den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger fast wörtlich übernommen und lediglich um entsprechende weitere und weitreichendere Passagen ergänzt, siehe OWiG etc, und erklärt jetzt, damit genüge der Gesetzentwurf nun den Vorgaben der EU-Kommission und des Bundesverfassungsgerichts und sei damit kabinettsreif.

Wie heute bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung den Zugriff auf die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Daten, bereits für Fälle von Filesharing grundsätzlich erlaubt.

Damit sollte nun auch dem Letzten klar sein, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung nie -wirklich zu keiner Zeit- um Terror oder Terroristen ging, sondern immer nur darum, die Bevölkerung weiträumig, flächendeckend und bis in den letzten Winkel zu überwachen und für kleinste Vergehen, siehe OWiG, brutalstmöglichst zu strafen.

Kommt Friedrich mit seinem Vorschlag durch, ist die normale und ungestörte Nutzung des Internet nicht mehr möglich… schon kleinste Fehler (hier ist nicht Filesharing a la Megaupload gemeint) eines Users oder ein unliebsamer Kommentar, können dann mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden…

Update 20.04.2012: Auch wenn hier, hier und hier das Urteil des EuGH erläutert bzw. dargestellt wird, dass  “alles nicht weiter schlimm sei” sei an dieser Stelle angemerkt: die entsprechende nationale Gesetzgebung kann sich innerhalb von Tagen ändern… und dann passt es.!

Quick Freeze

Der spezielle Spezialexperte der CSU, Hans-Werner Uhl hat sich in der Debatte zur Vorratsdatenspeicherung wieder zu Wort gemeldet und zwar weil:

“die Ermittlungen gegen den Attentäter von Toulouse belegen den Bedarf an einer umfangreichen Datenspeicherung auf Vorrat…”

Der spezielle CSU Spezialexperte Hans-Werner Uhl legt dann noch mal kräftig nach und stellt so ganz nebenbei deutschen Ermittlern das schlechteste Zeugnis aus als er meint:

“Bei uns wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen. Das Aufspüren des 23-Jährigen sei damit ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung Leben retten könne. Die französischen Behörden kamen dem Todesschützen unter anderem dank einer Computer-Adresse auf die Spur.”

Das der 23-Jährige Mörder den französischen Behörden schon längst bekannt war, unterschlägt Uhl, genau wie die Tatsache, dass der 23- Jährige auf der amerikanischen “No Fly” Liste stand. Unter dem Strich war es dann die gute Arbeit der amerikanischen und französischen Polizeiexperten, die den kaltblütigen Mörder schnell außer Gefecht setzen konnten.

Im übrigen, Quick Freeze, wie von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagen, wird in den USA seit Jahren erfolgreich zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt… auch deutsche Ermittler nutzen das Verfahren bereits:

hat die Staatsanwaltschaft nach geltendem Recht die Möglichkeit, in Eilfällen auch ohne richterlichen Beschluss die Herausgabe oder Aufzeichnung von Verkehrsdaten zu verlangen (§ 100gStPO). Dies funktioniert jedoch nur bei einem noch andauernden Delikt.

 

Ein Anfang ist gemacht

ACTA

Tausende Menschen haben am Samstag in ganz Deutschland gegen das umstrittene internationale Urheberrechtsabkommen Acta demonstriert.

Nach Polizeiangaben versammelten sich alleine in München 16.000 Demonstranten. In Berlin und Köln zählten die Behörden jeweils 2000 Menschen.

In Dortmund sprachen Teilnehmer von mindestens 2500 Demonstranten. Die Umzüge seien friedlich verlaufen. Insgesamt waren in mehr als 50 deutschen Städten Proteste geplant. Auch in anderen europäischen Ländern machten Acta-Kritiker mobil.

Das Acta-Abkommen hatten elf Staaten und Staatenbünde 2010 ausgehandelt: Australien, Kanada, die EU, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. Die EU hat die Vereinbarung bereits im Januar unterzeichnet, sie muss aber noch vom Europäischen Parlament und vom Bundestag gebilligt werden. Wegen Bedenken von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Deutschland noch nicht unterschrieben.

Die Acta-Gegner befürchten, dass das Abkommen die Meinungsfreiheit im Internet massiv einschränken würde. So müssten Internet-Provider künftig Daten kontrollieren, die sie weiterleiten, um nicht selbst bei Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen zu werden. Außerdem drohten Internet-Nutzern empfindliche Eingriffe in den Datenschutz und Netzsperren.

Befürworter des Abkommens wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) argumentieren dagegen, Hauptziel sei, die gewerbliche Produkt- und Markenpiraterie in der Breite zu bekämpfen, und nicht etwa illegale Musicdownloads zu verfolgen. Acta berühre weder bestehende Datenschutzregeln, noch werde der Zugang zum Internet behindert oder würden Webseiten zensiert.

http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE81A04F20120211

ACTA vorerst gestoppt

Teilsieg für ACTA-Gegner. Das Auswärtige Amt hat die Unterzeichnung des internationalen Urheberrechtsabkommens ACTA vorerst gestoppt.

“Die zuständige Bundesjustizministerin hat in dieser Woche Bedenken angemeldet”, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Freitag in Berlin. Die Zeichnung sei daher zunächst nicht erfolgt. Dies bedeute jedoch noch keine Entscheidung in der Sache. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte die Debatte über das ACTA-Abkommen schon zuvor begrüßt. Das Europäische Parlament müsse nun alle offenen Fragen beantworten und jede Kritik klären. “Das Europäische Parlament muss entscheiden, ob es ACTA will oder nicht will”, betonte die FDP-Politikerin.

Elf Staaten und Staatenbünde hatten das ACTA-Abkommen 2010 ausgehandelt: Australien, Kanada, die EU, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. Die EU hatte die Vereinbarung, die auch noch vom Europäischen Parlament und dem Bundestag gebilligt werden muss, bereits im Januar unterzeichnet.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte die Entscheidung der Bundesregierung. “Mit ihrer Rolle rückwärts beim Anti-Piraterie-Abkommen ACTA schadet die Bundesregierung dem Innovationsstandort Deutschland und sendet ein fatales Signal nach Brüssel”, erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. Die Bundesregierung müsse ihre Verantwortung nun wahrnehmen und die Vereinbarung zügig unterzeichnen.

Lob kam dagegen von den Grünen und der Piratenpartei. “Es muss jetzt eine öffentliche Diskussion darüber geben, dass solche Abkommen im Marken- und Produktrecht nicht geheim betrieben werden können”, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast. Nötig sei ein modernes Urheberrecht, das den Schutzinteressen nachkomme und die Realität der digitalen Welt anerkenne. “Anders als ACTA wollen wir vergüten statt bestrafen”, betonte sie.

Der Vorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, nannte ACTA ein Musterbeispiel für die Art und Weise, mit der die Politik derzeit Vertrauen zerstöre. An die Stelle parlamentarischer Arbeit und offener Gesetzgebungsverfahren träten internationale, intransparente Geheimverhandlungen und Vertragswerke, die so schwammig seien, dass sie ohne Kenntnis der nicht-öffentlichen Verhandlungsprotokolle nicht abschließend bewertet werden könnten. Gleichzeitig werde mit ACTA das veraltete Urheberrecht zementiert. Für das Wochenende sind Demonstrationen gegen ACTA angekündigt.

Quelle: Reuters

“Das Internet entwickelt sich dramatisch.”

Der Bundestag diskutierte über die Spionagesoftware – und es traten deutliche Risse in der Regierungskoalition zutage.

Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Staatstrojaner-spaltet-die-Regierung-article4567981.html

Die Union und das Innenministerium behaupten weiterhin, beim Einsatz des Staatstrojaners sei alles korrekt abgelaufen. Justizressort und FDP zweifeln grundsätzlich an der Vorgehensweise. Und Innenminister Friedrich kneift und schickt lediglich einen Vertreter.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich war nicht da. Aber dessen Parlamentarischer Staatssekretär Ole Schröder. Im Bundestag wurde über den Staatstrojaner diskutiert, in Ausschüssen, in einer Frage- und einer Aktuellen Stunde. Es machte deutlich, dass die Regierungskoalition ein weiteres Problem hat – eines zwischen Innen- und Justizressort, zwischen Union und FPD.

Der Anlass ist bekannt: Die Behörden von Bund und Ländern hatten in den vergangenen drei Jahren in gut hundert Fällen Spionagesoftware eingesetzt. Inzwischen haben mehrere Länder die Verwendung vorerst gestoppt, denn welche Trojaner-Version was kann und was rechtlich abgesichert ist – darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Katz-und-Maus-Spiel

Die Bundesregierung musste sich stellen, vor allem die Grünen fühlten Union und FDP auf den digitalen Zahn. Als zentrale Frage stellte sich dabei heraus: Wie können die Ermittlungsbehörden des Bundes alle möglichen Funktionen einer Software aufdecken, ohne den Quellcode und damit den genauen Aufbau zu kennen? Der Chaos Computer Club hatte gravierende Mängel an einer Software des privaten Anbieters Digitask entdeckt. Friedrich beklagte das verursachte “Chaos”, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lobte die Hacker dagegen.

Die Antworten Schröders waren meist wenig ausreichend; er wich aus, wandt sich, reagierte teilweise gar mit flapsigen Kommentaren.

Der Einsatz einer solchen Software habe immer “im rechtlichen Rahmen” und entsprechend der richterlichen Anweisungen stattgefunden, so Schröder. Außerdem werde genau festgehalten, wie die Spähsoftware eingesetzt wurde. Der Richter könne also nachvollziehen, was geschehen sei. “Wir haben die volle Kontrolle”, so Schröder. Es entwickelte sich eine Art Katz-und-Maus-Spiel – was den folgenden Vertreter aus dem Justizministerium überaus auskunftsfreudig werden ließ.

Linke lobt FDP

Aus gutem Grund, denn Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und die FDP sehen den Sachverhalt offenbar anders. So stellte ihr Parlamentarischer Staatssekretär Max Stadler infrage, ob eine rechtlich einwandfreie Spähsoftware überhaupt entwickelbar sei. Erst nach der Klärung werde im Ministerium über die weiteren Schritte entschieden. Zudem rücke man ab von der Verwendung, wenn es es eine andere Möglichkeit zur Überwachung eines Computers gebe. Für diese Haltung bekam Leutheusser-Schnarrenberger sogar Lob von der Linken.

Die Abwesenheit des Innenministers, der in den vergangenen Tagen wegen fehlender Geradlinigkeit in der Sache in Kritik geraten war, könnte als ein Zeichen verstanden werden. Ein Zeichen für die Uneinigkeit der Koalition in der rechtlichen Bewertung des Vorfalls. Im Kabinett von Helmut Kohl war Leutheusser-Schnarrenberger wegen des Großen Lauschangriffs zurückgetreten, sie hat für das Urteil des Verfassungsgerichts von 2008 gekämpft, auf Grundlage dessen sie jetzt argumentieren kann.

Uhl warnt

Konstantin von Notz von den Grünen nannte die Abwesenheit von Innenminister Friedrich “ein Armutszeugnis”. Die Piratenpartei twitterte während der Debatte salopp: “Friedrich kneift”. Das Fernbleiben des Fachministers ist besonders verwunderlich, weil sogar dessen von Netzaktivisten oft belächelter Parteikollege Hans-Peter Uhl von der CSU bei der Debatte warnte: “Das Internet entwickelt sich dramatisch.”

Quick Freeze

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, German pol...

Image via Wikipedia

Endlich kommt Bewegung in die Sache und ich denke, mit der von der Ministerin vorgestellten Methode -die im übrigen in anderen Staaten schon längst erfolgreich angewendet wird- kann man leben.

“Quick-Freeze” … schnelles Einfrieren von Daten, die “für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich” sind.

Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will eine Vorratsdatenspeicherung künftig auch unter strengen Auflagen nicht mehr zulassen. Die FDP-Politikerin plant, statt der anlasslosen Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung, ein Gesetz vorzulegen, dass es ermöglicht, bei einem “hinreichenden Anlass” die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten zu verhindern.

Demnach sollen die Daten unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer “Sicherungsanordnung” von Polizei oder Staatsanwaltschaft festgehalten werden können. Nach einer Prüfung könnten die Daten dann von einem Richter zur weiteren Verwendung bestimmt werden, ansonsten sind sie sofort zu löschen.

Die Ministerin argumentiert, sie versuche damit, den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden in Einklang zu bringen – “unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes”. Konkret geht es um den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lang, von wo aus und wie oft telefoniert, E-Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt. Ihr Lösungsansatz vermeide eine “Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger”, durch die von ihr geplante “gezielte Speicherung” würde die Menge der zu speichernden Daten “auf das notwendige Maß begrenzt”, betont sie.