Rausgeflogen

Leistungsschutzrecht. Was könnte passieren wenn deutsche Verlage gegen Google klagen ? Beispiel Belgien 2011:

Belgische Zeitungen sind nach einer Klage gegen Google News aus dem Suchindex des Internetkonzerns geflogen. Wer die Webseiten der Zeitungen sucht, bekommt auch in der normalen Suche keine Treffer mehr angezeigt. Die Verlage hatten erfolgreich dagegen geklagt, dass ihre Nachrichten auf der Aggregationsplattform Google News angezeigt werden.

Seit Freitag, dem 15. Juli 2011 bietet Google in seiner belgischen Suche keine Ergebnisse zu einigen großen deutsch- und französischsprachigen Medien aus dem Land mehr an. Betroffen ist etwa die französischsprachige belgische Tageszeitung La Libre Belgique, die zu den größten Blättern des Landes gehört.

Im September 2006 hatten die Verleger Klage wegen Verletzung des geistigen Eigentums über ihre Rechteverwertungsgesellschaft Copiepresse eingereicht. Copiepresse vertritt namhafte belgische Tageszeitungen wie Le Soir, die ihre Urheberrechte über Copiepresse vermarkten lassen. Ein Gericht verurteilte Google zur Einstellung der Veröffentlichung. Sollte Google dem Urteil nicht Folge leisten, drohten Strafzahlungen von 1 Million Euro pro Tag.

Der US-Konzern legte im Mai 2011 Berufung beim Appellationsgericht in Brüssel ein und verlor auch diesen Rechtsstreit.

La Capitale, eine französischsprachige belgische Zeitung, beklagt nun einen “Boykott” durch Google, bei dem der Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbrauche. La Libre Belgique beklagt eine bewusste Überinterpretation des Gerichtsurteils durch den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber. Google-Sprecher William Echikson erklärte, das Urteil beziehe sich auch auf die Websuche.

Quelle: http://www.lalibre.be/

Money for Nothing

Nach dem Beschluss des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger durch den Bundestag hagelt es weiter Kritik aus der Internetwirtschaft und von Journalistenvertretungen. Der Verband Bitkom sprach von einem “Schlag gegen das Internet” durch ein “schlicht überflüssiges Gesetz”, das gegen die Empfehlungen “der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt” worden ist.

Es ist nach wie vor völlig unklar, was mit dem Vorstoß überhaupt erreicht werden sollte. Selbst die Abgeordneten sind sich weiter uneinig, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textanrisse in Form von “Snippets” künftig noch erlaubt sind.

Google-Sprecher Ralf Bremer erklärte: “Suchergebnisse in bewährter Form sollen zwar weiterhin nicht erfasst werden, doch das Gesetz bleibt schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen. Jetzt liegt es am Bundesrat, einen dauerhaften Schaden für das Internet in Deutschland zu verhindern.”

Was unter “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist, definiert das Gesetz absichtlich nicht.

Quelle: Internet

Laßt die Verlage sterben

 

Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nicht zur Kasse gebeten werden, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische Texte benutzen, sie zitieren oder auf sie verweisen.

Nach dem geänderten Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht, das am heutigen Mittwoch dem Bundeskabinett vorliegt, sollen Lizenzgebühren vorerst “die Anbieter von Suchmaschinen” zahlen sowie die Anbieter von Diensten im Netz, “die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten”.

Zitat von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) “Es ist schlicht ein Gebot der Gerechtigkeit, dass ein Verleger, mit dessen Inhalten Suchmaschinenbetreiber Geld verdienen, davon etwas bekommt.”

Hintergrund ist, dass Konzerne wie der Springer-Verlag immer noch der irrigen Meinung sind, Suchmaschinen wie Google und Co. würden an der Auflistung von Presseartikeln Geld verdienen und müssten demzufolge diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren.

Zitat von Kay Oberbeck zum Leistungsschutzrecht: Google sorgt mit seinem Dienst AdSense für Werbung auf Verlagsseiten und schüttete im Jahr 2011 über sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner aus. Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen. Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen – Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft. [1]

Den überwältigenden Teil seines Geschäfts
realisiert Google ohne die Nutzung von Inhalten der Presseverleger.

92,5 Prozent der Google-Suchergebnisse gehören nicht zu einem Nachrichtenverlag. 8,3 Prozent der Treffer auf der ersten Google-Ergebnisseite gehören zu deutschen Nachrichtenangeboten. Jeder siebente Nachrichtenverlag bucht demnach selbst bezahlte Anzeigen über Google Adwords. [2]

Quelle [1] https://plus.google.com/u/0/112160401912410742862/posts/99b8M5xksvc

Quelle [2] http://www.trg.de/fileadmin/user_upload/Presse/Veroeffentlichungen/TRG_Presseverleger_und_Google__Zahlen_zum_Leistungsschutzrecht_201208.pdf

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Generation Zahnspange

Nachdem Google+ in den ersten Monaten erwachsenen Nutzern vorbehalten war, öffnet Google sein soziales Netzwerk jetzt auch für Jugendliche ab 13 Jahren.

Zu ihrem Schutz gelten aber für Minderjährige leicht verschärfte Regeln. Erwachsene dürfen grundsätzlich nur mitreden, wenn sie in den Kreisen der Teenie-Nutzer sind.

Seit das soziale Netzwerk Google+ im vergangenen Sommer online ging, nahm es im Prinzip nur volljährige Nutzer auf, Teenager konnten sich eine Mitgliedschaft nur erschwindeln.

Doch jetzt lockert Google seine Zugangsbeschränkungen und lässt Jugendliche in Deutschland und anderen Ländern ab 13 Jahren in seinem Netzwerk ihre Kreise ziehen. In Spanien und Südkorea dürfen sie sich ab 14, in den Niederlanden erst mit 16 Jahren anmelden.

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Datenschutzbestimmungen

Google ändert seinen Umgang mit Nutzerdaten und will künftig alle Informationen, die man bei verschiedenen Diensten des Konzerns hinterlässt, gesammelt auswerten.

Dies wird den Nutzern Vorteile in Form von relevanteren Suchergebnissen und Werbeanzeigen bringen, erklärte Google. Für die Änderungen sollen ab Anfang März die Datenschutzbestimmungen vereinfacht und zusammengeführt werden – statt heute 70 einzelner Dokumenten für verschiedene Dienste soll es nur noch eins geben. Die Daten werden nach wie vor nicht nach außen verkauft, betont Google.

Wenn ein Nutzer bei Google angemeldet ist, „können wir Informationen, die Sie bei einem Dienst gemacht haben, mit Informationen aus anderen Diensten kombinieren“, erläuterte Googles Datenschutz-Chefin Alma Whitten in einem Blogeintrag. Kurz gesagt, werde man über alle Google-Dienste hinweg als ein Nutzer behandelt.

“Find my Face” startet

Google+ führt derzeit seine Funktion zur Gesichtserkennung auf Bildern ein. Diese soll es Nutzern erleichtern, ihre Kontakte im eigenen Fotoalbum zu markieren. Google betonte, sich bei der Umsetzung an die Vorgaben deutscher Datenschützer gehalten zu haben.

“Wir wissen, dass der Datenschutz bei Gesichtserkennungs-Technologie eine empfindliche Angelegenheit ist”,

sagte Googles Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer. Konkurrent Facebook liegt derzeit wegen einer ähnlichen Funktion mit Behörden im Clinch. Das Feature soll in den nächsten Tagen weltweit verfügbar sein.

Die neue Funktion mit dem Namen “Find my Face” sei standardmäßig ausgestellt, sagte Fleischer. Wenn die Mitglieder von Google+ sich für die Nutzung entschieden, erstelle das System zunächst ein Modell ihres Gesichts. Dann durchsuche es die Fotos der eigenen Kontakte im Netzwerk und schlage diesen vor, die Bilder mit Namen zu versehen.

“Nur Leute, mit denen ich in Kontakt stehe, werden Vorschläge erhalten”,

so Fleischer. Mitglieder sollen die Funktion jederzeit wieder abschalten können. Die Markierungen auf den Fotos der Freunde sind dann aber weiter zu sehen.

Der zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bewertete die Versprechungen von Google positiv. So sei vorgesehen, dass eine Erfassung biometrischer Daten nicht ohne Zustimmung der Nutzer erfolge. Seine Behörde müsse die Aussagen noch überprüfen.

“Die Ankündigungen legen aber durchaus den Schluss nahe, dass Google, anders als Facebook, offenbar erkannt hat, dass eine erfolgreiche Einführung von Diensten mit neuen Technologien gerade auch die Belange des Datenschutzes berücksichtigen sollte”,

erklärte der Jurist. Google hat den Datenschutzbeauftragten von Irland ebenfalls informiert – dort ist der Europasitz.

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