Fritzi und das IJU-Gespenst: Zu den Geständnissen im Prozess gegen die »Sauerland-Gruppe«

Seit Ende April 2009 wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der größte Terrorprozess seit dem Deutschen Herbst 1977 geführt. Den vier Angeklagten – Fritz Gelowicz, Daniel Schneider, Adem Yilmaz und Attila Selek – wird vorgeworfen, im September 2007 – passend zum Jahrestag von 9/11 – ein »entsetzliches Attentat« mit einer »riesigen Zahl von Toten« (»Spiegel-Online«) vorbereitet zu haben.
Seit dem Tag der Verhaftung am 4. September 2007 hat das Quartett gemauert und geschwiegen, doch im Juli 2009 kündigte sich die Wende an: Die Angeklagten wollen nicht nur aussagen, sondern sogar gestehen. Was mochte die plötzliche Offenherzigkeit bewirkt haben? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung weiß, dass ihnen »der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling eine unbestimmte Haftbeschränkung in Aussicht gestellt, wenn sie sich der Anschlagspläne bezichtigen würden« (1).

Den Anfang machte am 10. und 11. August der als Rädelsführer beschuldigte Gelowicz. »Fritzi« – so der Rufname des Ulmers in unbeschwerten Jugendtagen – trat mit 16 Jahren zum Islam über und radikalisierte sich über den Antiterrorkrieg der US-Amerikaner nach dem 11. September 2001. Als Khaled el-Masri, der in der Moschee immer drei Meter neben ihm betete, zu Jahresanfang 2004 nach Afghanistan verschleppt wurde, entschloss sich der junge Mann zum bewaffneten Kampf. Um Anschläge in Deutschland ging es ihm und seinen drei Freunden dabei nicht: Er wollte sich vielmehr im Irak den Aufständischen anschließen, und erst als die Einreise ins Zweistromland scheiterte, ließ er sich in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet schleusen, nach Waziristan. Dort angekommen, wollte er noch immer nichts anderes, als vor Ort gegen die US-Armee zu kämpfen. Doch dazu ist es nie gekommen, denn die Instrukteure im wazirischen Ausbildungslager »hätten andere Pläne für sie gehabt und sie regelrecht damit überrumpelt«. Diese seien es gewesen, »die einen Terroranschlag in Europa ins Spiel brachten« (2).
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Träumende Schleimerin…

porursel2Ursula von der Leyen -vom Volk bereits liebevoll “Porno-Ursel” genannt, nimmt jetzt mal die Noch-Kanzlerin A.Merkel (beide CDU) gegen parteiinterne Kritik in Schutz und zwar mit den Worten:
Es ärgert mich, wenn Kritik aus Ecken kommt, die bisher in der erfolgreichen Arbeit kaum sichtbar sind,

sagte von der Leyen z.B. der „Financial Times Deutschland“.
Weiter klagte sie gegenüber dem Blatt:
Wer Kritik übt, sollte sich erstmal an die eigene Nase fassen und gucken, bin ich erfolgreich in meinem Landes-, in meinem Kreis- oder Bezirksverband.
Die Union muß aufpassen, „dass sie punktuelle Meinungsumfragen nicht überbewertet und eine schlechte Stimmung erzeugt. Das zieht ja erst runter“,

betonte von der Leyen aufgeregt.
Und weiter:
Die Union hat allen Grund zu großem Selbstbewusstsein.
Wir sollten das auch mal ausstrahlen. Wir haben eine Kanzlerin, die ist hoch angesehen in der Bevölkerung. Das ist das Pfund mit dem wir wuchern können, Es gibt überhaupt keine Alternative zu ihr.

Was war der Grund für diesen Gefühlsausbruch der Ursel.?
Antwort:
Angesichts ständig weiter sinkender Umfragewerte hatten CDU-Landespolitiker der Noch-Kanzlerin mangelndes Profil in der großen Koalition vorgeworfen. “Porno-Ursel” kommentierte Merkels Führungsstil mit den Worten: „Ich kann bei jedem Menschen etwas vermissen. Ein Mensch ist immer eine Persönlichkeit. Und Merkels Stil ist eben besonnen, rational und fachlich äußerst kompetent.“

Danke Ursel, danke für diese einfachen, alles erhellenden Worte:
Besonnen, rational und fachlich äußerst kompetent…das trifft möglicherweise auf einen Facharbeiter zu oder auf leitende Mitarbeiter eines kleineren Unternehmens. Auf gar keinen Fall aber auf die Kanzlerette denn:
Zitat stern:
57 Prozent der Unionswähler monieren, dass durch den gegenwärtigen Kurs die FDP zu stark werde, 52 Prozent werfen der Kanzlerin ein “Kuscheln mit den Sozialdemokraten” vor. Noch dramatischer sind die Werte bei Unionswählern, die sich gegenwärtig mit dem Gedanken tragen, zur FDP abzuwandern: 84 Prozent dieser Gruppe halten den Wirtschaftskurs für falsch, 81 Prozent finden, die FDP werde zu sehr gestärkt, 73 Prozent monieren das “Kuscheln mit Sozialdemokraten”.
Zitat von der Ursel:
Das ist das Pfund mit dem wir wuchern können

merkbefreit

Logisch Ursel, logisch…

Amoklauf: Was Schüler töten lässt

Regelmäßig kommt es auch in Deutschland zu Amokläufen an Schulen – wie heute morgen an der Realschule in Winnenden bei Stuttgart (siehe Artikel). Angehörige, Pädagogen und Mitschüler sind gleichermaßen hochgradig verstört wie erschüttert. Neben der in der Folge solcher furchtbaren Delikte regelmäßig aufgeworfenen Computerspieldiskussion äußern sich stets auch umgehend Politiker mit teils bizarren Vorschlägen zur Verhinderung von Gewalt an Schulen. Gewalt aber ist nicht gleich Gewalt. Wie kommt es zu Amokläufen von Schülern? Kann man solchen schrecklichen Taten von Einzeltätern überhaupt vorbeugen?

Ein Amoklauf beginnt oft Jahre vorher

So abrupt und unvorhersagbar Amokläufe an Schulen auch scheinen mögen – sie sind in der Regel das Produkt einer bereits seit Jahren völlig aus den Fugen geratenen (Bildungs-)Biografie. Wie amerikanische Forschungen zeigen, handelt es sich bei jugendlichen Schulamokläufern in der Regel um von Gleichaltrigen seit langem ausgegrenzte Schüler, mit einem starken Bedürfnis nach Anerkennung und wenig (subjektiv erlebter) Unterstützung durch die Eltern, die in der Mehrzahl keine schwere psychische Störung aufweisen, aber depressive Symptome bis hin zu Suizidabsichten zeigen. In nahezu allen Fällen von Schulamokläufen wurden die Taten lange vor der Durchführung ausführlich geplant sowie in der Phantasie, in Zeichnungen, PC-Spielen und/oder sogar in computererzeugten, dreidimensionalen Karten der Schule wieder und wieder durchgespielt. Die Täter verlieren dabei in einem langen Prozess mehr und mehr den Bezug zur Realität und verknüpfen diese zunehmend mit einer gewalttätigen Phantasiewelt, in der sie sich für täglich erlittene Demütigungen und Versagenserlebnisse gewaltsam rächen und entschädigen. Zudem besteht für die Betroffenen keine Möglichkeit, soziale Erfolgserlebnisse zu haben, Bezugspersonen fehlen oft völlig. Schwere persönliche Niederlagen geben meist den letzten Anstoß zur längst geplanten Tat, für die im Vorfeld zahlreiche Waffen gesammelt und oft auch spezielle Kleidungsstücke mit Bezug zur individuellen Phantasiewelt angeschafft werden.

Welche Rolle spielen „Killerspiele“?

In solchen tragischen, öffentlichen Schocksituationen kommt es immer wieder zum Reflex der „Killerspieldiskussion“ seitens der Medien und einiger Politiker. Angesichts der vielschichtigen Faktoren in einer insgesamt als erdrückend und ausweglos erlebten Lebenssituation der Täter mag diese Vereinfachung zwar einfache Lösungen nahe legen, wird darum aber nicht wahrer. Ein direkter Nachweis, dass “Killerspiele” tatsächlich kausal Gewalt hervorrufen konnte trotz umfangreicher Forschungen bisher nicht erbracht werden. Ein Großteil der Experten geht heute von einer komplexen Wechselwirkung aus PC-Spielkonsum, sozialer Ausgrenzung, eigener (auch psychologischer) Gewalterfahrung und einer außer Kontrolle geratenden Phantasiewelt in Bezug auf Schulamokläufe aus. Spiele verstärken – vereinfacht gesagt -vermutlich lediglich die ohnehin bestehenden Phantasien.

Berichterstattung produziert unter Umständen weitere Taten

Wesentlich relevanter als PC-Spiele oder gewaltvolle Filme scheint eine ausführliche Medienberichterstattung hinsichtlich solcher Gewalttaten zu sein. So gibt es mehrere Beispiele von Jugendlichen Amokläufern, die im zeitlichen Nahfeld anderer Amokläufe mit ihren Taten diese nachahmen bzw. sogar übertreffen wollten. Der Amokläufer von Conyers, Georgia, Thomas Solomon beispielsweise bezog sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Tat explizit auf Eric Harris und Dylan Klebold, welche nur einen Monat zuvor einen Amoklauf an der Columbine High Shool begangen hatten und hatte den festen Vorsatz, mehr Menschen als diese zu töten. Imitation und Bezugnahme auf vergangene Taten stellen nach aktuellen Erkenntnissen über so genannte „Shool Shootings“ keineswegs eine Ausnahme dar. Die Täter streben auf der Grundlage einer äußerst frustrierenden Lebenssituation den „Ruhm“ und die breite öffentliche Aufmerksamkeit ihrer „Vorbilder“ an. Entsprechend steigt die Zahl der Anschlusstaten (und auch jene von harmlosen Trittbrettfahrer-Drohungen) im zeitlichen Nahfeld umso mehr, je ausführlicher über einen Amoklauf berichtet worden ist.

Wie kann man vorbeugen?

Medial erzeugte Nachahmungseffekte lassen sich verringern, in dem mehr über die Opfer und ihr Leiden als über die Täter berichtet wird. Auf explizite Darstellungen der Selbstinszenierung von Tätern gemäß ihrer Rächerphantasien (z.B. in Selbstpräsentationen über das Internet) sollte verzichtet werden. Risikovermindernd ist es wohl auch, die Täter als einsame Personen mit schweren psychischen Problemen zu kennzeichnen und ihre Hilflosigkeit (gerade wegen dem Einsatz von Waffengewalt) zu unterstreichen. Zudem sollte auf vereinfachte Erklärungen und die konkrete Beschreibung von Waffen und Methoden, an solche zu kommen, verzichtet werden. Noch wichtiger aber erscheint die Vorsorge an den Schulen selbst. Die Täter kündigten in einer Vielzahl der Fälle die Taten mehrfach gegenüber Mitschülern und im Internet explizit an oder warnten Mitschüler davor, am nächsten Tag das Schulhaus aufzusuchen. Entsprechend gilt es, auf solche Drohungen stets mit einer Maximierung möglicher Sicherheitsmaßnahmen zu reagieren und Handlungspläne für den Ernstfall erarbeitet zu haben.

Langfristig braucht es systematische Maßnahmen zur Integration isolierter Schüler

Darüber hinaus ist nach Ansicht von Experten eine Schulkultur präventiv, in der auf eine Bindung zum einzelnen Schüler und untereinander geachtet wird und Leistungen nicht die einzige Möglichkeit sind, Erfolgserlebnisse zu bekommen. Pädagogen sollten außerdem dafür geschult sein, auffällige Schüler zu erkennen; bereits wenn sich Schüler aufgrund von Leistungsproblemen und sozialen Schwierigkeiten zurückziehen oder ausgegrenzt werden, muss reagiert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Schüler bereits Waffen mit an die Schule gebracht haben, durch die Verehrung gewalttätiger Film- und PC-Spiel-Helden auffallen, sich in ihrem äußeren Erscheinungsbild stark von anderen abgrenzen bzw. abstrakte Andeutungen in Bezug auf Mord oder Selbstmord machen. Spätestens wenn sich sozial isolierte Schüler intensiv mit dem Tod, anderen Amokläufen oder Waffen befassen und/oder in einer Stimmung aggressiver Hoffnungslosigkeit konkrete Drohungen äußern, besteht ein deutlicher Handlungsbedarf. Diesem kann nur in Zusammenarbeit mit Eltern, Polizei und Schulpsychologen erfolgreich entsprochen werden. Schulpsychologen jedoch gibt es – trotz regelmäßiger Lippenbekenntnisse seitens der Politik – noch immer viel zu wenig.

Readers Edition

Buback-Mord: RÜCKEN SIE DIE RAF-AKTEN RAUS, HERR SCHÄUBLE!

Autor: Daniel Neun • 15. August 2008

Nach dem BGH-Urteil fordert Michael Buback abermals, dass die weggeschlossenen Verfassungsschutzakten endlich der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.

Berlin: Was hat der derzeitige Innenminister Wolfgang Schäuble zu verbergen? Warum genehmigte er im Dezember 2007 den “Antrag” der ihm untergeordneten Behörde des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Akten über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 im Panzerschrank verschwinden zu lassen?
Und warum blieb die deutsche Presselandschaft, die jahrzehntelang den “RAF=Linke”-Schaum nicht vom Maul bekam, so merkwürdig, merkwürdig still…?

Heute sprach der Bundesgerichtshof ein juristisch historisches Urteil.
Historisch deshalb, weil es juristisch war und nicht politisch.
Jahrzehntelang galt der Rechtsstaat nicht im Umgang mit den “Terroristen”, Bewaffneten der sogenannten “Roten Armee Fraktion”. Diese Gruppe löste sich 1998 offiziell auf, wohlgemerkt ohne dass die damaligen Mitglieder dieser Gruppe je gefasst worden.

Die deutschen Geheimdienste hatten einen V-Mann in der RAF, der deutsche Innenminister Rudolf Seiters trat deswegen zurück, ein GSG 9-Beamter starb damals zusammen mit dem RAF-Mitglied Wolfgang Grams am 27.Juni 1993 in Bad Kleinen, aber das alles ist natürlich nie passiert, was, wo, wie, was haben Sie gesagt, wiederholen Sie das nochmal, sind Sie verrückt, das ist nie bewiesen worden, was heisst das es ist sehr wohl bewiesen worden, ach hören sie doch…, ja was wollen sie denn…, ich bin in der CDU, mit mir können Sie sowas nicht machen, ich muss weg.

Heute nun entschied der Bundesgerichtshof gegen die Behörde von Generalbundesanwältin Monika Harms, die Bundesanwaltschaft. Ihr sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Sie verfügt über circa 200 Mitarbeiter, von denen etwa 90 Juristen sind.

Generalbundesanwältin Harms, anerkanntermassen eine Meisterin ihres Fachs, hatte vor einiger Zeit beim BGH-Ermittlungsrichter erwirkt, dass frühere RAF-Mitglieder zur Erzwingung von Aussagen in Beugehaft genommen werden sollten.

Dies hob nun der Bundesgerichtshof auf. Er stellte damit das ganz normale Auskunftsverweigerungsrecht auch für diese Beschuldigten fest, da diese sich durch Aussagen selbst belasten könnten. Eine juristische Selbstverständlichkeit, im zähen Ringer der Rest-Bonner-Republikaner um Überleben aber eine politische Sensation.

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Das Grundgesetz wird abgeschafft…Bundeskanzleramt außer Kontrolle

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt die Bündelung zentraler repressiver

Repressiv: in der Politik als Unterdrückung oder Verfolgung von Gruppen oder Individuen aufgrund politischer Beweggründe…

Führungskompetenzen in einem neuen Machtzentrum beim Bundeskanzleramt.
Entsprechende Forderungen, die am Wochenende bekannt wurden und am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, umfassen die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats, der nicht als Analyseinstrument, sondern als “Entscheidungszentrum” konzipiert ist.
Gleichzeitig sollen Bundeswehreinsätze ohne die bisher zwingende Zustimmung des Parlaments erlaubt und die Interventionsrechte der Armee im Inland erweitert werden.

Bedeutet: Das Grundgesetz wird abgeschafft und durch EU-Gesetzgebung ersetzt…

Mit ihren Forderungen greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Konzepte auf, die schon seit Jahren in zentralen repressionspolitischen Strategiefabriken Berlins vorbereitet werden, vor allem in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik.
Dort heißt es über Widersprüche der Konzepte zur geltenden Verfassung, man werde das Grundgesetz “ohnehin in wesentlichen Teilen” ändern.
Die Bundesakademie bereitet den Aufbau eines neuen Machtzentrums beim Bundeskanzleramt längst mit vor. Die aktuellen Forderungen werden zu einem Zeitpunkt laut, da verschiedene Geheimdienstskandale die Kontrollierbarkeit der Exekutive in Frage stellen.
Die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die am Wochenende bekannt wurden und am Dienstag formell beschlossen sowie am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen, umfassen mehrere seit Jahren umstrittene Elemente. So heißt es, die Bundeswehr müsse “auch dann kurzfristig einsatzfähig” sein, “wenn eine Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht herbeigeführt werden kann”. Aus welchen Gründen dies unmöglich sein soll, wird nicht erklärt.

Bedeutet: bei jeder Demonstration wird in Zukunft die Bundeswehr Panzer auffahren, Demonstrationen können zudem laut EU-Grundrechtecharta als Aufruhr oder Aufstand bezeichnet und somit mit Waffengewalt niedergeschlagen werden. Demonstranten können dabei wahllos an Ort und Stelle erschossen werden.
Erläuterung zu  EU-Grundrechtecharta

Artikel 2 — Recht auf Leben

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europaeischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet: „1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschuetzt …“. 2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfaellig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta. 3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So muessen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Toetung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmaeßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmaeßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmaeßig niederzuschlagen“. b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe fuer Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Faellen, die im Recht vorgesehen sind [1], und in Uebereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Zudem verlangt die Fraktion, für “Aufgaben des Heimatschutzes” müssten “aus dem Personalbestand der Bundeswehr ausreichend Soldaten zur Verfügung stehen”.

Seit wann gibt es in Deutschland einen Heimatschutz…wann wurde dieser gegründet, wer ist der Chef…wem ist dieser Heimatschutz rechenschaftspflichtig.

Einsätze im Inland sind damit in erheblichem Umfang zulässig. Die Forderungen sind mit der Bundeskanzlerin und mit den Ministern für Inneres und für Verteidigung (alle CDU) abgestimmt und stoßen in den Unionsparteien nicht mehr auf Widerspruch.

[1] Durch den Sicherheitsrat wird das Grundgesetz dahingehend geändert, das die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Da dieser Sicherheitsrat von niemanden mehr kontrolliert werden soll, sind Bundestag und Bundesrat oder Bundesverfassungsgericht faktisch entmachtet.

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Das Grauen von Genua…

Giuseppe D’Avanzo, Rom… Artikel erschienen in „La Repubblica“

Im Juli 2001 gingen Bilder um die Welt von Straßenschlachten beim G-8-Gipfel in Italien. Zu sehen und zu hören war von Schlägen, Tritten und Reizgas. Aber für das, was die Verhafteten dann erwartete, gibt es nur ein Wort – Folter.
Der Gipfel der G-8-Staaten in Genua im Jahr 2001 wird für immer mit einem Wort verbunden werden: Gewalt. Gewalt auf den Straßen – und Gewalt im Gefängnis in Bolzaneto. Der Prozess um die Ereignisse dort ist noch nicht zu Ende – der Abschluss ist für den Frühsommer geplant. Das Urteil wird den Angeklagten persönliche Verantwortung und Strafen zumessen. Die Tatsachen aber, die während der Verhandlung rekonstruiert wurden, sind nicht mehr in Zweifel zu ziehen. Sie wurden gesichert, dokumentiert und bewiesen. Und sie zeigen, dass Italiens Demokratie drei Tage lang jene feine, aber unzerstörbare Grenzlinie überschritten hat, die Menschenwürde und Menschenrechte schützt.

Es gab an diesem Tag auch einen „Guten“ unter den Polizisten. Viele Gefangene erinnern sich an ihn. „Ein ganz junger“, um die zwanzig, ein Wehrdienstleistender vielleicht. Andere haben ihn etwas älter in Erinnerung. In den drei Tagen, als die Menschenrechte außer Kraft waren, gab es höchstens zwei mitfühlende Menschen in Bolzaneto, unter zig Polizisten, Carabinieri, Wächtern, Justizangestellten, Generälen, Offizieren, stellvertretenden Polizeipräsidenten, Ärzten und Krankenpflegern der Gefängnisverwaltung. So gut er konnte, zeigte der „gute“ Carabiniere den Häftlingen, wie sie die Arme zu senken, das Gesicht von der Wand zu drehen, sich zu setzen hätten. Er gab die Wasserflasche herum, es gab nur eine. Doch solche Pausen dauerten nur ein paar Minuten. Der erstbeste Offizier, der vorbeikam, brüllte den ungeschickt gutherzigen Carabiniere an, und die Folter begann von neuem.

Folter. Das Wort ist weder unangemessener noch überspannt. Zwei Verhandlungsjahre mit 45 Angeklagten in Genua haben dokumentiert, was während des G-8-Gipfels zwischen Freitag, dem 20. und Sonntag, dem 22. Juli 2001 in Bolzaneto in der Kaserne „Nino Bixio“ der mobilen Abteilung der Staatspolizei mit 55 „Verhafteten“ und 252 „Festgenommenen“ geschehen ist, mit Männern und Frauen. Alten und Jungen, mit Jugendlichen und einem Minderjährigen. Menschen von überall her und aus allen Berufen: Spanier, Griechen, Franzosen, Deutsche, Schweizer, Engländer, Neuseeländer, drei US-Amerikaner, ein Litauer. Die meisten Studenten, und Arbeitslose, Angestellte, Arbeiter, aber auch etliche Freiberufler. Die Staatsanwälte Patrizia Petruzziello und Vittorio Ranieri Miniati schreiben in ihrer Anklageschrift, dass „nur Vorsicht“ sie abhalte, von Folter zu sprechen. Man sei sicher „der Folter sehr nahe gekommen“. Aber die Anklage war hier machtlos, Sie musste in Straftatbestände und Strafen übersetzen, was sie von den Aussagen der 326 Zeugen im Gerichtssaal dokumentiert hat. In Italien gibt es Folter nicht als Straftat. Das Parlament fand nie Zeit – und sah sich zwanzig Jahre auch nicht in der Pflicht dazu – das Strafgesetzbuch an international gültiges Menschenrecht anzupassen, an die UN-Konvention gegen Folter, die Italien 1988 ratifiziert hat.

Die Kaserne von Bolzaneto ist heute nicht mehr die, die sie seinerzeit war. Mit großer Umsicht hat man die „Orte der Schande“ unsichtbar gemacht, sogar die Räume verändert und die Türen Richtung Stadt geöffnet, für Behörden, Bürger, Militär, Kirche. Sie sollte ein „Erinnerungszentrum für die Opfer die Übergriffe werden. Es gibt jetzt einen Spielplatz in jenem Innenhof, wo in zwei Reihen aufgestellte „Wärter“ neu ankommende Häftlinge bespuckten, beleidigten, ihnen auf die Köpfe schlugen, sie traten und mit Sprechchören empfingen wie „Wer ist der Staat? Die Polizei! Wer ist der Chef: Mussolini!“ oder „Willkommen in Auschwitz“. Wo das berüchtigte „Einschreibebüro“ war, steht jetzt eine Kapelle und in den Gängen, wo 2001 „Tod den Juden“ gebrüllt wurde, gibt es jetzt eine Bibliothek, die den Namen von Giovanni Palatucci trägt, dem letzten italienischen Polizeipräsidenten von Fiume (heute Rijeka in Kroatien, die Red.), der im KZ Dachau umgebracht wurde, weil er 5000 Juden vor dem Tod bewahrt hatte.

Fotos der Kinder als Druckmittel

An diesem 20. Juli sah der Ort anders aus und die Luft war bleischwer. Hinter dem Kasernentor und dem weiten Innenhof werden die Gefangenen zu dem Fabrikkomplex getrieben, in dem die Turnhalle liegt. Es gibt drei oder vier Stufen und einen zentralen Korridor von fünfzig Metern Länge. Hier liegt die Olimpo-Garage. Vom Flur gehen drei Zimmer ab, eines links, zwei rechts, ein einziges Bad. Hier wird man identifiziert und fotografiert. Alle werden gezwungen ein Formular zu unterschreiben, dass man die Familie nicht habe anrufen oder einen Anwalt – bei Ausländern das Konsulat – kontaktieren wollen. Ausländern wird das Formular nicht übersetzt. Einer Frau, die protestiert und nicht unterschreiben will, zeigt man das Foto ihrer Kinder mit den Worten: „Die willst du also so bald nicht wiedersehen?“ Einer anderen, die sich auf ihre Rechte beruft, schneiden sie Büschel aus den Haaren. Auch H. T. verlangt einen Anwalt. Sie drohen, ihm „die Kehle durchzuschneiden“. M. D. steht vor einem Polizisten aus ihrer Stadt. Er spricht sie im Dialekt an, fragt, wo sie wohnt und sagt: „Weißt du was, ich werde bei dir vorbeikommen.“ Dann werden sie auf die Krankenstation geführt wo die Ärzte klären sollen, wer behandelt werden muss. In einer Ecke wird man erst einmal durchsucht. Was man bei sich hat, wird abgerissen und auf den Boden geworfen danach muss man sich ausziehen. Die Nackten müssen sich bücken „um Gegenstände in den Körperöffnungen festzustellen“.

Noch kann niemand sagen, wie viele Gefangene es in diesen drei Tagen gab – 55 „Verhaftete“ und 252 „Festgenommene“ sind ungefähre Zahlen. Die „Zeiten des Aufenthalts im Objekt“ sind besser bekannt: Durchschnittlich zwölf Stunden für die, die das Glück hatten, am Freitag eingeliefert zu werden. Ab Samstag dauert die durchschnittliche Haftzeit – vor dem Transport in die Gefängnisse von Alessandria, Pavia, Vercelli, Voghera – 20 Stunden. 33 Stunden werden es am Sonntag, als nachts zwischen 1.30 und 3 Uhr die Leute aus der Diaz-Schule ankommen. Sie werden am Eingang zum Hof mit rotem oder grünem Filzstift auf der Wange gekennzeichnet.

Im Prozess hat sich herausgestellt, dass die Justizvollzugsbeamten einen Slang für die „schikanöse Körperhaltungen beim Warten“ haben: Der „Schwan“ – breitbeiniges Stehen mit erhobenen Armen, das Gesicht zur Wand – wird an diesen heißen Tagen im Hof stundenlang erzwungen, während man auf die „Aufnahme“ wartet. Wenn die Stufen im Vorzimmer genommen sind, heißt es in den Zellen und der Sporthalle weiter warten, wenn möglich in schlimmeren Varianten dieser Stellung. Auf Knien in Richtung Wand, die Hände hinter dem Rücken mit Schnüren gefesselt oder in der „Ballerina“-Position, auf Zehenspitzen. In den Zellen werden alle geschlagen, mit Schlagstöcken auf die Seite, es setzt Schläge auf den Kopf, der Kopf wird gegen die Wand geschlagen. Alle werden gedemütigt, die Frauen mit einem „Bis heute Abend ficken wir euch alle“, die Männer mit „Bist du schwul oder Kommunist?“ Andere werden gezwungen, wie Hunde zu kläffen, wie Esel zu schreien oder „Hoch der Duce“ oder „Es lebe die Gefängnispolizei“ zu rufen. Einige werden mit nassen Lappen geschlagen, einige auf dem Rücken liegend, die gespreizten Beine nach oben, mit einer Salami auf die Genitalien. G. werden dabei die Hoden verletzt. Einige werden mit Reizgas besprüht. Einigen wird die Milz zerquetscht

Sie schlagen den Kopf gegen das Fenstergitter

I. M. T. wird in der Diaz-Schule festgenommen. Man setzt ihm ein Barett mit einer Sichel und einem Penis anstelle des Hammers auf. Sobald er versucht, es abzunehmen, schlagen sie ihn. B. B.s Kopf schlagen sie gegen das Fenstergitter, ziehen ihn aus, befehlen ihm, zehn Kniebeugen zu machen, während sie weiter auf ihn einprügeln. S. D. werden die Hoden gequetscht, er wird auf die Füße geschlagen. A. F. wird gegen eine Wand gedrückt und angeschrien: „Du Sau, du musst allen einen blasen.“ S. P wird in einen anderen, leeren Raum gebracht und muss sich dort ausziehen, in Fötusposition legen und aus dieser Position heraus dreißig Sprünge machen, während zwei Polizeibeamte ihn schlagen. J. H. wird im Flur verprügelt, man stellt ihm ein Bein und bespuckt ihn. Bei der Durchsuchung muss er sich nackt ausziehen und „seinen Penis heben, um ihn den Beamten am Schreibtisch zu zeigen“. J. S. fügt man per Feuerzeug Brandwunden zu.

Der Gang durch den Flur ist ein Spießrutenlaufen. Dort steht eine Doppelreihe grau-grün und blau Uniformierter, die prügeln und drohen. Im Krankentrakt ist es nicht besser. Dort finden die doppelten Leibesvisitationen statt, eine der Staatspolizei, die andere vom Gefängnispersonal. Die Häftlinge sind entkleidet. Die Frauen stehen lange nackt vor fünf, sechs Polizeibeamten. Vor ihnen, die höhnisch lachen, findet alle Aktionen statt. Sie sind demütigend. Die Staatsanwälte: „Piercings wurden brutal entfernt. Eine menstruierende junge Frau muss ihr Intimpiercing vor vier, fünf Personen entfernen.“ Während der Untersuchung hagelt es beleidigende Bemerkungen, Gelächter und Hohn. P. B., einem Arbeiter aus Brescia, droht man, ihn zu vergewaltigen. Während der Untersuchung findet man ein Präservativ bei ihm. „Und was machst du damit, die Kommunisten sind doch schließlich alle schwul?“ Eine Beamtin nähert sich und sagt: „Aber er ist hübsch, mit dem würde ich es machen.“ Die Frauen bleiben auf der Krankenstation länger als nötig nackt und werden gezwungen, sich drei- oder viermal um sich selbst zu drehen.

Am schlimmsten ist es in der einzigen Toilette. Sie hat einen Stehabort und wird zum Ort von Folter und Terror. Die Tür steht offen und die Häftlinge müssen sich vor ihrem Begleiter erleichtern. Einige der Frauen brauchen Binden. Als Antwort bekommen sie zerknülltes Zeitungspapier zugeworfen. M., eine Frau fortgeschrittenen Alters, zieht sich ein T-Shirt aus und „behilft sich so“. E. P. bekommt im Flur während des kurzen Gangs von der Zelle zur Toilette Hiebe, nachdem man sie gefragt hat, ob sie schwanger sei. Auf der Toilette wird sie beleidigt („Sau“, „Nutte“) sie drücken ihr den Kopf in die Toilette und sagen: „Was für einen schönen Arsch du hast“ und „Gefällt dir der Schlagstock?“ Wer im Saal ist, sieht die, die von der Toilette kommen. Alle weinen, einige haben Verletzungen, die sie zuvor nicht hatten. Folglich wollen viele nicht mehr fragen, ob sie zur Toilette dürfen. Sie machen sich in die Kleider, dort, in den Zellen, in der Sporthalle. Daraufhin werden sie im Krankenzimmer geschlagen, weil sie „stinken“, die Ärzte protestieren nicht.

Auch der leitende Arzt am Freitag wird „gestoßen und gedrängt“. Damit man ihn erkennen kann, erscheint er am nächsten Tag in Tarnhose und Shirt der Strafvollzugsbeamten, im Gürtel eine Pistole, die Füße in Springerstiefeln, dazu schwarze Lederhandschuhe. So macht er seine Arbeit. Die Gefangenen entlässt er mit den Worten „Der ist bereit für den Käfig“. Bei der Arbeit trägt er, wie die anderen auch, nie den weißen Kittel und er ist es, der eine persönliche Sammlung von Trophäen aus Sachen anlegt, die den Gefangenen abgenommen wurden: Ringe, Ohrringe, Ketten und „besondere Kleidungsstücke“. Er ist auch der Arzt, der L. K. behandeln soll. L. K. ist mit Gas besprüht worden, er spuckt Blut und wird ohnmächtig. Er wacht auf einer Liege auf, im Gesicht eine Sauerstoffmaske. Jemand zieht eine Spritze auf. Er fragt: „Was ist das?“ Der Arzt antwortet: „Vertraust du mir nicht? Dann stirb halt in der Zelle.“ G. A. lässt im San Martino gerade die Wunden behandeln, die er sich in der Via Tolemaide zugezogen hat, da wird er nach Bolzaneto gebracht. Als er ankommt, schlagen sie ihn gegen eine kleine Mauer. Die Beamten scheinen stark unter Adrenalin zu stehen. Sie sagen, ein Carabiniere sei tot. Ein Polizist nimmt seine Hand, drückt die Finger mit zwei Händen auseinander und zieht. Er zieht von beiden Seiten und reißt die Hand „bis zum Knochen“ auf. G. A. wird ohnmächtig. Auf der Krankenstation wacht er auf. Ein Arzt näht seine Hand ohne Betäubung. G. A. hat heftige Schmerzen. Er bittet um „etwas“. Sie geben ihm einen Lappen zum Draufbeißen. Der Arzt sagt ihm, er solle nicht schreien.

Nach Ansicht der Staatsanwälte „waren die Ärzte sich bewusst, was passierte, sie waren in der Lage, die Schwere der Ereignisse zu beurteilen, und sind nicht eingeschritten, obwohl sie dies hätten tun können. Sie haben es zugelassen, dass sich diese unmenschliche und herabwürdigende Behandlung auf der Krankenstation fortsetzte“.