Logisch… dafür gibt es kein Geld

Tatort

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Recht zu haben reicht nicht. Man muß auch Recht bekommen… und das ist in Deutschland -sagen wir- mitunter sehr schwierig.

Der “Tatort“-Vorspann ist nur schmückendes Beiwerk – geguckt wird die ARD-Krimiserie wegen der Filme. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht (OLG) München und wies die Klage der Erfinderin des Vorspanns auf Nachvergütung zurück. Die Frau hatte die Forderung mit der exorbitanten Nutzung ihres Vorspanns begründet und eine Nachzahlung zu ihrer in den 60er Jahren mit 2500 Mark (rund 1270 Euro) honorierten Arbeit verlangt.

Mit dem Urteil hob das OLG in weiten Teilen eine Entscheidung des Landgerichts München auf, das der Grafikerin Ansprüche zuerkannt hatte. Weil das OLG keine Revision zuließ, gilt die Entscheidung als wegweisend für die Honorierung von Vorspännen in der gesamten Fernsehbranche.

Der “Tatort” läuft seit vierzig Jahren in der ARD. Im Vorspann sind die Augenpartie eines Opfers, ein Fadenkreuz sowie die Beine des davonlaufenden Täters zu sehen. Ihre ursprüngliche Klage begründete die Münchner Künstlerin damit, dass es wegen der ständigen Nutzung des Vorspanns ein Missverhältnis zwischen ihrem damaligen Honorar und den Vorteilen der ARD gebe.

Vor dem Landgericht setzte die Grafikerin einen Streitwert von 150.000 Euro an. Mit der Zurückweisung der Klage verpflichtete das OLG sie nun, neun Zehntel der Kosten des Verfahrens zu tragen. Nach Angaben eines OLG-Sprechers liegen diese wegen der Höhe des Streitwerts und der zwei Instanzen bei etwa 30.000 Euro – die 76-Jährige muss damit nun etwa 27.000 Euro zahlen.

Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass der Vorspann lediglich eine kennzeichnende Funktion für die Serie habe. Dass er über einen hohen Bekanntheitsgrad verfüge, liege in erster Linie an der regelmäßigen Ausstrahlung. Dies rechtfertige aber nicht die Annahme, dass es sich um einen wesentlichen Beitrag zum Gesamtwerk handele. Vielmehr liege die hohe Akzeptanz an den nachfolgenden Krimis der Serie. Das OLG wies auch die Forderung der Klägerin zurück, genannt zu werden. Eine Erwähnung der Erfinder von Vorspännen sei in der Fernsehbranche nicht üblich.

Die 76-jährige Klägerin hatte gegen den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk geklagt. Deren Rechtsanwalt Martin Diesbach sagte, die Sender seien “völlig zufrieden” mit der Entscheidung.

Siehe dazu auch:

Aus dem Vorspann wurde ein Dauerbrenner. Doch Tantiemen hat Lettenmayer nie gesehen. Einmal ist er deswegen vor Gericht gezogen. Ohne Erfolg. Heute sieht er das gelassen: “Ich habe aufgehört, darüber zu streiten. Schauspieler bekommen kein Wiederholungshonorar.”

Quelle: http://www.welt.de/wams_print/article2030752/Die_Augen_zum_Sonntag.html

Unterschichten TV

Braun HF 1, Germany, 1958

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Nein… unglaublich… wer hätte das gedacht. Es ist natürlich kein Verstoß gegen den Jugendschutz wenn man via Internet Kinder zum Sex anbietet.

Die TV-Sendung “Tatort Internet” hat in ihren ersten drei Folgen gegen keine Jugendschutz-Bestimmungen verstoßen.

Das teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am Donnerstag mit. Die KJM hätten seit Beginn der Ausstrahlung am 7. Oktober zahlreiche Beschwerden über das Format erreicht.  Nach Angaben der Behörde sei nach einer “kritischen, intensiv geführten Diskussion” jedoch entschieden worden, dass die RTL 2-Sendungen keinen Verstoß gegen den Jugendschutz darstellen.

Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschäftigt sich mit “Tatort Internet” im Hinblick auf die Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags.

Das Thema soll in einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.

Mein Kommentar dazu: Mir wird kotzübel wenn ich sehe, wie hier mißbrauchte Kinder noch einmal mißbraucht werden nur um die eigenen Ziele durchzusetzen. Wir erinnern uns noch gut an das Jahr 2009 und an die Zensur-Kampagne der Ursula von der Leyen. Hinter dieser Kampagne stand Familie zu Guttenberg…