Unbekannter Virus

Das klingt nicht gut… was da aus Vietnam zu hören ist…

RIA NovostiDutzende Tote, Hunderte Infizierte: Unbekannter Virus breitet sich in Vietnam ausDutzende Tote, Hunderte Infizierte: Unbekannter Virus breitet sich in Vietnam aus

13:07 22/04/2012 Nach Ausbruch einer unbekannten Krankheit, die in den vergangenen Tagen 19 Menschen getötet und mindestens weitere 270 infiziert hat, bittet die vietnamesische Regierung die Weltgesundheitsorganisation WHO und die USA um Hilfe.>>

Heute bei Google+

Und jetzt also IRAN ?

Christoph R. Hörstel studierte in München Sinologie, Französisch und Spanisch und erlangte 2002 an der Universität Basel ein Master-Diplom für Marketingstrategie[1]. Seit 1985 bereiste er Afghanistan und Pakistan. Andere Aufträge führten ihn auch nach Indien, Irak, Iran, Jordanien und Syrien. Ab 1985 war er beim ARD-Fernsehen als Sonderkorrespondent, später auch als Nachrichtenmoderator mit 2.500 live-Sendungen sowie als leitender Redakteur tätig. Hörstel wechselte 1999 zu Siemens mobile als Leiter der Bereichskommunikation und gründete 2001 die Regierungs- und Unternehmensberatung Hörstel Networks in München. Er war Coach für ISAF-Führungskräfte der Bundeswehr und Gastdozent am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik in Hamburg.

Hörstel wurde dadurch bekannt, dass er im Jahre 2001 während des Sturzes der Taliban der einzige westliche Journalist in Kabul war. Das Visum hatte er über seine Kontakte zu Gulbuddin Hekmatyar erhalten. Durch seine Kontakte zu Islamisten wirkte er 2006 mit, ein Gespräch zwischen Bundestagsabgeordneten der SPD und der FDP sowie dem Hamas-Minister für Flüchtlingsangelegenheiten einzuleiten.[2] Anschließend verlor Hörstel – nach eigenen Angaben „auf Wunsch der Bundesregierung“ – seine Position als Beiratsmitglied der Deutsch-Arabischen Gesellschaft (DAG). Als Hintergrund hierfür vermutete Hörstel in einem Interview mit der umstrittenen orthodox-schiitischen Website „Muslim-Markt“ u.a. seine Absichtsbekundung, „dass ich die Palästina-Politik der Bundesregierung mit politischen Mitteln zertrümmern helfen werde, bis sie in kleinen Stücken am Boden liegt – restlos.“[3]

Quelle Text: Wikipedia

Quick Freeze

Der spezielle Spezialexperte der CSU, Hans-Werner Uhl hat sich in der Debatte zur Vorratsdatenspeicherung wieder zu Wort gemeldet und zwar weil:

“die Ermittlungen gegen den Attentäter von Toulouse belegen den Bedarf an einer umfangreichen Datenspeicherung auf Vorrat…”

Der spezielle CSU Spezialexperte Hans-Werner Uhl legt dann noch mal kräftig nach und stellt so ganz nebenbei deutschen Ermittlern das schlechteste Zeugnis aus als er meint:

“Bei uns wäre die Ermittlung des Mörders nicht möglich gewesen. Das Aufspüren des 23-Jährigen sei damit ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung Leben retten könne. Die französischen Behörden kamen dem Todesschützen unter anderem dank einer Computer-Adresse auf die Spur.”

Das der 23-Jährige Mörder den französischen Behörden schon längst bekannt war, unterschlägt Uhl, genau wie die Tatsache, dass der 23- Jährige auf der amerikanischen “No Fly” Liste stand. Unter dem Strich war es dann die gute Arbeit der amerikanischen und französischen Polizeiexperten, die den kaltblütigen Mörder schnell außer Gefecht setzen konnten.

Im übrigen, Quick Freeze, wie von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagen, wird in den USA seit Jahren erfolgreich zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt… auch deutsche Ermittler nutzen das Verfahren bereits:

hat die Staatsanwaltschaft nach geltendem Recht die Möglichkeit, in Eilfällen auch ohne richterlichen Beschluss die Herausgabe oder Aufzeichnung von Verkehrsdaten zu verlangen (§ 100gStPO). Dies funktioniert jedoch nur bei einem noch andauernden Delikt.

 

Schmitz bleibt in Haft

Der in Neuseeland verhaftete  Kim Schmitz, auch bekannt als Kim Dotcom, kommt nicht auf Kaution frei. Ein Berufungsgericht wies einen entsprechenden Antrag des Gründers der Tauschbörse Megaupload wegen hoher Fluchtgefahr ab.

Schließlich verfüge der 38-Jährige über Pässe und Bankkonten unter drei Namen sowie über verschiedenste Transportmöglichkeiten, zudem seien möglicherweise bei der Razzia am 20. Januar nicht alle Geldmittel Schmitz’ eingefroren worden,

erklärte das Gericht in Auckland. Der auch unter dem Namen Kim Tim Jim Vestor agierende Schmitz hatte dagegen dem Gericht versichert, er werde keinen Fluchtversuch in seine Heimat Deutschland unternehmen. Dort wäre er vor einer Auslieferung in die USA sicher.        

Schließlich seien seine kompletten Finanzen eingefroren und sein Reisepass beschlagnahmt, argumentierte Schmitz. Zudem wolle er mit seiner Familie in Neuseeland bleiben. “Ich will hier bleiben, kämpfen und mein Geld zurückhaben. Was soll ich denn in Deutschland mit fünf Kindern und einer Frau ohne Geld?”, sagte der für seinen ausschweifenden Lebensstil bekannte Schmitz.

Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Gericht-lehnt-Kaution-ab-article5402196.html

Stop Online Piracy Act

Der Stop Online Piracy Act (SOPA), auch bekannt unter dem Kürzel H.R. 3261, ist ein Gesetzentwurf, der am 26. Oktober 2011 im US-amerikanischen Repräsentantenhaus vom Abgeordneten Lamar S. Smith (Republikanische Partei Texas) und einer Gruppe von zwölf Unterstützern eingebracht wurde. Das Gesetz soll es amerikanischen Urheberrechtsinhabern ermöglichen, die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte wirksam zu verhindern.[1] Anfang 2012 wird das geplante Gesetz im Justizausschuss des Repräsentantenhauses beraten, was international starke, kontroverse Reaktionen hervorgerufen hat. SOPA baut auf Gesetzen bzw. Gesetzesvorhaben aus den Jahren 2008 und 2011 auf (PRO-IP act und PROTECT IP act (PIPA)).[2]

Das Gesetz würde es dem US-Justizministerium und Urheberrechtsinhabern erlauben, gerichtliche Verfügungen gegen die Betreiber von Internetseiten zu beantragen, die einen Verstoß gegen das US-amerikanische Urheberrecht darstellen. Den Zweck der Maßnahme wählt der Antragsteller. Zum Beispiel kann eine Verfügung Werbeagenturen und Bezahldiensten die Zusammenarbeit mit Inhabern betroffener Internetseiten untersagen und so das Tätigen weiterer Geschäfte verhindern.

Auch das Anzeigen der Internetseite in Suchmaschinen soll blockiert werden. Durch das Gesetz würde das Herunterladen geschützter Inhalte zu einer schweren Straftat. Denjenigen Internetprovidern, die gegen vermutlich rechtswidrige Internetseiten vorgehen, würde Straffreiheit gewährt.[1]

Auch wenn DNS-Blockaden aus den Gesetzentwürfen entfernt werden sollten, würde sie der Electronic Frontier Foundation (EFF) zufolge trotzdem sowohl die Rede- als auch die Innovationsfreiheit massiv beeinträchtigen, weil  sie beispielsweise eine Beweislastumkehr und eine sehr umfangreiche Haftung für Hyperlinks vorsehen und die ohne Richterkontrolle gestalteten Verfahren bei Verdächtigung kaum rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen.

Dem Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren zufolge würden solche negativen Auswirkungen durch die Häufung von in den USA ansässigen Schlüsselunternehmen wie Google, PayPal und Facebook nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und dem Rest der Welt deutlich spürbar.[2]

Quelle zu [1] http://de.wikipedia.org/wiki/SOPA

Quelle zu [2] http://www.heise.de/tp/artikel/36/36253/1.html

“Ich will aber getrackt werden”

Image representing Facebook as depicted in Cru...

Image via CrunchBase

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können.

Unser aktueller Appell ist nur der Anfang einer weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen. Das ULD wird diese in Kooperation mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden vornehmen. Eine umfassende Analyse ist einer kleinen Datenschutzbehörde wie dem ULD mit einem Wurf nicht möglich; zudem ändert Facebook kontinuierlich seine technischen Abläufe und Nutzungsbedingungen. Niemand sollte behaupten, es stünden keine Alternativen zur Verfügung; es gibt europäische und andere Social Media, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzenden ernster nehmen. Dass es auch dort problematische Anwendungen gibt, darf kein Grund für Untätigkeit hinsichtlich Facebook sein, sondern muss uns Datenschutzaufsichtsbehörden dazu veranlassen, auch diesen Verstößen nachzugehen. Die Nutzenden können ihren Beitrag dazu leisten, indem sie versuchen datenschutzwidrige Angebote zu vermeiden.“

Den Nutzerinnen und Nutzern im Internet kann das ULD nur den Ratschlag geben, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem „Gefällt mir“-Button zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden wollen. Die Profile sind personenbezogen; Facebook fordert von seinen Mitgliedern, dass diese sich mit ihrem Klarnamen anmelden.

Das ULD hat seine datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook im Internet veröffentlich unter

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

Diese Analyse soll künftig fortgeschrieben, d. h. erweitert und präzisiert werden. Anregungen hierzu nimmt das ULD gerne entgegen per E-Mail über

facebook@datenschutzzentrum.de

Bei Nachfragen oder im Fall von allgemeinen sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223