Sperrgesetz aufgehoben

Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht.

Der Bundestag kippte am Donnerstagabend fast einstimmig die umstrittenen Internet-Sperren. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetz wurde von den Parlamentariern endgültig aufgehoben.

“Selbstregulierung und Transparenz statt einer hochproblematischen Sperr-Infrastruktur sind für uns die richtige Antwort”, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur wenige Tage, in Deutschland sogar nur wenige Stunden.

(2009) Kleiner Versuch mit grosser Wirkung: CareChild testet die Bekämpfung von Internetinhalten mit Kinderpornografie und kommt zu einem beschämenden Ergebnis für die Deutsche Politik.
Nur ein kleiner Versuch mit geringem Aufwand sollte es sein. Nicht länger als 1 Tag sollten die Vorbereitungen (juristisch & technisch) dauern und nach 48 Stunden sollten mindestens die Hälfte von insgesamt 20 Domains, von der offiziellen dänischen Sperrliste für kinderpornografische Webinhalte, nicht mehr erreichbar sein.

Getestet werden sollte u.a. wie schnell lassen sich Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder von denen es zumindest behauptet wird,  abschalten. Wie schnell und unter wieviel Druck reagieren die Provider?

Nach der Veröffentlichung der dänischen Sperrliste im Internet war es erstmals überhaupt möglich solch einen Versuch durchzuführen. Die geballte Sammlung von knapp 3.500 gesperrten Domains sind immerhin eine Datengrundlage, mit der man arbeiten kann.

Juristische Prüfung

Vorher waren jedoch noch Hausaufgaben juristischer Art zu machen. Ein Zugriff auf die gesperrten Seiten kam nicht in Frage. Wie sollte also geprüft werden, ob sich überhaupt kinderpornografische Inhalte darauf befinden? Ein schnell dafür entwickeltes Programm konnte helfen. Es zog lediglich die HTML Seiten (den reinen Text) und prüfte auf Verfügbarkeit und dem vorkommen bestimmter Stichworte. Multimediainhalte (Bilder/Flash/Video etc.) werden dabei nicht heruntergeladen. Ein Stichworttreffer qualifizierte die Seite für den Test.

Zeitaufwand: 1 Arbeitstag

Der Zeitaufwand dafür betrug lediglich ca. 8 Stunden – der Arbeitstag eines Polizisten. Darin eingerechnet ist bereits  der Zeitaufwand für die Programmierung.

Bei dem Versuch wurden die Provider, bei denen die Inhalte physikalisch gespeichert waren, angeschrieben. Neben der Mitteilung der Domain und deren IP Adresse wurde auch mitgeteilt, dass sich die Domain auf der Sperrliste befindet und zur sofortigen Abschaltung selbiger aufgefordert.
Besser und einfacher als erwartet
Im Ergebnis waren 16 Internetdomains, die sich auf der dänischen Sperrliste befanden Geschichte, einige sogar dauerhaft. Bei 4 Domains teilten die Provider mit, es handele sich nicht um illegales Material oder der Seitenbetreiber hätte sogenannte “record keeping documents” vorgelegt, aus denen das (volljährige) Alter der Darsteller hervorgeht.

Die Dokumentation zu dem Versuch, mit ausführlichen Ergebnissen, kann hier heruntergeladen werden:
 CareChild Versuch - Bekämpfung kinderpornografischer Internetseiten CareChild Versuch – Bekämpfung kinderpornografischer Internetseiten.

Beschämendes Ergebnis
Das Ergebnis ist beschämend für die Politik, insbesondere für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Deutsche Sperrliste wird zu grossen Teilen identisch mit der Liste der anderen Länder sein, insbesondere was die Qualität der Seiten angeht. Das diese so leicht und mit derart geringem Aufwand aus dem Netz zu fegen sind, sollte nachdenklich stimmen.

Denn dies hätte letztendlich schon längst in Angriff genommen werden können, statt sich mit naiven Zensurwünschen und der Präsentation brutaler Kinderpornos vor Journalisten und Providern noch vor der Wahl profilieren zu wollen. An dem eigentlichen Problem der kommerzialisierten Kinderpornografie ändert dies alles ohnehin nichts. Diese ist weder von Zensur und Sperrlisten beeinflussbar noch von der schnellen Abschaltung durch Informationen an Provider. Dafür funktionieren die Abläufe und Methoden der überaus gut organisierten kriminellen Strukturen einfach zu gut.

Quelle: Care Child

Der Missbrauch mit dem Missbrauch und die Anstiftung zur Straftat…

Die Politiker-Gattin Stephanie zu Guttenberg steht im Fernsehsender RTL2 für eine Serie vor der Kamera, die Pädophile entlarven will. Zu Guttenberg moderiert zusammen mit dem früheren Hamburger Innensenator Udo Nagel.

Demnach sollen in der Serie “Tatort Internet – schützt unsere Kinder” in zehn Folgen mehr als sechzig angebliche Kinderschänder zu einer Tat angestiftet, entlarvt und dann bei der Polizei angezeigt werden.   Um Pädophile zu überführen, soll sich für die Serie eine 18-Jährige in einem Internet-Forum als Dreizehnjährige ausgegeben haben.

Unter anderem habe sich ein bereits vorbestrafter 48-jähriger Mann aus Bayern in dem Forum gemeldet und mit eindeutigen sexuellen Absichten eine Verabredung mit seinem potenziellen Opfer ausgemacht. Bei der Verabredung sei der Mann dann vor laufender Kamera entlarvt und anschließend angezeigt worden.

Spätestens an dieser Stelle sollte man sich darüber Gedanken machen, ob die Frau des deutschen Verteidigungsministers nicht selber eine Straftat begeht denn auch die Anstiftung zu einer Straftat kann u.U. strafrechtlich verfolgt werden.

Der angestiftete Haupttäter muss eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat begehen. Ob der Haupttäter auch schuldhaft gehandelt hat, ist unbeachtlich (sog. limitierte Akzessorietät). Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 26 StGB (“…rechtswidriger Tat…”) und dem Grundsatz, dass jeder gemäß seiner eigenen Schuld zu bestrafen ist (§ 29 StGB). Eine erfolglose und somit lediglich versuchte Anstiftung ist nur im Fall eines beabsichtigten Verbrechens gemäß § 30 StGB strafbar, bei einem beabsichtigten Vergehen dagegen straflos (Wortlaut des § 26 StGB: “…wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.”; § 30 StGB Versuch der Beteiligung). Von der versuchten (erfolglosen) Anstiftung am Haupttäter ist aber die (insofern erfolgreiche) strafbare Anstiftung zum Versuch des Haupttäters zu unterscheiden.

Stephanie zu Guttenberg war in der Vergangenheit unter anderem die Stichwortgeberin und Redenschreiberin der Ursula von der Leyen, die sich bekanntlich -ebenfalls unter dem Deckmantel des Kinderschutzes- für Internetsperren und Zensur in Deutschland stark machte.

Stephanie zu Guttenberg  ist Präsidentin des deutschen Ablegers des international tätigen Vereins Innocence in Danger, dieser geriet in den 90iger Jahren ins Fadenkreuz des amerikanischen FBI weil der Verein massiv Einfluß auf die Politik nehmen wollte. Unter anderem wollte der -rein wirtschaftlichen Interessen verpflichtete- Verein in Amerika unter dem Deckmantel des Kinderschutzes die Zensur unliebsamer Webseiten etablieren.

Panik pur und dann Zensur…

Aus Angst vor terroristischen Anschlägen hat Pakistan einen Tag vor der Weltpremiere eine indische Komödie über Osama bin Laden verboten. In dem Film “Tere Bin Laden” geht es um einen pakistanischen Journalisten, der sich verzweifelt um ein Visum für die USA bemüht. Er findet schließlich einen Doppelgänger des Terrorchefs und gibt vor, ein Interview mit Bin Laden zu führen. Star des Bollywood-Films ist der pakistanische Schauspieler Ali Zafar. “Tere Bin Laden” (“Ohne dich, Laden”) sollte ab Freitag auch in pakistanischen Kinos gezeigt werden.

Die pakistanische Zensur beschloss jedoch, dass der Film terroristische Anschläge heraufbeschwören könne, wie am Mittwoch aus Kreisen des Gremiums verlautete. Zafars Manager Faraz Ahmed sagte, der Schauspieler wisse von der Entscheidung, sie liege jedoch noch nicht schriftlich vor. Man stehe in Kontakt mit den pakistanischen Behörden, um doch noch eine Freigabe zu erreichen.

Quelle: http://derstandard.at/1277338201892/Pakistan-Regierung-verbietet-indische-Bin-Laden-Komoedie

Für die Umfaller der FDP… Danke für den Verrat…

Wenn die Meldung stimmt die golem.de heute verbreitet… dann dürfte die SPD als Umfallerpartei ab sofort nur noch auf dem 2.Platz rangieren.  Platz Nr.1 geht seit heute eindeutig an die FDP denn diese hat mit ihrem NEIN zum GRÜNEN-Antrag möglicherweise den Weg für Internetsperren in Deutschland über den Umweg EU geebnet .

Die Grünen hatten im Rechtsausschuss des Bundestages einen Antrag zur Abstimmung gestellt, der eine Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission rügt, die den Plan für Internetsperren verfolgt. Nach dem Vertrag von Lissabon können nationale Parlamente eine Subsidiaritätsrüge aussprechen, wenn die EU sich in Bereiche einmischt, die auf nationaler Ebene hinreichend geregelt werden können.

Tolle Sache liebe FDP und hoffentlich fällt euch -wenn die Meldung erst mal “beim Volk” angekommen ist, die ganze Sache kräftig auf die Füße.  Persönlich wünsche ich der FDP nichts schlechtes… aber Umfragewerte deutlich unter 4 Prozent -bundesweit- sollten für diese Partei nun endlich zur Normalitaet werden.  Den Westerwelles in diesem Land ist ab heute mit Sicherheit nicht mehr zu trauen…

JMStV wird zum Zugangserschwerungsgesetz

Es klingt wie ein schlechter Scherz zum 1. April, aber leider ist es kein Scherz, sondern Zensur in einem bisher nicht vorstellbaren Ausmaß.

Ein durch Zufall ins Internet geratener Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz offenbart die schon vorher vermuteten, aber immer bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV): Umfangreiche Internetsperren!

Bei Frage 22 des Fragebogens bietet man als erste Möglichkeit eine “Blockierung” von Websites und als zweite Möglichkeit eine Art Stopp-Schild (“Hinweis an die Besucher”). Diese Sperren sollen ausländische Glückspielseiten betreffen, aber die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat schon einen Monat vorher angekündigt, dass sie durch den novellierten JMStV Sperrverfügungen gegen Accessprovider einsetzen will, wenn diese nicht freiwillig sperren. Betroffen davon wären alle Internetseiten, welche die KJM für “jugendgefährdend” oder “jugendbeeinträchtigend” hält, egal ob dies wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Es soll die subjektive Einschätzung einer dubiosen Gruppe ausreichen, um Bürgern den Zugang zu bisher freien Internetseiten zu verweigern. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um illegale Inhalte wie so genannte “Kinderpornographie” (Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern), sondern um die Sperrung von im Ausland ganz legalen Inhalten.

Somit besteht auch weiterer Raum für Spekulationen. Wenn bisher legale Internetseiten in Zukunft durch den JMStV gesperrt werden sollen, dann ist die logische Konsequenz, dass auch alle Internetseiten und Netzwerke (z.B. Tauschbörsen) mit potentiellen Urheberrechtsverletzungen unter diese Sperren fallen könnten.

Das Gefahrenpotential des JMStV wurde von der Internetgemeinde schon vorher gesehen und es gab im Vorfeld massive Proteste, aber dennoch wurde jede Kritik ignoriert und der Staatsvertrag von den Länderchefs unterschrieben. Jetzt müssen die Landesparlamente entscheiden, ob sie das Internetsperrgesetz an der Kritik vorbei durchwinken oder rechtzeitig die Notbremse ziehen. Zwischenzeitlich liegt allen Petitionsausschüssen der Länder die Petition “”Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag darf kein grundrechtsfreier Raum sein!” vor und jeder kann diese mitzeichnen. Der Ausschuss der Bremer Bürgerschaft kündigte gestern an, dass er die Petition online stellen wird, damit nicht jeder Mitzeichner eine schriftliche Petition (runterzuladen auf http://www.Zensur-in.DE) einreichen muss.

Jeder Bürger kann sich beteiligen und an jedes Landesparlament oder zur Sammlung der Aktion “Zensur-in.DE” die unterschriebenen Petitionen schicken. Ein einfaches PDF-Tool befindet sich hierfür auf der Internetseite http://www.Zensur-in.DE .