Sperrgesetz aufgehoben

Webseiten mit Kinderpornos werden künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht.

Der Bundestag kippte am Donnerstagabend fast einstimmig die umstrittenen Internet-Sperren. Das bereits ausgesetzte Sperrgesetz wurde von den Parlamentariern endgültig aufgehoben.

“Selbstregulierung und Transparenz statt einer hochproblematischen Sperr-Infrastruktur sind für uns die richtige Antwort”, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur wenige Tage, in Deutschland sogar nur wenige Stunden.

(2009) Kleiner Versuch mit grosser Wirkung: CareChild testet die Bekämpfung von Internetinhalten mit Kinderpornografie und kommt zu einem beschämenden Ergebnis für die Deutsche Politik.
Nur ein kleiner Versuch mit geringem Aufwand sollte es sein. Nicht länger als 1 Tag sollten die Vorbereitungen (juristisch & technisch) dauern und nach 48 Stunden sollten mindestens die Hälfte von insgesamt 20 Domains, von der offiziellen dänischen Sperrliste für kinderpornografische Webinhalte, nicht mehr erreichbar sein.

Getestet werden sollte u.a. wie schnell lassen sich Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder von denen es zumindest behauptet wird,  abschalten. Wie schnell und unter wieviel Druck reagieren die Provider?

Nach der Veröffentlichung der dänischen Sperrliste im Internet war es erstmals überhaupt möglich solch einen Versuch durchzuführen. Die geballte Sammlung von knapp 3.500 gesperrten Domains sind immerhin eine Datengrundlage, mit der man arbeiten kann.

Juristische Prüfung

Vorher waren jedoch noch Hausaufgaben juristischer Art zu machen. Ein Zugriff auf die gesperrten Seiten kam nicht in Frage. Wie sollte also geprüft werden, ob sich überhaupt kinderpornografische Inhalte darauf befinden? Ein schnell dafür entwickeltes Programm konnte helfen. Es zog lediglich die HTML Seiten (den reinen Text) und prüfte auf Verfügbarkeit und dem vorkommen bestimmter Stichworte. Multimediainhalte (Bilder/Flash/Video etc.) werden dabei nicht heruntergeladen. Ein Stichworttreffer qualifizierte die Seite für den Test.

Zeitaufwand: 1 Arbeitstag

Der Zeitaufwand dafür betrug lediglich ca. 8 Stunden – der Arbeitstag eines Polizisten. Darin eingerechnet ist bereits  der Zeitaufwand für die Programmierung.

Bei dem Versuch wurden die Provider, bei denen die Inhalte physikalisch gespeichert waren, angeschrieben. Neben der Mitteilung der Domain und deren IP Adresse wurde auch mitgeteilt, dass sich die Domain auf der Sperrliste befindet und zur sofortigen Abschaltung selbiger aufgefordert.
Besser und einfacher als erwartet
Im Ergebnis waren 16 Internetdomains, die sich auf der dänischen Sperrliste befanden Geschichte, einige sogar dauerhaft. Bei 4 Domains teilten die Provider mit, es handele sich nicht um illegales Material oder der Seitenbetreiber hätte sogenannte “record keeping documents” vorgelegt, aus denen das (volljährige) Alter der Darsteller hervorgeht.

Die Dokumentation zu dem Versuch, mit ausführlichen Ergebnissen, kann hier heruntergeladen werden:
 CareChild Versuch - Bekämpfung kinderpornografischer Internetseiten CareChild Versuch – Bekämpfung kinderpornografischer Internetseiten.

Beschämendes Ergebnis
Das Ergebnis ist beschämend für die Politik, insbesondere für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Deutsche Sperrliste wird zu grossen Teilen identisch mit der Liste der anderen Länder sein, insbesondere was die Qualität der Seiten angeht. Das diese so leicht und mit derart geringem Aufwand aus dem Netz zu fegen sind, sollte nachdenklich stimmen.

Denn dies hätte letztendlich schon längst in Angriff genommen werden können, statt sich mit naiven Zensurwünschen und der Präsentation brutaler Kinderpornos vor Journalisten und Providern noch vor der Wahl profilieren zu wollen. An dem eigentlichen Problem der kommerzialisierten Kinderpornografie ändert dies alles ohnehin nichts. Diese ist weder von Zensur und Sperrlisten beeinflussbar noch von der schnellen Abschaltung durch Informationen an Provider. Dafür funktionieren die Abläufe und Methoden der überaus gut organisierten kriminellen Strukturen einfach zu gut.

Quelle: Care Child

Vorratsdatenspeicherung völlig überflüssig

Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert werden.

A BlackBerry, a Google phone Smart phone 'Nexus One' and an IPhone are pictured in Paris, France on January 6, 2010. Photo by Ammar Abd Rabbo/ABACAPRESS.COM Photo via Newscom

Ein interner Bericht des BKA spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni, also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot. Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen – dem gegenüber stehen 6 Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt: 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung aus.

“Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann”, erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des eco – Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. “Das ist unverhältnismäßig und absurd – zumal es jetzt schon verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.”

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur Verfügung.

“Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden”, so Süme. “Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen.”

eco ( http://www.eco.de ) ist seit 15 Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die rund 500 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 46 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet vertreten. eco versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber Politik und in internationalen Gremien. Als Expertennetzwerk

Zierckes feuchte Träume…

BKA-Chef will Bundestrojaner auch gegen organisierte Kriminalität einsetzen
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der “Industrialisierung” von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet “Paroli bieten zu können”, erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung “auf dem System” zu sein.
Die Ermittler müssten “auf dem Gerät sein”, um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.

heise.de