Datenschutz, Überwachung, Innere Sicherheit – auf den ersten Blick klingt es nicht schlecht, was Schwarz-Gelb vereinbart hat. Doch tatsächlich bleibt alles beim Alten.
Überfliegt man den gerade geschlossenen schwarz-gelben Koalitionsvertrag, kann der Eindruck entstehen, die FDP habe tatsächlich geschafft, was sie im Wahlkampf versprochen hatte: Antiterrorgesetze und Überwachungsmaßnahmen einzudämmen und den Datenschutz zu verbessern. Doch liest man den Text genauer, verfliegt dieser Eindruck schnell. Streng genommen ändert sich mit der neuen Regierung: gar nichts.
Beispiele?
Die Vorratsdatenspeicherung wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „ausgesetzt“, beziehungsweise bis dahin nur angewandt, um eine „konkrete Gefahr auf Leib, Leben oder Freiheit“ abzuwehren. Das kann viel heißen, droht eine solche Gefahr doch bei Körperverletzung genauso wie bei Entführung oder Mord. Eigentlich bleibt damit alles beim Alten, die Vorratsdaten können weiter vom BKA verwandt werden, um geplante Taten zu verhindern, also um Verdachtsfälle näher zu untersuchen.
Fluggastdaten sollten, findet die Koalition, auf EU-Ebene nicht so umfangreich gespeichert werden, wie die USA das bereits tun und wie sie es auch von Passagieren aus der EU verlangen, die in die USA einreisen. Man wolle sich daher für ein „höheres Datenschutzniveau“ aussprechen – wohlgemerkt nur innerhalb der EU. Was das genau heißt und ob es nur 15, 25 oder 30 statt der jetzt wohl 35 Daten sein sollen, steht leider nicht im Koalitionsvertrag.
Man sei sich mit dem Bundesverfassungsgericht einig, „dass ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist“, schreiben die Koalitionspartner. Das klingt, als wollten sie alle Regelungen abschaffen, die in genau diesen Bereich eindringen. Den Großen Lauschangriff beispielsweise oder die Onlinedurchsuchung. Wollen sie aber nicht.
Das BKA-Gesetz solle lediglich überprüft werden, „ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist“. Das ist ein ziemlich großes „Vielleicht“, das auch zu der Aussage führen kann, dass alles prima ist und nichts verbessert werden muss. Einzig die richterliche Anordnung bei Onlinedurchsuchungen ist eine Verbesserung – wenn auch eine, die in der Praxis nicht viel ändern wird. Die nun zuständige Generalbundesanwaltschaft ist nicht bekannt dafür, dem BKA Steine in den Weg zu legen.
Zum Thema Netzsperren steht ein Satz in dem Vertrag, der Hoffnung macht: „Wir lehnen eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs ab.“ Doch enthält er beim genauen Lesen ein interessantes Wort: „generell“. Das heißt, partielle Überwachungen sind gut möglich.
Noch interessanter wird es bei den Urheberrechtsverletzungen. Hier war die FDP noch nie auf ihrer sonst so gern vertretenen Bürgerrechtslinie. Wenn es um die Wirtschaft geht und nicht um den Staat, gelten für sie andere Regeln. Daher steht nun im Vertrag: „Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen.“ Das soll vor allem mit Hilfe der „Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern“ geschehen, also wie bei dem berüchtigten „Three-Strikes-Modell“, auf französisch auch „Hadopi“ genannt: Die Unterhaltungsindustrie sucht nach Übeltätern und meldet diese an die Internetanbieter. Diese bekämpfen dann „konsequent“ die Urheberrechtsverletzung. Klingt nicht gut.
Bei der Kinderpornografie soll das bestehende „Zugangserschwerungsgesetz“ für ein Jahr ausgesetzt und danach „ergebnisoffen“ neu bewertet werden. Sperrlisten soll es bis dahin nicht geben, auch keine auf Basis der von Ursula von der Leyen initiierten Verträge zwischen BKA und Providern. Das klingt gar nicht schlecht, auch weil man bis dahin die klassische Polizeiarbeit im Netz und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern als Mittel im Kampf gegen solche Bilder nutzen will. Allerdings ist nicht klar, nach welchen Kriterien die Neubewertung erfolgt. Außerdem bleibt das umstrittene Gesetz weiter in Kraft und kann vom Bundestag nach Ablauf des Jahres einfach wieder „angeschaltet“ werden. Auch die vielfach kritisierten Verträge zwischen Providern und BKA werden nicht aufgelöst.
Mehrere Gesetze sollen außerdem evaluiert, also hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Sinns untersucht werden. So das gerade erst verabschiedete Gesetz, dass den Besuch in Terrorcamps unter Strafe stellt, das Luftsicherheitsgesetz – mit dem Ziel, es unter Umständen leicht zu lockern und die Reform der Telekommunikationsüberwachung – mit dem Ziel, sie gegebenenfalls „zu optimieren“.
Das Bundesdatenschutzgesetz, dass Wolfgang Schäuble in seiner Funktion als Innenminister fast zum Nutzen der Bürger umgeschrieben hätte, (und dann aber doch vor der Wirtschaft einknickte), soll nur ein wenig aufgehübscht werden. Eine Neufassung, die Datenschützer fordern, wird es nicht geben. Die Koalition will es lediglich „unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten“. Das wird mutig „Reform“ genannt. Ihr Ziel aber ist vor allem, „Informationspflichten“ zu erweitern und „der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung“ beizumessen.
Das heißt, wer den dann ganz prima verständlichen Text nicht versteht und einen Vertrag unterschreibt, obwohl doch im Kleingedruckten nun wirklich alle Gefahren aufgelistet sind, der ist selber schuld und darf sich nicht wundern, wenn er verraten und verkauft wurde.
Wenigstens einen positiven Punkt gibt es in diesem Abschnitt, der Bundesdatenschutzbeauftragte bekommt mehr Mittel. Man werde seine „personelle und sächliche Ausstattung verbessern“. Vielleicht wird er sogar aus dem Innenministerium gelöst, immerhin heißt es: „Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht steht für uns dabei im Mittelpunkt.“
Das Fazit? Der Ton des Koalitionsvertrages bei diesen Themen wird bestimmt von der Angst vor dem Internet. Man will es regulieren und beobachten, auch wenn von Überwachung nun nicht mehr die Rede ist. Auch scheint es nicht darum zu gehen, bisherige Entwicklungen zu stoppen oder gar umzudrehen. Äußerstes Mittel, zu dem die neue Koalition greifen mag, ist die „Evaluierung“, also das „schaun ‘mer mal“. Wie eine neue Politik zur Inneren Sicherheit und zum Datenschutz sieht das nicht aus.
Halt, in einem Punkt hat sich die Einstellung dann doch geändert, die Benennung ist eine andere. Das Netz wird nicht mehr als „rechtsfreier Raum“ tituliert: „Wir bekräftigen, dass Recht und Gesetz im Internet schon heute und in Zukunft ebenso gelten wie überall sonst.“ Allerdings klingt das wieder nur gut – die einzelnen Vorhaben sprechen eine andere Sprache.
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